Festung Europa
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fordern eine diesem Wandel Rechnung tragende<br />
Umgestaltung und Neubelebung der Kooperation<br />
zwischen AKP-Ländern und Europäischer Union.<br />
Die Europäische Kommission hat frühzeitig die Notwendigkeit<br />
dafür erkannt und ihre Vorschläge dazu<br />
in einem „Grünbuch über die Beziehungen zwischen<br />
derEuropäischenUnionunddenAKP-Staatenander<br />
Schwelle zum 21. Jahrhundert – Herausforderungen<br />
und Optionen für eine neue Partnerschaft“ (1996,<br />
KOM 1996/570) niedergelegt. Darin wird der Wille<br />
unterstrichen, die Beziehungen zu den AKP-Staaten<br />
zu „revitalisieren“. Das Grünbuch macht dafür eine<br />
Reihe bemerkenswerter Vorschläge, die zum großen<br />
Teil Eingang in das Cotonou-Abkommen als Nachfolge-AbkommenvonLoméIVgefundenhaben.Mit<br />
dem neuen Abkommen ist es gelungen, ein Vertragswerkzuschaffen,dassichweitgehendandieseitdem<br />
Ende des Kalten Krieges veränderten Rahmenbedingungen<br />
und an die fortschreitenden Differenzierungen<br />
zwischen den AKP-Ländern anpasst. Der neue<br />
Name des Abkommens signalisiert einen grundlegenden<br />
Neuanfang, der zugleich aber auch die Leitidee<br />
des Lomé-Abkommens bewahrt. �Cotonou-<br />
Abkommen,�Entwicklungspolitik K. E.<br />
Literatur:<br />
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
(BMZ): Lomé IV. Materialien Nr. 82. Bonn 1991<br />
Dass.: Das Abkommen von Cotonou – Neue Wege in der<br />
AKP-EG-Partnerschaft. Materialien Nr. 118 Bonn 2002<br />
Buntzel-Cano, R..: Alles außer Waffen – und Zucker?<br />
In: EuZ, 4/2001<br />
Europäische Kommission: Grünbuch über die Beziehungen<br />
zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten an<br />
der Schwelle zum 21. Jahrhundert – Herausforderungen und<br />
Optionen für eine neue Partnerschaft. Luxemburg 1997<br />
Dies.: Das IV. Abkommen von Lomé nach der Halbzeitüberprüfung.<br />
Änderungen und Aussichten. Brüssel, Luxemburg<br />
1996<br />
Frisch, D.: Jenseits von Lomé. Die Zukunft der<br />
EU-AKP-Beziehungen nach dem Jahr 2000. In: EuZ, 4/1998<br />
Ders.: Abschied von Lomé- IV – Was kommt danach?<br />
In:EuZ,10/1999<br />
Lutz, G./Tellkämper, W.: Weltmarktintegration oder besondere<br />
Beziehungen? Interessengegensätze zwischen EU und<br />
AKP-Staaten. In: EuZ 10/1999<br />
Wolf, S.: Partnerschaft auf dem Prüfstand: Die EU und die<br />
AKP-Staaten. In: Integration 3/97, S. 160–174<br />
Londoner Bericht �Luxemburger Bericht Ziff. 1<br />
Luxemburger Bericht<br />
1. Begriff und Entwicklung: Mit dem Luxemburger<br />
Berichtvon1970wurdederEinstiegindie �Europäi-<br />
Luxemburger Bericht<br />
sche Politische Zusammenarbeit (EPZ) der damals<br />
sechs Mitgliedstaaten der EWG vollzogen. Der Bericht<br />
ist nach dem Konferenzort der Außenminister<br />
benannt. Die Staats- und Regierungschefs der EWG<br />
beschlossenaufderHaagerGipfelkonferenzam1./2.<br />
12. 1969, die politische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten<br />
auszubauen. Drei Berichte bildeten die<br />
Grundlage für die außenpolitische Zusammenarbeit<br />
der Staaten:<br />
– Auf den Konferenzen in Viterbo (19. 5. 1970) und<br />
endgültig in Luxemburg (27. 10. 1970) einigten sich<br />
die Außenminister auf Grundsätze und Verfahren<br />
der engeren politischen Zusammenarbeit (Luxemburger<br />
Bericht). Dieser Luxemburger Bericht wiederum<br />
basierte auf einer Vorlage, welche die Leiter<br />
der politischen Abteilungen der Außenministerien<br />
unter dem Vorsitz von Etienne �Davignon ausgearbeitet<br />
hatten (�Davignon-Bericht).<br />
– Eine weitere Vertiefung der politischen Zusammenarbeit<br />
beschlossen die Staats- und Regierungschefs<br />
auf der Pariser Gipfelkonferenz (19./20. 10.<br />
1972),nämlichdenjährlichviermaligenZusammentritt<br />
der Außenminister im Rahmen der EPZ und die<br />
Verstärkung der Konsultationen auf allen Gebieten.<br />
Sie vereinbarten darüber hinaus, einen zweiten Bericht<br />
über die weitere Verbesserung der politischen<br />
Zusammenarbeit ausarbeiten zu lassen, der am 11. 9.<br />
1973 von den Außenministern der dann neun Mitgliedstaaten<br />
in Kopenhagen angenommen wurde<br />
(Kopenhagener Bericht).<br />
– Der dritte Bericht datiert von 1981 und beteiligt die<br />
Kommission an der außenpolitischen Zusammenarbeit,<br />
auch wenn sie in diesem Bereich nicht über die<br />
besondere institutionelle Rolle verfügt, wie sie in der<br />
EG festgelegt ist (Londoner Bericht).<br />
DiesedreiBerichtebildetendasFundamentderEPZ,<br />
bevor diese mit der �Einheitlichen Europäischen<br />
Akte (1986) eine Grundlage im primären Gemeinschaftsrecht<br />
erhielt.<br />
2. Gegenstandsbeschreibung: Im Luxemburger Bericht<br />
wurde festgelegt, dass die Außenminister der<br />
sechs Mitgliedstaaten mindestens zweimal jährlich<br />
zu Beratungen zusammenkommen. Ein „Politisches<br />
Komitee“, dem die Leiter der politischen Abteilungen<br />
der Außenministerien angehören, trifft sich viermaljährlich,umdieMinistertreffenvorzubereiten.<br />
Weil diese Treffen nicht unter dem Dach der EWG,<br />
sondern als eigenständige Form der Zusammenarbeit<br />
der Staaten stattfanden, wurden sie – ebenso wie<br />
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