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Festung Europa

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– Schalenfrüchte: Zum Schutz bestimmter traditioneller<br />

Erzeugnisse kann den Erzeugern eine Beihilfe<br />

in Höhe von 120,75 Euro/Hektar für den Anbau von<br />

Haselnüssen, Walnüssen, Pistazien und Mandeln gezahlt<br />

werden.<br />

8.5 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />

(InVeKoS): Jeder Mitgliedstaat richtet ein integriertes<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem ein, das folgende<br />

Bestandteile umfasst: eine elektronische Datenbank,<br />

ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher<br />

Parzellen, ein System zur Identifizierung<br />

und Registrierung von Zahlungsansprüchen,<br />

die Beihilfeanträge, ein integriertes Kontrollsystem,<br />

ein einheitliches System zur Erfassung der Betriebsinhaber,<br />

die einen Beihilfeantrag stellen.<br />

Durch das InVeKoS können die vom Betriebsinhaber<br />

eingereichten Zahlungsanträge kontrolliert werden.<br />

Die Betriebsinhaber stellen jährlich einen Antrag<br />

auf Direktzahlungen. Die Mitgliedstaaten führen<br />

hierauf die erforderlichen Kontrollen durch. Bei<br />

Nichteinhaltung der Vorschriften kann die gewährte<br />

Beihilfe gekürzt oder gestrichen werden.<br />

8.6 Cross Compliance: Nun wurde mit der Reform<br />

derGAPnichtnurdieEntkoppelungbestimmterPrämien<br />

von der Produktion eingeführt (Betriebsprämienregelung),<br />

sondern auch eine obligatorische<br />

Cross Compliance (CC) Regelung. CC heißt, dass<br />

die Landwirte ihr Geld nur dann ungekürzt ausgezahlt<br />

bekommen, wenn sie alle anderweitigen Verpflichtungen<br />

einhalten. Diese beruhen auf zwei Säulen:<br />

Grundanforderungen an die Betriebsführung<br />

(geregelt in 19 EU-Rechtsvorschriften) und der Erhalt<br />

der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen<br />

und ökologischen Zustand. Als Qualitätsparameter<br />

sind festgelegt: Erosionsschutz, Fruchtfolgegestaltung,<br />

Humuserhalt, Erhaltung von Landschaftselementen<br />

und Erhaltung von Dauergrünland.<br />

Die darauf aufbauende Betriebsprämienregelung ist<br />

äußert kompliziert. Exemplarisch wird das System<br />

an dem Parameter der Landschaftselemente (LE)<br />

verdeutlicht. So gelten ausgewählte LE unter bestimmten<br />

Voraussetzungen als Teil der genutzten<br />

landwirtschaftlichen und damit beihilfefähigen Fläche<br />

im Rahmen der Betriebsprämienregelung. Die<br />

CC-Verordnung (1782//2003, ABl. L 270/2003) definiert<br />

detailgenau Hecken, Baumreihen, Feldgehölze,<br />

Feuchtgebiete und Einzelbäume als beihilfefähig.<br />

Die Landwirte kommen in der Kategorie LE und<br />

Betriebsprämienregelung dann zu einer „entkoppel-<br />

Gemeinsame Agrarpolitik<br />

ten Prämie“, wenn ein LE alle Eigenschaften des<br />

Schlages aufnimmt, dem es zugeordnet ist. Dementsprechend<br />

erhält ein Landwirt für LE auf Ackerland<br />

den entsprechenden Wert der Ackerland-Prämie, für<br />

ein LE im Grünland den Wert der Grünland-Prämie<br />

und für LE auf stillgelegten Flächen gibt es den Wert<br />

der Stilllegungs-Prämie. Im Antragsverfahren wird<br />

die Fläche des LE zur Nettofläche des Schlages hinzuaddiert.<br />

Bezieht ein Landwirt jedoch Eiweiß- und<br />

Energiepflanzenprämie („gekoppelte Prämie“), gehören<br />

die LE nicht zur beihilfefähigen Fläche.<br />

8.7 Zuckermarkt: Reformiert wird auch die Zuckermarktordnung,<br />

die unverändert seit 1970 bestand.<br />

Sie ist nicht mehr zukunftsfähig, zum einen weil die<br />

KonsumentenzuhohePreisebezahlen.Zumanderen<br />

ist sie im Weltvergleich nicht wettbewerbsfähig und<br />

schafft Umweltprobleme. Schließlich stehen Angebot<br />

und Nachfrage nicht im Gleichgewicht zueinander.<br />

Die Union muss daher erhebliche Mengen Zuckerexportierenundsubventioniertdiesmit1,3Mrd.<br />

Euro jährlich (2004). Die Reform der Zuckermarktordnung<br />

zielt darauf ab, die Produktion auf einem<br />

niedrigeren Niveau nachhaltig zu stabilisieren. Die<br />

wichtigsten mengenbezogenen Änderungen für den<br />

Reformprozess in den Jahren 2005 – 2009 sind: Senkung<br />

des Stützungspreises für Zucker, Senkung der<br />

Mindestpreise für Zuckerrüben, Verringerung der<br />

Exportsubventionen. Zur Kompensation sollen die<br />

Rübenbauern Ausgleichszahlungen erhalten.<br />

9. Fazit: Nun wurde mit der „Agrarwende“ die Art<br />

der Unterstützung der Landwirtschaft grundlegend<br />

verändert. Jahrelange Kritikpunkte an der GAP –<br />

ökologisch verwerflich, ökonomisch falsch und entwicklungspolitisch<br />

ein Desaster – scheinen überwunden.<br />

Die meisten GMO sind in den Jahren 2005 und 2006<br />

zur einheitlichen Betriebsprämienregelung übergegangen.<br />

Die Beihilfen sind von der Erzeugung getrennt.<br />

Unter Berücksichtigung bestimmter KriterienkönnenbestehendeDirektbeihilfenbis2012beibehalten<br />

werden, sie werden jedoch schrittweise gekürzt.<br />

Die GAP-Reform sieht sich auch als Antwort auf die<br />

globalen Herausforderungen. Die Stärke der EU-<br />

Landwirtschaft (gegenüber Massenprodukten aus<br />

Ländern wie Brasilien oder China) ist die Qualitätserzeugung.<br />

Damit erhalten die Verbraucher sichere<br />

Nahrungsmittel, mehr Tierschutz und eine gesunde<br />

Umwelt.DieUnionschraubtihreAusfuhrsubventio-<br />

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