Festung Europa
Festung Europa
Festung Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts<br />
und des Rechts zu orientieren habe. Zur Verwirklichung<br />
des Programms stellten sie Zeitpläne auf und<br />
verpflichteten die Kommission, halbjährlich über<br />
die Fortschritte zu berichten. Fünf Jahre danach zog<br />
der Europäische Rat Bilanz. Dabei trat zu Tage, dass<br />
trotz Fortschritten auf allen Gebieten die EuropäischeUnionweithinterdengestecktenZielenzurückblieb.<br />
Zwar fehlte es nicht an Initiativen der Kommission<br />
und einiger Mitgliedstaaten. Doch ließ sich<br />
bei der Umsetzung der Tampere-Leitlinien durch<br />
VerordnungenundRichtlinienhäufignichtdieerforderliche<br />
Einstimmigkeit im Rat erzielen. Zahlreiche<br />
Rechtsetzungsverfahren gerieten dadurch ins Stocken.<br />
Indes stiegen die Erwartungen an die europäische Sicherheitspolitik<br />
nach den Terroranschlägen vom 11.<br />
9. 2001 in den Vereinigten Staaten und vom 11. 3.<br />
2004 in Madrid. Außerdem verlangten illegale Einwanderung<br />
sowie grenzüberschreitende Verbrecherbanden<br />
immer dringender europäische Reaktionen.<br />
4. Das Haager Programm. Der Europäische Rat traf<br />
sich darum im November 2004 erneut zu einer Sondertagung<br />
in Den Haag. Er nahm ein neues Mehrjahresprogramm<br />
an: das Haager Programm zur Stärkung<br />
von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen<br />
Union. Dabei gehen die Staats- und RegierungschefsbereitsvondemKompetenzzuwachsaus,<br />
den die künftige Europäische Verfassung vorsieht.<br />
Wieder legten sie Leitlinien fest, erteilten Arbeitsaufträge<br />
an Rat und Kommission, setzten Fristen und<br />
verlangten regelmäßige Fortschrittsberichte.<br />
5. Gegenwärtiger Stand. Der Raum der Freiheit, der<br />
Sicherheit und des Rechts gleicht derzeit einer Baustelle.<br />
Wenige abgeschlossene Projekte ragen hervor<br />
unter einer Vielzahl von begonnenen Vorhaben, die<br />
sich in ganz unterschiedlichen Entwicklungsstadien<br />
befinden, und Brachflächen, für die der Bauherr gerade<br />
erst Planungsaufträge erteilt hat. Im Folgenden<br />
soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Arbeiten<br />
und Planungen erfolgen.<br />
5.1 Visum und Grenzkontrollen. Über den Abbau der<br />
Kontrollen an den Binnengrenzen und eine gemeinsame<br />
Visumpolitik haben sich die meisten Mitgliedstaaten<br />
bereits in den �Schengener Übereinkommen<br />
verständigt. Die Regierungskonferenz von Amsterdam<br />
integrierte den Normenbestand dieser Übereinkommen<br />
in das EU-Recht. Er bildet die Grundlage,<br />
auf der die Europäische Gemeinschaft ihre Visums-<br />
634<br />
und Grenzpolitik fortentwickeln kann. Indes ist die<br />
Gemeinschaft bislang kaum über den Schengener<br />
Normenbestand hinausgekommen. Eine Verordnung<br />
des Rates hat die einheitliche Schengener Visamarke<br />
an neuere Sicherheitsanforderungen angepasst.<br />
Im Mai 2005 hat die Europäische Agentur für<br />
dieoperativeZusammenarbeitandenAußengrenzen<br />
in Warschau ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird die<br />
nationalen Grenzbehörden mit Risikoanalysen unterstützen<br />
(�Außengrenzen). Darüber hinaus zieht<br />
das Haager Programm eine Europäische Grenzschutztruppe<br />
in Erwägung. Schließlich ist geplant,<br />
ab 2007, wenn das neue Schengener Informationssystem(SISII)zumEinsatzkommtundauchdieneuen<br />
Mitgliedstaaten erfasst, die Kontrollen an allen<br />
Binnengrenzen der EU abzuschaffen.<br />
5.2AsylundEinwanderung.NachlangwierigenVerhandlungen<br />
nahm der Rat am 27. 1. 2003 eine Richtlinie<br />
an, die Mindestnormen für die Aufnahme von<br />
Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten festlegte (RL<br />
2003/9, ABl. L 31/2003). Die Richtlinie zielt darauf,<br />
europaweit einen menschenwürdigen Lebensstandard<br />
für Asylbewerber sicherzustellen. Am 18. 2.<br />
2003 verabschiedete der Rat eine Verordnung, die<br />
festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines<br />
Asylantrags zuständig ist (VO 343/2003, ABl. L<br />
50/2003). Seit 15. 1. 2003 ist EURODAC im Einsatz,<br />
ein unionsweites elektronisches System zur Identifizierung<br />
der Fingerabdrücke von Asylbewerbern.<br />
Andere Projekte hingegen kommen nicht voran.<br />
Schon seit September 2000 erörtert der Rat ohne Ergebnis<br />
etwa einen Richtlinienvorschlag der Kommission<br />
über Mindestnormen für die Verfahren zur<br />
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Nur wenige<br />
Erfolge sind bislang in der �Einwanderungspolitikzuverzeichnen.UnterEinwanderungverstehtdasGemeinschaftsrechtdieEinreiseindieUnionfürlänger<br />
als drei Monate.<br />
5.3 Justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Der<br />
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts<br />
zielt insbes. auf zivilprozessuale Regelungen: Am 1.<br />
3. 2002 trat die Europäische �Gerichtsstands- und<br />
Vollstreckungsverordnung in Kraft (VO 44/ 2001).<br />
Sie regelt bei Streitfällen mit Auslandsberührung,<br />
welche nationale Gerichtsbarkeit zuständig ist und<br />
unter welchen Bedingungen eine Entscheidung aus<br />
einem anderen Mitgliedstaat zu vollstrecken ist. Die<br />
Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung<br />
in Ehesachen und Verfahren betreffend