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Festung Europa

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Niederlassungsfreiheit<br />

ßenswert.Dabeiistnichtauszuschließen,dassQuantität<br />

und Geschwindigkeit der oben beschriebenen<br />

Maßnahmen teilweise zu Lasten ihrer Qualität gehen.<br />

3. Bewertung/Aussichten: Die NPP der EU wurde<br />

eingangs als komplexes Puzzle beschrieben. Die EU<br />

kannnurbegrenzt–seiesdirektoderindirektüberdiverse<br />

Abkommen – auf die internationalen Entwicklungen<br />

Einfluss nehmen. Voranschreitende technische<br />

Entwicklung in ehemaligen Dritte-Welt-<br />

Staaten, Globalisierung und einfach verfügbares<br />

Wissen konterkarieren die Bemühungen der EU im<br />

Bereich Dual-use-Kontrolle zusehends. Intern<br />

kämpftdieEUebenfallsmitWidersprüchen,seienes<br />

Bestrebungen, selbst aufzurüsten und die daraus erwachsenden<br />

ökonomischen Interessen, sei es der Besitz<br />

von Atomwaffen seitens Frankreichs und Großbritanniens.<br />

Die Kompetenzaufteilung auf verschiedene<br />

Säulen zeigt ihre Defizite im Rahmen der NPP<br />

vor allem, wenn z. B. Entwicklungshilfe (der EG)<br />

und Sanktionen (der GASP) nicht ausreichend koordiniert<br />

werden.<br />

Schließlich wird eine effiziente NPP vor allem in Bezug<br />

auf Massenvernichtungswaffen nicht an den<br />

USA vorbeikommen, und zum jetzigen Zeitpunkt<br />

scheint es eher sinnvoll, die EU konzentrierte sich im<br />

Bereich NPP auf den Ausbau diplomatischer Mittel<br />

und einen konsequent multilateralen Ansatz und<br />

überließe den USA die „letzten Mittel“. Da mittelfristig<br />

ein vollkommener Schutz der EU gegen<br />

WMD unrealistisch ist, scheint es angezeigt, sich<br />

parallel zu den oben angesprochenen Maßnahmen<br />

mit aller Kraft an die Ursachenforschung und -bekämpfungzumachen.<br />

Ch. R.<br />

Literatur:<br />

Bundesregierung: Jahresabrüstungsbericht 2003. Im Anhang:<br />

„EU strategy against proliferation of weapons of mass<br />

destruction“<br />

Institute for Security Studies (ISS): div. Chaillot Papers (63,<br />

66, 69, 77), Sammlung von Primärquellen (59, 67, 75),<br />

im Internet: www.iss-eu.org/<br />

Mawdsley, J./Martinelli, M./Remacle, E. (Hg.): Europe and the<br />

Global Arms Agenda: Security, Trade and Accountability.<br />

Baden-Baden 2004<br />

SIPRI: SIPRI Yearbooks<br />

Niederlassungsfreiheit bezeichnet das Recht jedes<br />

EU-Bürgers, an einem beliebigen Ort innerhalb<br />

der EU nach den dort geltenden Bestimmungen selbständig<br />

eine gewerbliche, landwirtschaftliche oder<br />

freiberufliche Erwerbstätigkeit auszuüben oder ein<br />

564<br />

Unternehmen zu gründen bzw. zu leiten (Art. 43 ff.<br />

EGV). Die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates<br />

gegründeten Gesellschaften haben<br />

ebenfalls Niederlassungsrecht innerhalb der EU und<br />

können Agenturen, Zweigniederlassungen oder<br />

Tochtergesellschaften gründen. Das Niederlassungsrecht<br />

gilt auch für Arbeitnehmer aus einem<br />

Mitgliedstaat, die in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt<br />

sind und sich selbständig machen möchten.<br />

Die für eine Niederlassung nötige Nutzung von<br />

Grundstücken oder der Erwerb von Grundstücken<br />

müssen ermöglicht werden. Einschränkungen der<br />

Niederlassungsfreiheit aufgrund unterschiedlicher<br />

nationaler Berufsregelungen oder Zulassungsvoraussetzungen<br />

sind im �Binnenmarkt bereits weitgehend<br />

durch �gegenseitige Anerkennung von Diplomen<br />

und Zeugnissen (nach Art. 47 EGV) aufgehoben.<br />

Die Niederlassungsfreiheit gilt seit 1991 für alle<br />

akademischen Berufe, sofern die betreffenden Personen<br />

ein mindestens dreijähriges wissenschaftliches<br />

Hochschulstudium und eine entsprechende Praxis<br />

vorweisen können sowie den nationalen Vorschriften<br />

des Aufenthaltslandes entsprechen (z. B.<br />

Sprachkenntnisse, Kenntnis der Rechtsordnung, der<br />

Standesvorschriften u. dgl.). Auch Befähigungsnachweise<br />

unterhalb des Hochschulniveaus (z. B.<br />

Meisterprüfungen) werden EU-weit anerkannt.<br />

�Freizügigkeit W. M.<br />

Nomenklaturen. Systematische Klassifizierung<br />

von Begriffen, insbes. für statistische Zwecke oder<br />

zur Normung von Verfahren.<br />

In der EU werden Nomenklaturen im Amtsblatt der<br />

Europäischen Union veröffentlicht. Beispiele: Classification<br />

of Products According to Activities (CPA;<br />

Güterklassifikation in Zusammenhang mit den Wirtschaftszweigen),<br />

veröffentlicht in Abl. L 342 vom<br />

31. 12. 1993; Common Procurement Vocabulary<br />

(CPV; Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge).<br />

Nomenklaturen der EU sind in der Regel konform<br />

mit internationalen Nomenklaturen, z. B. der WTO<br />

oder den UN.<br />

Nordischer Rat, seit 1952 ein Forum für regionale<br />

interparlamentarische Zusammenarbeit zwischen<br />

Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden<br />

sowie den drei autonomen Territorien Grönland,<br />

Färöer und Åland. Mitglieder sind 87 aus den natio-

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