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Festung Europa

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de wie Schlittschuhe, Rasiermesser, Scheren mit einer<br />

Klingenlänge von über 6 cm, Skistöcke, Bohrer<br />

und Schraubendreher.<br />

Die genannten Rechtsakte über eine verbesserte bauliche<br />

und betriebliche Sicherheit des Flugverkehrs<br />

unterstützen auch das große Vorhaben der Gemeinschaft,<br />

bis 31. 12. 2004 einen Einheitlichen Europäischen<br />

Luftraum herzustellen; dazu erging die Rahmenverordnung<br />

549/2004 (ABl. L 96/2004). In diesem<br />

Raum sollen Fluggeräte und Überwachungseinrichtungen<br />

technisch kompatibel und somit frei handelbar<br />

sein, die vorhandenen Kapazitäten am Himmel<br />

optimal genutzt, wachstumsbedingte Verspätungen<br />

vermieden und Sicherheitsrisiken minimiert<br />

werden.DieVerordnung551/2004(ABl.L96/2004)<br />

über die Ordnung und Nutzung des einheitlichen europäischen<br />

Luftraums errichtet ein EG-weites Fluginformationsgebiet<br />

für den oberen Luftraum (über<br />

8 700 m Höhe), das alle bisherigen Flugsicherungsstellen<br />

zu einem einzigen Luftraumabschnitt mit<br />

mehreren funktionalen Luftraumblöcken vereint.<br />

Die Flugsicherungssektoren orientieren sich nicht<br />

mehr an Staatsgrenzen, sondern am Beitrag zu einer<br />

effizienten Luftraumüberwachung und zu optimierten<br />

Flugstraßen. Auch militärischer Luftraum soll<br />

für zivile Flüge geöffnet werden.<br />

Dies alles zeigt, dass das sekundäre EG-FlugsicherheitsrechteinehoheKomplexitäterreichthat,dienur<br />

wenige Spezialisten überschauen werden. Offenbar<br />

erfordert die schwierige Materie Zugeständnisse an<br />

die Rechtsklarheit.<br />

Im Gefolge der Attentate vom 11. 9. 2001 arbeitet die<br />

Gemeinschaft verstärkt mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation<br />

in Montreal, Kanada, zusammen<br />

(International Civil Aviation Organisation,<br />

ICAO). Beide beschlossen, die internationalen Standards<br />

für die Sicherheit von Cockpittüren zu erhöhen<br />

und verpflichtende Kontrollverfahren für alle<br />

ICAO-Mitglieder einzuführen.<br />

In der Streitfrage, ob und in welchem Umfang FluggastdatensätzevonFluggesellschaftenmitSitzinder<br />

EU an die US-Sicherheitsbehörden elektronisch<br />

übermittelt werden müssen, gelangten die Europäische<br />

Kommission und die US Customs and Border<br />

Protection am 18. 2. 2003 in Brüssel zu einer vorläufigen<br />

Verständigung. Fluggastdaten werden an US-<br />

Strafverfolgungsbehörden nur weitergegeben, um<br />

Terrorismus und Schwerkriminalität zu bekämpfen.<br />

Eine endgültige Vereinbarung steht noch aus. Die<br />

Föderalismus<br />

Weitergabevorschriften der EG-Datenschutz-Richtlinie<br />

95/46 (ABl. L 281/1995) sind mit dem gesteigerten<br />

Sicherheitsbedürfnis der US-Amerikaner seit<br />

dem 11. 9. 2001 in Einklang zu bringen.<br />

DieFlugsicherheitspolitikderZukunftwirddemGefahrenpotential<br />

aufgrund der höheren Flugdichte<br />

und der teils realen, teils empfundenen Terrorbedrohung<br />

wirksam begegnen müssen, ohne die Attraktivität<br />

des Fliegens durch kostentreibende, wartezeitintensive<br />

Sicherheitsvorkehrungen übermäßig zu<br />

beschneiden. P. Sch.<br />

Internet:<br />

europa.eu.int/comm/transport/air/safety/index_en.htm<br />

www.easa.eu.int/home/index.html<br />

www.eurocontrol.int; www.ecac-ceac.org<br />

Literatur:<br />

Europäische Kommission: Mitteilung „Die Schaffung eines<br />

einheitlichen europäischen Luftraums“. KOM (1999) 614<br />

endg. vom 1. 12. 1999. Luxemburg 1999<br />

Dies.: Mitteilung „Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik<br />

der Gemeinschaft“. KOM (2005) 79 endg. vom 11. 3. 2005<br />

Schwenk, W./Giemulla, E: Handbuch des Luftverkehrsrechts.<br />

Köln 2005 3<br />

Föderalismus verweist auf gleichberechtigte Einzelstaaten<br />

in einem Bund. Er ist ein aus der deutschen<br />

Staatstradition vertrautes Prinzip. Es bedeutet, dass<br />

ursprünglich selbständige Territorien (Kleinstaaten)<br />

durch einen Vertrag (lat. foedus) zu einem Einheitsstaat<br />

(Bundesstaat) mit zentralen Organen (Parlament,<br />

Regierung, Gerichtshof) zusammengeführt<br />

werden. Dabei bleiben bestimmte Kompetenzen bei<br />

den Bundesländern, andere gehen auf die Zentralinstanzenüber(vgl.DeutschesReichvon1871,Weimarer<br />

Republik, Bundesrepublik Deutschland und<br />

Grundgesetz). Die EU wird vom BVerfG nicht als<br />

Bundesstaat oder Staatenbund, sondern als ein Drittes,<br />

als „Staatenverbund“ angesehen, bei dem man<br />

Gemeinschaftspolitiken (z. B. �Regional-, �Sozial-,<br />

�Umwelt-, �Wettbewerbs-, �Verbraucher-, Atom-,<br />

�Agrar-, Außenwirtschafts-, �Entwicklungshilfe-,<br />

Währungs-, �Verkehrspolitik) und intergouvernementale<br />

Politiken (�Justiz- und Innen-, �Außen- und<br />

Sicherheits-Politik) unterscheidet. Treffender erscheint<br />

der Begriff „Integrationsverbund“.<br />

Die eigentliche Zielsetzung des europäischen Föderalismus<br />

beruht im Halten des Gleichgewichts zwischen<br />

Einheit und Vielfalt, Zentralismus und Partikularismus.<br />

Das heißt, der Föderalismus verlangt<br />

nichttotaleIntegration,sonderneinbestimmtes,ausgewogenes<br />

Maß an Integration, das sich in Gestalt<br />

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