Festung Europa
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de wie Schlittschuhe, Rasiermesser, Scheren mit einer<br />
Klingenlänge von über 6 cm, Skistöcke, Bohrer<br />
und Schraubendreher.<br />
Die genannten Rechtsakte über eine verbesserte bauliche<br />
und betriebliche Sicherheit des Flugverkehrs<br />
unterstützen auch das große Vorhaben der Gemeinschaft,<br />
bis 31. 12. 2004 einen Einheitlichen Europäischen<br />
Luftraum herzustellen; dazu erging die Rahmenverordnung<br />
549/2004 (ABl. L 96/2004). In diesem<br />
Raum sollen Fluggeräte und Überwachungseinrichtungen<br />
technisch kompatibel und somit frei handelbar<br />
sein, die vorhandenen Kapazitäten am Himmel<br />
optimal genutzt, wachstumsbedingte Verspätungen<br />
vermieden und Sicherheitsrisiken minimiert<br />
werden.DieVerordnung551/2004(ABl.L96/2004)<br />
über die Ordnung und Nutzung des einheitlichen europäischen<br />
Luftraums errichtet ein EG-weites Fluginformationsgebiet<br />
für den oberen Luftraum (über<br />
8 700 m Höhe), das alle bisherigen Flugsicherungsstellen<br />
zu einem einzigen Luftraumabschnitt mit<br />
mehreren funktionalen Luftraumblöcken vereint.<br />
Die Flugsicherungssektoren orientieren sich nicht<br />
mehr an Staatsgrenzen, sondern am Beitrag zu einer<br />
effizienten Luftraumüberwachung und zu optimierten<br />
Flugstraßen. Auch militärischer Luftraum soll<br />
für zivile Flüge geöffnet werden.<br />
Dies alles zeigt, dass das sekundäre EG-FlugsicherheitsrechteinehoheKomplexitäterreichthat,dienur<br />
wenige Spezialisten überschauen werden. Offenbar<br />
erfordert die schwierige Materie Zugeständnisse an<br />
die Rechtsklarheit.<br />
Im Gefolge der Attentate vom 11. 9. 2001 arbeitet die<br />
Gemeinschaft verstärkt mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation<br />
in Montreal, Kanada, zusammen<br />
(International Civil Aviation Organisation,<br />
ICAO). Beide beschlossen, die internationalen Standards<br />
für die Sicherheit von Cockpittüren zu erhöhen<br />
und verpflichtende Kontrollverfahren für alle<br />
ICAO-Mitglieder einzuführen.<br />
In der Streitfrage, ob und in welchem Umfang FluggastdatensätzevonFluggesellschaftenmitSitzinder<br />
EU an die US-Sicherheitsbehörden elektronisch<br />
übermittelt werden müssen, gelangten die Europäische<br />
Kommission und die US Customs and Border<br />
Protection am 18. 2. 2003 in Brüssel zu einer vorläufigen<br />
Verständigung. Fluggastdaten werden an US-<br />
Strafverfolgungsbehörden nur weitergegeben, um<br />
Terrorismus und Schwerkriminalität zu bekämpfen.<br />
Eine endgültige Vereinbarung steht noch aus. Die<br />
Föderalismus<br />
Weitergabevorschriften der EG-Datenschutz-Richtlinie<br />
95/46 (ABl. L 281/1995) sind mit dem gesteigerten<br />
Sicherheitsbedürfnis der US-Amerikaner seit<br />
dem 11. 9. 2001 in Einklang zu bringen.<br />
DieFlugsicherheitspolitikderZukunftwirddemGefahrenpotential<br />
aufgrund der höheren Flugdichte<br />
und der teils realen, teils empfundenen Terrorbedrohung<br />
wirksam begegnen müssen, ohne die Attraktivität<br />
des Fliegens durch kostentreibende, wartezeitintensive<br />
Sicherheitsvorkehrungen übermäßig zu<br />
beschneiden. P. Sch.<br />
Internet:<br />
europa.eu.int/comm/transport/air/safety/index_en.htm<br />
www.easa.eu.int/home/index.html<br />
www.eurocontrol.int; www.ecac-ceac.org<br />
Literatur:<br />
Europäische Kommission: Mitteilung „Die Schaffung eines<br />
einheitlichen europäischen Luftraums“. KOM (1999) 614<br />
endg. vom 1. 12. 1999. Luxemburg 1999<br />
Dies.: Mitteilung „Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik<br />
der Gemeinschaft“. KOM (2005) 79 endg. vom 11. 3. 2005<br />
Schwenk, W./Giemulla, E: Handbuch des Luftverkehrsrechts.<br />
Köln 2005 3<br />
Föderalismus verweist auf gleichberechtigte Einzelstaaten<br />
in einem Bund. Er ist ein aus der deutschen<br />
Staatstradition vertrautes Prinzip. Es bedeutet, dass<br />
ursprünglich selbständige Territorien (Kleinstaaten)<br />
durch einen Vertrag (lat. foedus) zu einem Einheitsstaat<br />
(Bundesstaat) mit zentralen Organen (Parlament,<br />
Regierung, Gerichtshof) zusammengeführt<br />
werden. Dabei bleiben bestimmte Kompetenzen bei<br />
den Bundesländern, andere gehen auf die Zentralinstanzenüber(vgl.DeutschesReichvon1871,Weimarer<br />
Republik, Bundesrepublik Deutschland und<br />
Grundgesetz). Die EU wird vom BVerfG nicht als<br />
Bundesstaat oder Staatenbund, sondern als ein Drittes,<br />
als „Staatenverbund“ angesehen, bei dem man<br />
Gemeinschaftspolitiken (z. B. �Regional-, �Sozial-,<br />
�Umwelt-, �Wettbewerbs-, �Verbraucher-, Atom-,<br />
�Agrar-, Außenwirtschafts-, �Entwicklungshilfe-,<br />
Währungs-, �Verkehrspolitik) und intergouvernementale<br />
Politiken (�Justiz- und Innen-, �Außen- und<br />
Sicherheits-Politik) unterscheidet. Treffender erscheint<br />
der Begriff „Integrationsverbund“.<br />
Die eigentliche Zielsetzung des europäischen Föderalismus<br />
beruht im Halten des Gleichgewichts zwischen<br />
Einheit und Vielfalt, Zentralismus und Partikularismus.<br />
Das heißt, der Föderalismus verlangt<br />
nichttotaleIntegration,sonderneinbestimmtes,ausgewogenes<br />
Maß an Integration, das sich in Gestalt<br />
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