Festung Europa
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Globalisierung<br />
lienleben ermöglichen. Das neue EU-Geschlechterarrangement<br />
sieht sowohl Männer als auch Frauen<br />
als Vollzeiterwerbstätige, die im Falle von Betreuungsverpflichtungen,<br />
die zu gleichen Teilen von<br />
Männern und Frauen wahrzunehmen sind, eine Reduktion<br />
ihrer Erwerbstätigkeit vornehmen und dabei<br />
Unterstützung erhalten. Wie die Transformationen<br />
der alten und die konkrete Ausgestaltung des neuen<br />
EU-Geschlechterarrangements erfolgen soll, bleibt<br />
offen.<br />
Die Umsetzung der Entschließung ist primär von den<br />
mitgliedstaatlichen Ebenen zu vollziehen. Der supranationalen<br />
Ebene wird lediglich eine Koordinierungs-,<br />
Ideenlieferanten- und Vorbildrolle zugeteilt.<br />
Wie, mit welchen Schwerpunkten und in welchem<br />
Zeitrahmen die Mitgliedstaaten die Zielvision des<br />
neuen Gesellschaftsvertrages zwischen den Geschlechtern<br />
erreichen sollen, ist nicht festgelegt. Im<br />
Hinblick auf Zeit- und Zielgröße lässt sich im gesamten<br />
Dokument nur eine einzige Angabe finden: Bis<br />
zum Jahr 2010 soll die Beschäftigungsquote der<br />
Frauen EU-weit auf 60 % angehoben werden. Dass<br />
der von Ostner/Lewis (1998) identifizierten und kritisierten<br />
Schwerpunktsetzung der EU-Gleichstellungspolitik<br />
auf Erwerbsarbeitsintegration von<br />
Frauen auch im 21. Jh. das Hauptaugenmerk gewidmet<br />
bleibt und Wirtschaftspolitik mit Gesellschaftspolitik<br />
nicht Hand in Hand geht, steht im Raum. Ob,<br />
wie und wann die mitgliedstaatlichen Politiken sich<br />
der kulturellen und institutionellen Förderung der<br />
geschlechteregalitären Arbeitsteilung im Berufsund<br />
Familienleben annehmen, bleibt abzuwarten.<br />
Eindeutig ist allerdings, dass sich die Regierungen<br />
derMitgliedstaatenaufeuropäischerEbeneeinigten,<br />
ihre kulturellen und institutionalisierten Geschlechterarrangements<br />
zu transformieren und hierbei eine<br />
gemeinsameZielvorstellungzuverfolgen. U. B.<br />
Literatur:<br />
Fraser, N.: Die Gleichheit der Geschlechter und das Wohlfahrtssystem:<br />
Ein postindustrielles Gedankenexperiment. In:<br />
Nagl-Docekal, H./Pauer-Studer, H. (Hg.), Politische Theorie.<br />
Differenz und Lebensqualität. Frankfurt 1996, S. 469 – 498<br />
Europäische Kommission: Einbindung der Chancengleichheit<br />
für Frauen und Männer in sämtliche politischen Konzepte und<br />
Maßnahmen der Gesellschaft. KOM (96) 67 endg.<br />
Dies.: Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur<br />
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern<br />
(2001–2005). KOM (2000) 335 endg. vom 7. 6. 2000<br />
Ostner, I./Lewis, J.: Geschlechterpolitik zwischen europäischer<br />
und nationalstaatlicher Regelung. In: Leibfried, St./ Pierson, P.<br />
(Hg.), Standort <strong>Europa</strong>. Sozialpolitik zwischen Nationalstaat<br />
und Europäischer Integration. Frankfurt 1998, S. 196 – 239<br />
410<br />
Globalisierung der Wirtschaft. Beschreibung für<br />
einen Prozess, in dem sich grenzüberschreitende<br />
Märkte für Waren, Dienstleistungen und Kapital bilden<br />
und die Handlungen der Wirtschaftsteilnehmer<br />
im abnehmenden Maß von den gesellschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen eines Staates bedingt werden.<br />
Die Globalisierung der Wirtschaft als Zustandsbeschreibung<br />
ist nicht an die Gegenwart gebunden, der<br />
Begriff „Globalisierung“ wird allerdings erst seit<br />
den 1980er Jahren intensiv verwendet, so dass er<br />
heute regelmäßig auf den augenblicklichen Zustand<br />
der Weltwirtschaft bezogen wird.<br />
Die Ursachen für die Globalisierung der Wirtschaft<br />
liegen zum einen in der technologischen Entwicklung,<br />
die die Kapazitäten für kostengünstige Kommunikation<br />
und Transport erheblich hat ansteigen<br />
lassen, zum anderen in einem entsprechenden politischen<br />
Ordnungsrahmen. Die Globalisierung beruht<br />
auf einer Entdifferenzierung, die bestimmte – klassische<br />
– Unterscheidungen zwischen Personen, Waren,<br />
Dienstleistungen und Kapital verbietet. Bei diesen<br />
Unterscheidungskriterien handelt es sich vor allem<br />
um den Ursprung von Gütern (�Ursprungslandprinzip)unddieStaatsangehörigkeitvonPersonen.<br />
Der Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft<br />
beruht auf der �Zollunion und den �vier Freiheiten.<br />
In den gegenseitigen Handelsbeziehungen der Mitgliedstaaten<br />
sind die Zölle abgeschafft und die Diskriminierung<br />
nach der Herkunft einer Ware oder<br />
Dienstleistung ist untersagt. Das Konzept wird ergänzt<br />
durch die �Unionsbürgerschaft, die an Stelle<br />
der Staatsangehörigkeit – nur ergänzend – ein neues<br />
Anknüpfungskriterium für hoheitliche Regelungen<br />
schafft, das das Institut der Staatsangehörigkeit auf<br />
den territorialen Anwendungsbereich des EG-Vertrages<br />
ausdehnt. Im Bereich der �WTO ist zentraler<br />
Baustein der Welthandelsordnung der Grundsatz der<br />
Nichtdiskriminierung mit seinen wesentlichen Ausprägungen<br />
durch das Gebot der Inländergleichbehandlung<br />
und der Meistbegünstigung (�Meistbegünstigungsklausel).<br />
Die Nichtdiskriminierung soll<br />
eine Wettbewerbsgleichheit herstellten, indem die<br />
Schlechterstellung von Waren und Dienstleistungen<br />
wegen ihres ausländischen Ursprungs verboten<br />
wird.<br />
Die Globalisierung der Wirtschaft zeichnet sich außerdem<br />
dadurch aus, dass internationale technische<br />
und rechtliche Standards für den grenzüberschreitenden<br />
Handel entstehen. Diese Standards schaffen