Festung Europa
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Teams mit Europol-Vertretern in unterstützender<br />
Funktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität<br />
zu bilden;<br />
– Erleichterung der Auslieferung zwischen den<br />
EU-Staaten;<br />
– Festlegung unionsweit geltender Mindestvorschriften<br />
über die Tatbestandsmerkmale strafbarer<br />
Handlungen und die in den Bereichen organisierte<br />
Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel zu verhängenden<br />
Strafen;<br />
– eine rechtliche Verpflichtung zu engerer Zusammenarbeit<br />
der Polizei- und Justizbehörden aller<br />
EU-Staaten, um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,<br />
Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschenhandel<br />
und Straftaten gegenüber Kindern, Drogenhandel,<br />
Bestechung und Betrug zu verhüten und zu<br />
bekämpfen.<br />
2.4 In der Folge verpflichteten sich die Mitgliedstaaten<br />
auf einem Sondergipfel des Europäischen Rates<br />
im Oktober 1999 in Tampere (Finnland) zu einer<br />
ganzen Reihe von Initiativen zum Asylrecht, zur Kriminalitätsbekämpfung<br />
und zur justitiellen und polizeilichen<br />
Zusammenarbeit.<br />
Auf der Ebene der Kriminalitätsermittlung wurde<br />
vereinbart:<br />
– Euroteams: Gemeinsame Ermittlungsteams (Drogenhandel,<br />
Menschenhandel, Terrorismus) mit Unterstützung<br />
durch Europol;<br />
– Task Force: Einrichtung einer operativen Task<br />
Force der EU-Polizeichefs, die mit Europol sich über<br />
grenzüberschreitende Kriminalität verständigt und<br />
operative Maßnahmen plant;<br />
– Europol: Aufwertung und stärkere finanzielle<br />
Ausstattung des Europäischen Polizeiamtes, das<br />
1995 gegründet wurde;<br />
– �Eurojust: Bekämpfung der schweren organisierten<br />
Kriminalität;<br />
– Akademie: Einrichtung einer europäischen Polizeiakademie.<br />
Als weitere Maßnahmen wurden vereinbart:<br />
– Strafrechtsharmonisierung unter Betonung des<br />
Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in<br />
Rechtsfragen; die Harmonisierung konzentriert sich<br />
auf gemeinsame Definitionen, Tatbestandsmerkmale<br />
und Sanktionen bei Delikten wie Finanzkriminalität,Drogen-undMenschenhandel,sexuellerKindesmissbrauch,<br />
Umweltkriminalität;<br />
– uneingeschränkte Rechtshilfe bei schwerer Wirtschaftskriminalität;<br />
Justiz und Inneres<br />
– Forcierung der Drogenbekämpfung;<br />
– Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der �Geldwäsche.<br />
Die EU konkretisierte zunehmend ihr integrationspolitisches<br />
Ziel, die Schaffung eines „Raumes der<br />
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Der �Verfassungsvertrag<br />
2004 legt dazu in Art. I-3 (Die Ziele<br />
der Union) fest: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen<br />
und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit<br />
und des Rechts ohne Binnengrenzen.“<br />
2.5 Terrorismusbekämpfung: Seit den Terroranschlägen<br />
in Madrid am 11. 3. 2004 hat die EU ihre<br />
Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus<br />
verstärkt und zu diesem Zweck konkrete Maßnahmen<br />
ergriffen. Der Tag selbst wurde zum Europäischen<br />
Tag der Opfer des Terrorismus erklärt. In einem<br />
Bericht hat die Kommission eine Bestandsaufnahme<br />
all dieser Maßnahmen durchgeführt, ihre<br />
Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene<br />
überprüft und die noch zu bewältigenden Herausforderungenaufgeführt.EineWochenachdenAnschlägen<br />
nahm der Europäische Rat eine Erklärung zur<br />
Terrorismusbekämpfung an, in der sich die Union<br />
und ihre Mitgliedstaaten verpflichten, „alles in ihrer<br />
Macht Stehende zu tun, um alle Formen des Terrorismus<br />
gemäß den Grundprinzipien der EU zu bekämpfen“.<br />
Der Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung<br />
setzt diese Erklärung in strategisch erreichbare Zielsetzungen<br />
um, darunter die Beseitigung von Barrieren<br />
zwischen den Mitgliedstaaten bei der VerbreitungvonInformationenzuTerrorismus,AufspürungundUnterbindungderTerrorismusfinanzierung,Beseitigung<br />
der Ursachen für Terrorismus sowie die<br />
Vorbereitung auf die Bewältigung von Folgen möglicher<br />
Anschläge.<br />
Die Kommission hat folgende Aufgabenbereiche:<br />
– Die Einrichtung eines allgemeinen Frühwarnsystems,<br />
das alle bestehenden Warnsysteme auf<br />
EU-Ebene vernetzt, und die Einrichtung eines Krisenzentrums,<br />
das im Notfall alle bestehenden Dienste<br />
der Kommission miteinander in Kontakt bringen<br />
würde.<br />
– Die Erarbeitung eines Vorschlages zur Einrichtung<br />
eines europäischen Strafverfolgungsnetzes (bis<br />
2006). Hierdurch soll eine Verbindung zwischen den<br />
zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten,<br />
Europol und dem Frühwarnsystem der Kommission<br />
hergestellt werden.<br />
– Entwicklung von Maßnahmen zur Gewährleistung<br />
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