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Festung Europa

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Köbler-Urteil<br />

nehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft<br />

(zwei Drittel des Gesamtumsatzes).<br />

Die EU hat erstmals 1996 Schwellenwerte für die<br />

Definition von KMU festgelegt (Empfehlung des<br />

Rates 96/280) und diese am 8. Mai 2003 geändert<br />

(03/652). Diese Änderungen gelten seit 1. 1. 2005.<br />

– Mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Beschäftigte<br />

und einen Umsatz bis 50 Mio. Euro (früher:<br />

40 Mio.) oder einen Bilanzwert bis 43 Mio. Euro<br />

(früher: 27 Mio.).<br />

– Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeiter<br />

und einen Umsatz bis 10 Mio. Euro (früher:<br />

7 Mio.) oder einen Bilanzwert bis 10 Mio. Euro (früher:<br />

5 Mio.).<br />

– Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Mitarbeiter<br />

und einen Umsatz oder einen Bilanzwert bis<br />

2 Mio. Euro (früher: keine Definition).<br />

Als weiteres Kriterium kommt die Unabhängigkeit<br />

hinzu: Höchstens 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile<br />

dürfen im Besitz von Unternehmen liegen,<br />

die keine KMU sind.<br />

Innerhalb der KMU bilden die Kleinstunternehmen<br />

mit 23,49 Mio. Betrieben die Hauptgruppe (93 %).<br />

Sie haben im Durchschnitt 3 Beschäftigte.<br />

KMU werden von der EU in besonderer Weise gefördert;<br />

die Rechtsgrundlage dafür bieten u. a. Art. 157<br />

und 163 EGV, die Bedeutung der Förderung im Hinblick<br />

auf die �Lissabon-Strategie wird unterstrichen<br />

durch die �Charta für Kleinunternehmen, vom Europäischen<br />

Rat in Santa Maria da Feira am 19. 6. 2000<br />

verabschiedet.<br />

Förderung erfahren KMU durch Programme und Initiativen.<br />

Seit 1989 legt die EU Mehrjahresprogramme<br />

auf, um für KMU beschäftigungswirksame Investitionsanreize<br />

zu schaffen. Insbesondere wird<br />

KMU der Zugang zu Investitionskapital zu annehmbaren<br />

Kosten erleichtert, zu Kreditbürgschaften und<br />

zu Risikokapital. Wichtigstes Instrument hierfür ist<br />

der �Europäische Investitionsfonds (EIF), der eine<br />

Startkapital- und eine Bürgschaftsfazilität für KMU<br />

eingerichtet hat. Mit Hilfe des Informationsaustauschnetzes<br />

�ELISE wird KMU der Zugang zu Krediten<br />

für beschäftigungswirksame Investitionen erleichtert.<br />

Das Programm �CRAFT fördert KMU in den Bereichen<br />

Forschung und Entwicklung, indem es die Auftragsvergabe<br />

an externe Forschungseinrichtungen<br />

bezuschusst. Ein weiteres Programm fördert die<br />

Gründung von Joint European Ventures (JEF, Ge-<br />

468<br />

meinschaftsunternehmen); dieses Förderprogramm<br />

wird voraussichtlich Mitte 2005 auslaufen. Existenzgründer<br />

innovativer KMU finden Förderung in<br />

den �Business & Innovation Centres (BIC).<br />

Unter den Initiativen ist Gate2Growth (www.gate2growth.com)<br />

zu erwähnen, die von der Kommission<br />

im Rahmen ihrer Innovations/KMU-Programme<br />

unterstützt wird. Es vermittelt innovativen KMU<br />

u. a. Partner für Kapital, Forschung, Beteiligung.<br />

Bei den meisten allgemeinen Förderprogrammen<br />

(wie Leonardo da Vinci), Finanzierungsinstrumenten<br />

(wie LIFE, FIAF, EFRE) und Gemeinschaftsinitiativen<br />

(wie INTERREG) wird besonderer Wert<br />

auf die Beteiligung von KMU gelegt.<br />

ZentraleAnsprechpartnerfüralleKMU-Fördermaßnahmen<br />

der EU sind die Euro-Info-Zentren (�EIC).<br />

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von<br />

KMU wird durch das seit 1973 bestehende Büro für<br />

Unternehmenskooperation (BUK bzw. BCC) und<br />

das Business Cooperation Network (BC-Net) unterstützt.<br />

Zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der KMU hat die Kommission im Dezember<br />

1992 das Beobachtungsnetz der europäischen<br />

KMU geschaffen<br />

Literatur:<br />

Europäische Kommission: Beobachtungsnetz der europäischen<br />

KMU 2003, Nr. 8. Brüssel 2004<br />

Dies.: Förderprogramme der Europäischen Union für KMU.<br />

Brüssel 2003.<br />

Europäischer Rat: Schlussfolgerungen des Vorsitzes,<br />

Santa Maria da Feira. 2000<br />

Köbler-Urteil. Mit diesem Grundsatzurteil vom 30.<br />

9.2003(Rs.C-224/01=NJW03,3539)entschiedder<br />

EuGH, dass einem Kläger, der aufgrund einer „offenkundigen“<br />

<strong>Europa</strong>rechtsignoranz eines nationalen<br />

Gerichtes kausalen Schaden nachweisen kann,<br />

grundsätzlich Ersatz im Wege der Staatshaftung geleistet<br />

werden muss. Nicht anerkannt wurde damit<br />

ein Richterprivileg im Sinne etwa des deutschen<br />

§ 839 Abs. 2 BGB. Auch wurde in Kauf genommen,<br />

dass schon rechtskräftig entschiedene Fragen so womöglich<br />

noch einmal im Rahmen eines Schadensersatzprozesses<br />

aufgerollt werden. Wenn Richter aufgrund<br />

offenkundiger <strong>Europa</strong>rechtsmissachtung dem<br />

Bürger einen Schaden zufügen, habe der MitgliedstaatalsDienstherrhierfürzuhaften.<br />

J. M. B.<br />

Kodex für gute Verwaltungspraxis. Vom Europäischen<br />

�Bürgerbeauftragten 1998 ausgearbeiteter

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