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Festung Europa

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Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts<br />

und des Rechts zu orientieren habe. Zur Verwirklichung<br />

des Programms stellten sie Zeitpläne auf und<br />

verpflichteten die Kommission, halbjährlich über<br />

die Fortschritte zu berichten. Fünf Jahre danach zog<br />

der Europäische Rat Bilanz. Dabei trat zu Tage, dass<br />

trotz Fortschritten auf allen Gebieten die EuropäischeUnionweithinterdengestecktenZielenzurückblieb.<br />

Zwar fehlte es nicht an Initiativen der Kommission<br />

und einiger Mitgliedstaaten. Doch ließ sich<br />

bei der Umsetzung der Tampere-Leitlinien durch<br />

VerordnungenundRichtlinienhäufignichtdieerforderliche<br />

Einstimmigkeit im Rat erzielen. Zahlreiche<br />

Rechtsetzungsverfahren gerieten dadurch ins Stocken.<br />

Indes stiegen die Erwartungen an die europäische Sicherheitspolitik<br />

nach den Terroranschlägen vom 11.<br />

9. 2001 in den Vereinigten Staaten und vom 11. 3.<br />

2004 in Madrid. Außerdem verlangten illegale Einwanderung<br />

sowie grenzüberschreitende Verbrecherbanden<br />

immer dringender europäische Reaktionen.<br />

4. Das Haager Programm. Der Europäische Rat traf<br />

sich darum im November 2004 erneut zu einer Sondertagung<br />

in Den Haag. Er nahm ein neues Mehrjahresprogramm<br />

an: das Haager Programm zur Stärkung<br />

von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen<br />

Union. Dabei gehen die Staats- und RegierungschefsbereitsvondemKompetenzzuwachsaus,<br />

den die künftige Europäische Verfassung vorsieht.<br />

Wieder legten sie Leitlinien fest, erteilten Arbeitsaufträge<br />

an Rat und Kommission, setzten Fristen und<br />

verlangten regelmäßige Fortschrittsberichte.<br />

5. Gegenwärtiger Stand. Der Raum der Freiheit, der<br />

Sicherheit und des Rechts gleicht derzeit einer Baustelle.<br />

Wenige abgeschlossene Projekte ragen hervor<br />

unter einer Vielzahl von begonnenen Vorhaben, die<br />

sich in ganz unterschiedlichen Entwicklungsstadien<br />

befinden, und Brachflächen, für die der Bauherr gerade<br />

erst Planungsaufträge erteilt hat. Im Folgenden<br />

soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Arbeiten<br />

und Planungen erfolgen.<br />

5.1 Visum und Grenzkontrollen. Über den Abbau der<br />

Kontrollen an den Binnengrenzen und eine gemeinsame<br />

Visumpolitik haben sich die meisten Mitgliedstaaten<br />

bereits in den �Schengener Übereinkommen<br />

verständigt. Die Regierungskonferenz von Amsterdam<br />

integrierte den Normenbestand dieser Übereinkommen<br />

in das EU-Recht. Er bildet die Grundlage,<br />

auf der die Europäische Gemeinschaft ihre Visums-<br />

634<br />

und Grenzpolitik fortentwickeln kann. Indes ist die<br />

Gemeinschaft bislang kaum über den Schengener<br />

Normenbestand hinausgekommen. Eine Verordnung<br />

des Rates hat die einheitliche Schengener Visamarke<br />

an neuere Sicherheitsanforderungen angepasst.<br />

Im Mai 2005 hat die Europäische Agentur für<br />

dieoperativeZusammenarbeitandenAußengrenzen<br />

in Warschau ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird die<br />

nationalen Grenzbehörden mit Risikoanalysen unterstützen<br />

(�Außengrenzen). Darüber hinaus zieht<br />

das Haager Programm eine Europäische Grenzschutztruppe<br />

in Erwägung. Schließlich ist geplant,<br />

ab 2007, wenn das neue Schengener Informationssystem(SISII)zumEinsatzkommtundauchdieneuen<br />

Mitgliedstaaten erfasst, die Kontrollen an allen<br />

Binnengrenzen der EU abzuschaffen.<br />

5.2AsylundEinwanderung.NachlangwierigenVerhandlungen<br />

nahm der Rat am 27. 1. 2003 eine Richtlinie<br />

an, die Mindestnormen für die Aufnahme von<br />

Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten festlegte (RL<br />

2003/9, ABl. L 31/2003). Die Richtlinie zielt darauf,<br />

europaweit einen menschenwürdigen Lebensstandard<br />

für Asylbewerber sicherzustellen. Am 18. 2.<br />

2003 verabschiedete der Rat eine Verordnung, die<br />

festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines<br />

Asylantrags zuständig ist (VO 343/2003, ABl. L<br />

50/2003). Seit 15. 1. 2003 ist EURODAC im Einsatz,<br />

ein unionsweites elektronisches System zur Identifizierung<br />

der Fingerabdrücke von Asylbewerbern.<br />

Andere Projekte hingegen kommen nicht voran.<br />

Schon seit September 2000 erörtert der Rat ohne Ergebnis<br />

etwa einen Richtlinienvorschlag der Kommission<br />

über Mindestnormen für die Verfahren zur<br />

Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Nur wenige<br />

Erfolge sind bislang in der �Einwanderungspolitikzuverzeichnen.UnterEinwanderungverstehtdasGemeinschaftsrechtdieEinreiseindieUnionfürlänger<br />

als drei Monate.<br />

5.3 Justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Der<br />

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts<br />

zielt insbes. auf zivilprozessuale Regelungen: Am 1.<br />

3. 2002 trat die Europäische �Gerichtsstands- und<br />

Vollstreckungsverordnung in Kraft (VO 44/ 2001).<br />

Sie regelt bei Streitfällen mit Auslandsberührung,<br />

welche nationale Gerichtsbarkeit zuständig ist und<br />

unter welchen Bedingungen eine Entscheidung aus<br />

einem anderen Mitgliedstaat zu vollstrecken ist. Die<br />

Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung<br />

in Ehesachen und Verfahren betreffend

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