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Festung Europa

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Globalisierung<br />

lienleben ermöglichen. Das neue EU-Geschlechterarrangement<br />

sieht sowohl Männer als auch Frauen<br />

als Vollzeiterwerbstätige, die im Falle von Betreuungsverpflichtungen,<br />

die zu gleichen Teilen von<br />

Männern und Frauen wahrzunehmen sind, eine Reduktion<br />

ihrer Erwerbstätigkeit vornehmen und dabei<br />

Unterstützung erhalten. Wie die Transformationen<br />

der alten und die konkrete Ausgestaltung des neuen<br />

EU-Geschlechterarrangements erfolgen soll, bleibt<br />

offen.<br />

Die Umsetzung der Entschließung ist primär von den<br />

mitgliedstaatlichen Ebenen zu vollziehen. Der supranationalen<br />

Ebene wird lediglich eine Koordinierungs-,<br />

Ideenlieferanten- und Vorbildrolle zugeteilt.<br />

Wie, mit welchen Schwerpunkten und in welchem<br />

Zeitrahmen die Mitgliedstaaten die Zielvision des<br />

neuen Gesellschaftsvertrages zwischen den Geschlechtern<br />

erreichen sollen, ist nicht festgelegt. Im<br />

Hinblick auf Zeit- und Zielgröße lässt sich im gesamten<br />

Dokument nur eine einzige Angabe finden: Bis<br />

zum Jahr 2010 soll die Beschäftigungsquote der<br />

Frauen EU-weit auf 60 % angehoben werden. Dass<br />

der von Ostner/Lewis (1998) identifizierten und kritisierten<br />

Schwerpunktsetzung der EU-Gleichstellungspolitik<br />

auf Erwerbsarbeitsintegration von<br />

Frauen auch im 21. Jh. das Hauptaugenmerk gewidmet<br />

bleibt und Wirtschaftspolitik mit Gesellschaftspolitik<br />

nicht Hand in Hand geht, steht im Raum. Ob,<br />

wie und wann die mitgliedstaatlichen Politiken sich<br />

der kulturellen und institutionellen Förderung der<br />

geschlechteregalitären Arbeitsteilung im Berufsund<br />

Familienleben annehmen, bleibt abzuwarten.<br />

Eindeutig ist allerdings, dass sich die Regierungen<br />

derMitgliedstaatenaufeuropäischerEbeneeinigten,<br />

ihre kulturellen und institutionalisierten Geschlechterarrangements<br />

zu transformieren und hierbei eine<br />

gemeinsameZielvorstellungzuverfolgen. U. B.<br />

Literatur:<br />

Fraser, N.: Die Gleichheit der Geschlechter und das Wohlfahrtssystem:<br />

Ein postindustrielles Gedankenexperiment. In:<br />

Nagl-Docekal, H./Pauer-Studer, H. (Hg.), Politische Theorie.<br />

Differenz und Lebensqualität. Frankfurt 1996, S. 469 – 498<br />

Europäische Kommission: Einbindung der Chancengleichheit<br />

für Frauen und Männer in sämtliche politischen Konzepte und<br />

Maßnahmen der Gesellschaft. KOM (96) 67 endg.<br />

Dies.: Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur<br />

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

(2001–2005). KOM (2000) 335 endg. vom 7. 6. 2000<br />

Ostner, I./Lewis, J.: Geschlechterpolitik zwischen europäischer<br />

und nationalstaatlicher Regelung. In: Leibfried, St./ Pierson, P.<br />

(Hg.), Standort <strong>Europa</strong>. Sozialpolitik zwischen Nationalstaat<br />

und Europäischer Integration. Frankfurt 1998, S. 196 – 239<br />

410<br />

Globalisierung der Wirtschaft. Beschreibung für<br />

einen Prozess, in dem sich grenzüberschreitende<br />

Märkte für Waren, Dienstleistungen und Kapital bilden<br />

und die Handlungen der Wirtschaftsteilnehmer<br />

im abnehmenden Maß von den gesellschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen eines Staates bedingt werden.<br />

Die Globalisierung der Wirtschaft als Zustandsbeschreibung<br />

ist nicht an die Gegenwart gebunden, der<br />

Begriff „Globalisierung“ wird allerdings erst seit<br />

den 1980er Jahren intensiv verwendet, so dass er<br />

heute regelmäßig auf den augenblicklichen Zustand<br />

der Weltwirtschaft bezogen wird.<br />

Die Ursachen für die Globalisierung der Wirtschaft<br />

liegen zum einen in der technologischen Entwicklung,<br />

die die Kapazitäten für kostengünstige Kommunikation<br />

und Transport erheblich hat ansteigen<br />

lassen, zum anderen in einem entsprechenden politischen<br />

Ordnungsrahmen. Die Globalisierung beruht<br />

auf einer Entdifferenzierung, die bestimmte – klassische<br />

– Unterscheidungen zwischen Personen, Waren,<br />

Dienstleistungen und Kapital verbietet. Bei diesen<br />

Unterscheidungskriterien handelt es sich vor allem<br />

um den Ursprung von Gütern (�Ursprungslandprinzip)unddieStaatsangehörigkeitvonPersonen.<br />

Der Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft<br />

beruht auf der �Zollunion und den �vier Freiheiten.<br />

In den gegenseitigen Handelsbeziehungen der Mitgliedstaaten<br />

sind die Zölle abgeschafft und die Diskriminierung<br />

nach der Herkunft einer Ware oder<br />

Dienstleistung ist untersagt. Das Konzept wird ergänzt<br />

durch die �Unionsbürgerschaft, die an Stelle<br />

der Staatsangehörigkeit – nur ergänzend – ein neues<br />

Anknüpfungskriterium für hoheitliche Regelungen<br />

schafft, das das Institut der Staatsangehörigkeit auf<br />

den territorialen Anwendungsbereich des EG-Vertrages<br />

ausdehnt. Im Bereich der �WTO ist zentraler<br />

Baustein der Welthandelsordnung der Grundsatz der<br />

Nichtdiskriminierung mit seinen wesentlichen Ausprägungen<br />

durch das Gebot der Inländergleichbehandlung<br />

und der Meistbegünstigung (�Meistbegünstigungsklausel).<br />

Die Nichtdiskriminierung soll<br />

eine Wettbewerbsgleichheit herstellten, indem die<br />

Schlechterstellung von Waren und Dienstleistungen<br />

wegen ihres ausländischen Ursprungs verboten<br />

wird.<br />

Die Globalisierung der Wirtschaft zeichnet sich außerdem<br />

dadurch aus, dass internationale technische<br />

und rechtliche Standards für den grenzüberschreitenden<br />

Handel entstehen. Diese Standards schaffen

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