Festung Europa
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Köbler-Urteil<br />
nehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft<br />
(zwei Drittel des Gesamtumsatzes).<br />
Die EU hat erstmals 1996 Schwellenwerte für die<br />
Definition von KMU festgelegt (Empfehlung des<br />
Rates 96/280) und diese am 8. Mai 2003 geändert<br />
(03/652). Diese Änderungen gelten seit 1. 1. 2005.<br />
– Mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Beschäftigte<br />
und einen Umsatz bis 50 Mio. Euro (früher:<br />
40 Mio.) oder einen Bilanzwert bis 43 Mio. Euro<br />
(früher: 27 Mio.).<br />
– Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeiter<br />
und einen Umsatz bis 10 Mio. Euro (früher:<br />
7 Mio.) oder einen Bilanzwert bis 10 Mio. Euro (früher:<br />
5 Mio.).<br />
– Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Mitarbeiter<br />
und einen Umsatz oder einen Bilanzwert bis<br />
2 Mio. Euro (früher: keine Definition).<br />
Als weiteres Kriterium kommt die Unabhängigkeit<br />
hinzu: Höchstens 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile<br />
dürfen im Besitz von Unternehmen liegen,<br />
die keine KMU sind.<br />
Innerhalb der KMU bilden die Kleinstunternehmen<br />
mit 23,49 Mio. Betrieben die Hauptgruppe (93 %).<br />
Sie haben im Durchschnitt 3 Beschäftigte.<br />
KMU werden von der EU in besonderer Weise gefördert;<br />
die Rechtsgrundlage dafür bieten u. a. Art. 157<br />
und 163 EGV, die Bedeutung der Förderung im Hinblick<br />
auf die �Lissabon-Strategie wird unterstrichen<br />
durch die �Charta für Kleinunternehmen, vom Europäischen<br />
Rat in Santa Maria da Feira am 19. 6. 2000<br />
verabschiedet.<br />
Förderung erfahren KMU durch Programme und Initiativen.<br />
Seit 1989 legt die EU Mehrjahresprogramme<br />
auf, um für KMU beschäftigungswirksame Investitionsanreize<br />
zu schaffen. Insbesondere wird<br />
KMU der Zugang zu Investitionskapital zu annehmbaren<br />
Kosten erleichtert, zu Kreditbürgschaften und<br />
zu Risikokapital. Wichtigstes Instrument hierfür ist<br />
der �Europäische Investitionsfonds (EIF), der eine<br />
Startkapital- und eine Bürgschaftsfazilität für KMU<br />
eingerichtet hat. Mit Hilfe des Informationsaustauschnetzes<br />
�ELISE wird KMU der Zugang zu Krediten<br />
für beschäftigungswirksame Investitionen erleichtert.<br />
Das Programm �CRAFT fördert KMU in den Bereichen<br />
Forschung und Entwicklung, indem es die Auftragsvergabe<br />
an externe Forschungseinrichtungen<br />
bezuschusst. Ein weiteres Programm fördert die<br />
Gründung von Joint European Ventures (JEF, Ge-<br />
468<br />
meinschaftsunternehmen); dieses Förderprogramm<br />
wird voraussichtlich Mitte 2005 auslaufen. Existenzgründer<br />
innovativer KMU finden Förderung in<br />
den �Business & Innovation Centres (BIC).<br />
Unter den Initiativen ist Gate2Growth (www.gate2growth.com)<br />
zu erwähnen, die von der Kommission<br />
im Rahmen ihrer Innovations/KMU-Programme<br />
unterstützt wird. Es vermittelt innovativen KMU<br />
u. a. Partner für Kapital, Forschung, Beteiligung.<br />
Bei den meisten allgemeinen Förderprogrammen<br />
(wie Leonardo da Vinci), Finanzierungsinstrumenten<br />
(wie LIFE, FIAF, EFRE) und Gemeinschaftsinitiativen<br />
(wie INTERREG) wird besonderer Wert<br />
auf die Beteiligung von KMU gelegt.<br />
ZentraleAnsprechpartnerfüralleKMU-Fördermaßnahmen<br />
der EU sind die Euro-Info-Zentren (�EIC).<br />
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von<br />
KMU wird durch das seit 1973 bestehende Büro für<br />
Unternehmenskooperation (BUK bzw. BCC) und<br />
das Business Cooperation Network (BC-Net) unterstützt.<br />
Zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der KMU hat die Kommission im Dezember<br />
1992 das Beobachtungsnetz der europäischen<br />
KMU geschaffen<br />
Literatur:<br />
Europäische Kommission: Beobachtungsnetz der europäischen<br />
KMU 2003, Nr. 8. Brüssel 2004<br />
Dies.: Förderprogramme der Europäischen Union für KMU.<br />
Brüssel 2003.<br />
Europäischer Rat: Schlussfolgerungen des Vorsitzes,<br />
Santa Maria da Feira. 2000<br />
Köbler-Urteil. Mit diesem Grundsatzurteil vom 30.<br />
9.2003(Rs.C-224/01=NJW03,3539)entschiedder<br />
EuGH, dass einem Kläger, der aufgrund einer „offenkundigen“<br />
<strong>Europa</strong>rechtsignoranz eines nationalen<br />
Gerichtes kausalen Schaden nachweisen kann,<br />
grundsätzlich Ersatz im Wege der Staatshaftung geleistet<br />
werden muss. Nicht anerkannt wurde damit<br />
ein Richterprivileg im Sinne etwa des deutschen<br />
§ 839 Abs. 2 BGB. Auch wurde in Kauf genommen,<br />
dass schon rechtskräftig entschiedene Fragen so womöglich<br />
noch einmal im Rahmen eines Schadensersatzprozesses<br />
aufgerollt werden. Wenn Richter aufgrund<br />
offenkundiger <strong>Europa</strong>rechtsmissachtung dem<br />
Bürger einen Schaden zufügen, habe der MitgliedstaatalsDienstherrhierfürzuhaften.<br />
J. M. B.<br />
Kodex für gute Verwaltungspraxis. Vom Europäischen<br />
�Bürgerbeauftragten 1998 ausgearbeiteter