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Festung Europa

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für den Zugang zum und die Teilhabe am Arbeitsmarkt<br />

und Männer in Bezug auf die Bedingungen für<br />

die Teilhabe am Familienleben trifft und die sich aus<br />

einer gesellschaftlichen Tradition ergibt, bei der<br />

noch immer die unbezahlte Arbeit im Rahmen der<br />

Sorge um die Familie als Hauptaufgabe der Frau und<br />

Erwerbsarbeit in Form von Teilnahme am Wirtschaftsleben<br />

als Hauptaufgabe der Männer gilt“.<br />

DerGrundsatzder„GleichstellungvonMännernund<br />

Frauen“ erfordert „die Gleichstellung der arbeitenden<br />

Väter und Mütter insbes. auch in Bezug auf die<br />

für die Betreuung von Kindern oder anderen abhängigen<br />

Personen notwendigen Abwesenheiten vom<br />

Arbeitsplatz“. Festgestellt wird: „Sowohl Männer<br />

als auch Frauen haben ungeachtet des Geschlechts<br />

ein Recht auf Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.“<br />

Hierbei seien „Möglichkeiten zur Unterbrechung<br />

der Berufstätigkeit, Elternurlaub und Teilzeitarbeit<br />

sowie flexible Arbeitsregelungen, die unter<br />

Wahrung des nötigen Gleichgewichts zwischen<br />

Flexibilität und Sicherheit sowohl dem Arbeitgeber<br />

als auch dem Arbeitnehmer nutzen, für Männer wie<br />

Frauen von besonderer Bedeutung“.<br />

Die Begründungen der Entschließung gipfeln in der<br />

Formulierung einer umzusetzenden Vision der Neustrukturierung<br />

der Geschlechterarrangements in der<br />

EU: „Der Beginn des 21. Jahrhunderts ist ein symbolischer<br />

Zeitpunkt für die Formulierung eines neuen<br />

Gesellschaftsvertrags zwischen den Geschlechtern,<br />

in dem die faktische Gleichstellung von Frauen und<br />

Männern im öffentlichen und im privaten Leben von<br />

der Gesellschaft als Bedingung für Demokratie,<br />

Staatsbürgertum sowie individuelle Autonomie und<br />

Freiheit anerkannt wird und dem in allen Politiken<br />

der Europäischen Union Rechnung zu tragen ist.“<br />

Nach der Realisierung dieser Zielvorstellung wäre<br />

der Terminus „geschlechtsspezifische Arbeitsteilung“<br />

obsolet. Das de jure festgesetzte Ziel der Herstellung<br />

der sozialen Gleichheit der Geschlechter<br />

wäre erreicht.<br />

3. Aufträge an die Politik im europäischen �Mehrebenensystem.<br />

Die Etablierung eines neuen Gesellschaftsvertrages<br />

zwischen den Geschlechtern macht<br />

es notwendig, einen EU-Bürgerinnen-/Bürgerstatus<br />

zu schaffen, der auf individuelle Autonomie und die<br />

faktische Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

im öffentlichen und privaten Leben abzielt. Der<br />

EU-weit rechtlich zu verankernde Geschlechtervertrag<br />

verlangt somit nach individualisierten Staats-<br />

Gleichstellungspolitik<br />

bürgerinnen-/Staatsbürgerrechten, die die soziale<br />

Gleichheit der Geschlechter nicht nur visionär, sondern<br />

faktisch herbeiführen können. Zur Realisierung<br />

der Vision erhielt die Politik im europäischen Mehrebenensystem<br />

nachfolgende Aufträge.<br />

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, „die Förderung<br />

einer ausgewogenen Teilhabe von Frauen und<br />

Männern am Berufs- und Familienleben als eine der<br />

Grundvoraussetzungen für eine tatsächliche Gleichstellung<br />

in ihren Regierungsprogrammen zu stärken<br />

und (...) umfassende und integrierte Strategien zu<br />

entwickeln, die auf die Verwirklichung (...) [derselben]<br />

zielen“. Hierzu sind insbes. folgende Maßnahmen<br />

in Betracht zu ziehen:<br />

Väter sollen ein individuelles und nicht übertragbares<br />

Recht auf Vaterschaftsurlaub erhalten, das<br />

gleichzeitig mit dem Mutterschaftsurlaub zu beanspruchen<br />

ist; männlichen Arbeitnehmern sollen<br />

Rechte zuerkannt werden, die ihnen eine stärkere<br />

Mitwirkung am Familienleben ermöglichen; Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern soll die geschlechteregalitäre<br />

Lastenverteilung von privater Fürsorgearbeit<br />

ermöglicht werden; Dienstleistungen zur Unterstützung<br />

von Familien sollen ausgebaut werden;<br />

Familien mit einem Elternteil sollen besonderen<br />

Schutz erhalten; die Schul- und Arbeitszeiten sollen<br />

harmonisiert werden; Unternehmen sollen zur familienfreundlichen<br />

Betriebsführung ermutigt werden;<br />

Lehrpläne, Öffentlichkeitsarbeit, pro-aktive Organisationen<br />

und Forschung sollen auf das Ziel der tatsächlichen<br />

Gleichstellung von Männern und Frauen<br />

imBerufs-undFamilienlebenabgestimmtwerden.<br />

Die Organe und Einrichtungen der EU sollen in ihrer<br />

Eigenschaft als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber<br />

die für die mitgliedstaatlichen Ebenen vorgesehenen<br />

Maßnahmen in ihren Organisationen umsetzen und<br />

darüber berichten. Die Kommission wird aufgefordert,<br />

im Rahmen ihrer strategischen Ziele insbes. die<br />

„gleichgewichtige Verantwortung von Frauen und<br />

Männern für das Familienleben“ herauszustellen<br />

und „neue Formen einer ausgewogenen Teilhabe<br />

vonFrauenundMännernsowohlamBerufs-alsauch<br />

am Familienleben vorzuschlagen“.<br />

Die öffentlichen und privaten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen<br />

in der EU sollen im Rahmen<br />

von Arbeitszeitgestaltungen und der Beseitigung<br />

von Lohn- und Gehaltsunterschieden zwischen<br />

Frauen und Männern eine ausgewogene Teilhabemöglichkeit<br />

der Geschlechter am Berufs- und Fami-<br />

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