Festung Europa
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– Schalenfrüchte: Zum Schutz bestimmter traditioneller<br />
Erzeugnisse kann den Erzeugern eine Beihilfe<br />
in Höhe von 120,75 Euro/Hektar für den Anbau von<br />
Haselnüssen, Walnüssen, Pistazien und Mandeln gezahlt<br />
werden.<br />
8.5 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />
(InVeKoS): Jeder Mitgliedstaat richtet ein integriertes<br />
Verwaltungs- und Kontrollsystem ein, das folgende<br />
Bestandteile umfasst: eine elektronische Datenbank,<br />
ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher<br />
Parzellen, ein System zur Identifizierung<br />
und Registrierung von Zahlungsansprüchen,<br />
die Beihilfeanträge, ein integriertes Kontrollsystem,<br />
ein einheitliches System zur Erfassung der Betriebsinhaber,<br />
die einen Beihilfeantrag stellen.<br />
Durch das InVeKoS können die vom Betriebsinhaber<br />
eingereichten Zahlungsanträge kontrolliert werden.<br />
Die Betriebsinhaber stellen jährlich einen Antrag<br />
auf Direktzahlungen. Die Mitgliedstaaten führen<br />
hierauf die erforderlichen Kontrollen durch. Bei<br />
Nichteinhaltung der Vorschriften kann die gewährte<br />
Beihilfe gekürzt oder gestrichen werden.<br />
8.6 Cross Compliance: Nun wurde mit der Reform<br />
derGAPnichtnurdieEntkoppelungbestimmterPrämien<br />
von der Produktion eingeführt (Betriebsprämienregelung),<br />
sondern auch eine obligatorische<br />
Cross Compliance (CC) Regelung. CC heißt, dass<br />
die Landwirte ihr Geld nur dann ungekürzt ausgezahlt<br />
bekommen, wenn sie alle anderweitigen Verpflichtungen<br />
einhalten. Diese beruhen auf zwei Säulen:<br />
Grundanforderungen an die Betriebsführung<br />
(geregelt in 19 EU-Rechtsvorschriften) und der Erhalt<br />
der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen<br />
und ökologischen Zustand. Als Qualitätsparameter<br />
sind festgelegt: Erosionsschutz, Fruchtfolgegestaltung,<br />
Humuserhalt, Erhaltung von Landschaftselementen<br />
und Erhaltung von Dauergrünland.<br />
Die darauf aufbauende Betriebsprämienregelung ist<br />
äußert kompliziert. Exemplarisch wird das System<br />
an dem Parameter der Landschaftselemente (LE)<br />
verdeutlicht. So gelten ausgewählte LE unter bestimmten<br />
Voraussetzungen als Teil der genutzten<br />
landwirtschaftlichen und damit beihilfefähigen Fläche<br />
im Rahmen der Betriebsprämienregelung. Die<br />
CC-Verordnung (1782//2003, ABl. L 270/2003) definiert<br />
detailgenau Hecken, Baumreihen, Feldgehölze,<br />
Feuchtgebiete und Einzelbäume als beihilfefähig.<br />
Die Landwirte kommen in der Kategorie LE und<br />
Betriebsprämienregelung dann zu einer „entkoppel-<br />
Gemeinsame Agrarpolitik<br />
ten Prämie“, wenn ein LE alle Eigenschaften des<br />
Schlages aufnimmt, dem es zugeordnet ist. Dementsprechend<br />
erhält ein Landwirt für LE auf Ackerland<br />
den entsprechenden Wert der Ackerland-Prämie, für<br />
ein LE im Grünland den Wert der Grünland-Prämie<br />
und für LE auf stillgelegten Flächen gibt es den Wert<br />
der Stilllegungs-Prämie. Im Antragsverfahren wird<br />
die Fläche des LE zur Nettofläche des Schlages hinzuaddiert.<br />
Bezieht ein Landwirt jedoch Eiweiß- und<br />
Energiepflanzenprämie („gekoppelte Prämie“), gehören<br />
die LE nicht zur beihilfefähigen Fläche.<br />
8.7 Zuckermarkt: Reformiert wird auch die Zuckermarktordnung,<br />
die unverändert seit 1970 bestand.<br />
Sie ist nicht mehr zukunftsfähig, zum einen weil die<br />
KonsumentenzuhohePreisebezahlen.Zumanderen<br />
ist sie im Weltvergleich nicht wettbewerbsfähig und<br />
schafft Umweltprobleme. Schließlich stehen Angebot<br />
und Nachfrage nicht im Gleichgewicht zueinander.<br />
Die Union muss daher erhebliche Mengen Zuckerexportierenundsubventioniertdiesmit1,3Mrd.<br />
Euro jährlich (2004). Die Reform der Zuckermarktordnung<br />
zielt darauf ab, die Produktion auf einem<br />
niedrigeren Niveau nachhaltig zu stabilisieren. Die<br />
wichtigsten mengenbezogenen Änderungen für den<br />
Reformprozess in den Jahren 2005 – 2009 sind: Senkung<br />
des Stützungspreises für Zucker, Senkung der<br />
Mindestpreise für Zuckerrüben, Verringerung der<br />
Exportsubventionen. Zur Kompensation sollen die<br />
Rübenbauern Ausgleichszahlungen erhalten.<br />
9. Fazit: Nun wurde mit der „Agrarwende“ die Art<br />
der Unterstützung der Landwirtschaft grundlegend<br />
verändert. Jahrelange Kritikpunkte an der GAP –<br />
ökologisch verwerflich, ökonomisch falsch und entwicklungspolitisch<br />
ein Desaster – scheinen überwunden.<br />
Die meisten GMO sind in den Jahren 2005 und 2006<br />
zur einheitlichen Betriebsprämienregelung übergegangen.<br />
Die Beihilfen sind von der Erzeugung getrennt.<br />
Unter Berücksichtigung bestimmter KriterienkönnenbestehendeDirektbeihilfenbis2012beibehalten<br />
werden, sie werden jedoch schrittweise gekürzt.<br />
Die GAP-Reform sieht sich auch als Antwort auf die<br />
globalen Herausforderungen. Die Stärke der EU-<br />
Landwirtschaft (gegenüber Massenprodukten aus<br />
Ländern wie Brasilien oder China) ist die Qualitätserzeugung.<br />
Damit erhalten die Verbraucher sichere<br />
Nahrungsmittel, mehr Tierschutz und eine gesunde<br />
Umwelt.DieUnionschraubtihreAusfuhrsubventio-<br />
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