Festung Europa
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Niederlassungsfreiheit<br />
ßenswert.Dabeiistnichtauszuschließen,dassQuantität<br />
und Geschwindigkeit der oben beschriebenen<br />
Maßnahmen teilweise zu Lasten ihrer Qualität gehen.<br />
3. Bewertung/Aussichten: Die NPP der EU wurde<br />
eingangs als komplexes Puzzle beschrieben. Die EU<br />
kannnurbegrenzt–seiesdirektoderindirektüberdiverse<br />
Abkommen – auf die internationalen Entwicklungen<br />
Einfluss nehmen. Voranschreitende technische<br />
Entwicklung in ehemaligen Dritte-Welt-<br />
Staaten, Globalisierung und einfach verfügbares<br />
Wissen konterkarieren die Bemühungen der EU im<br />
Bereich Dual-use-Kontrolle zusehends. Intern<br />
kämpftdieEUebenfallsmitWidersprüchen,seienes<br />
Bestrebungen, selbst aufzurüsten und die daraus erwachsenden<br />
ökonomischen Interessen, sei es der Besitz<br />
von Atomwaffen seitens Frankreichs und Großbritanniens.<br />
Die Kompetenzaufteilung auf verschiedene<br />
Säulen zeigt ihre Defizite im Rahmen der NPP<br />
vor allem, wenn z. B. Entwicklungshilfe (der EG)<br />
und Sanktionen (der GASP) nicht ausreichend koordiniert<br />
werden.<br />
Schließlich wird eine effiziente NPP vor allem in Bezug<br />
auf Massenvernichtungswaffen nicht an den<br />
USA vorbeikommen, und zum jetzigen Zeitpunkt<br />
scheint es eher sinnvoll, die EU konzentrierte sich im<br />
Bereich NPP auf den Ausbau diplomatischer Mittel<br />
und einen konsequent multilateralen Ansatz und<br />
überließe den USA die „letzten Mittel“. Da mittelfristig<br />
ein vollkommener Schutz der EU gegen<br />
WMD unrealistisch ist, scheint es angezeigt, sich<br />
parallel zu den oben angesprochenen Maßnahmen<br />
mit aller Kraft an die Ursachenforschung und -bekämpfungzumachen.<br />
Ch. R.<br />
Literatur:<br />
Bundesregierung: Jahresabrüstungsbericht 2003. Im Anhang:<br />
„EU strategy against proliferation of weapons of mass<br />
destruction“<br />
Institute for Security Studies (ISS): div. Chaillot Papers (63,<br />
66, 69, 77), Sammlung von Primärquellen (59, 67, 75),<br />
im Internet: www.iss-eu.org/<br />
Mawdsley, J./Martinelli, M./Remacle, E. (Hg.): Europe and the<br />
Global Arms Agenda: Security, Trade and Accountability.<br />
Baden-Baden 2004<br />
SIPRI: SIPRI Yearbooks<br />
Niederlassungsfreiheit bezeichnet das Recht jedes<br />
EU-Bürgers, an einem beliebigen Ort innerhalb<br />
der EU nach den dort geltenden Bestimmungen selbständig<br />
eine gewerbliche, landwirtschaftliche oder<br />
freiberufliche Erwerbstätigkeit auszuüben oder ein<br />
564<br />
Unternehmen zu gründen bzw. zu leiten (Art. 43 ff.<br />
EGV). Die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates<br />
gegründeten Gesellschaften haben<br />
ebenfalls Niederlassungsrecht innerhalb der EU und<br />
können Agenturen, Zweigniederlassungen oder<br />
Tochtergesellschaften gründen. Das Niederlassungsrecht<br />
gilt auch für Arbeitnehmer aus einem<br />
Mitgliedstaat, die in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt<br />
sind und sich selbständig machen möchten.<br />
Die für eine Niederlassung nötige Nutzung von<br />
Grundstücken oder der Erwerb von Grundstücken<br />
müssen ermöglicht werden. Einschränkungen der<br />
Niederlassungsfreiheit aufgrund unterschiedlicher<br />
nationaler Berufsregelungen oder Zulassungsvoraussetzungen<br />
sind im �Binnenmarkt bereits weitgehend<br />
durch �gegenseitige Anerkennung von Diplomen<br />
und Zeugnissen (nach Art. 47 EGV) aufgehoben.<br />
Die Niederlassungsfreiheit gilt seit 1991 für alle<br />
akademischen Berufe, sofern die betreffenden Personen<br />
ein mindestens dreijähriges wissenschaftliches<br />
Hochschulstudium und eine entsprechende Praxis<br />
vorweisen können sowie den nationalen Vorschriften<br />
des Aufenthaltslandes entsprechen (z. B.<br />
Sprachkenntnisse, Kenntnis der Rechtsordnung, der<br />
Standesvorschriften u. dgl.). Auch Befähigungsnachweise<br />
unterhalb des Hochschulniveaus (z. B.<br />
Meisterprüfungen) werden EU-weit anerkannt.<br />
�Freizügigkeit W. M.<br />
Nomenklaturen. Systematische Klassifizierung<br />
von Begriffen, insbes. für statistische Zwecke oder<br />
zur Normung von Verfahren.<br />
In der EU werden Nomenklaturen im Amtsblatt der<br />
Europäischen Union veröffentlicht. Beispiele: Classification<br />
of Products According to Activities (CPA;<br />
Güterklassifikation in Zusammenhang mit den Wirtschaftszweigen),<br />
veröffentlicht in Abl. L 342 vom<br />
31. 12. 1993; Common Procurement Vocabulary<br />
(CPV; Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge).<br />
Nomenklaturen der EU sind in der Regel konform<br />
mit internationalen Nomenklaturen, z. B. der WTO<br />
oder den UN.<br />
Nordischer Rat, seit 1952 ein Forum für regionale<br />
interparlamentarische Zusammenarbeit zwischen<br />
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden<br />
sowie den drei autonomen Territorien Grönland,<br />
Färöer und Åland. Mitglieder sind 87 aus den natio-