Festung Europa
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– Ein Anteil am BIP bzw. BNE der Mitgliedstaaten<br />
(max. 1,27 % des BIP, 1,24 % des BNE).<br />
Die TEM verlieren durch die Agrarreform und die<br />
Handelsliberalisierungen bei den Zöllen im Rahmen<br />
der Welthandelsorganisation (�WTO) immer mehr<br />
an Bedeutung. Ihr Anteil sinkt kontinuierlich; er betrug<br />
1988 noch 29,1 % und nähert sich gegenwärtig<br />
der 10-Prozent-Marke an (vgl. Tab. S. 170).<br />
Rückläufig sind auch die Mehrwertsteuer-Eigenmittel<br />
(1988 60 %; 2004 rd. 39 %, 2005 rd. 15 %).<br />
Dementsprechend ist der Anteil am BIP der Mitgliedstaaten<br />
gestiegen (1988 10,9 %; 2004 rd. 50 %,<br />
2005rd.73%).DierückläufigeEntwicklungdesAnteils<br />
der Mehrwertsteuer-Eigenmittel ist Folge der<br />
Begrenzung der Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten<br />
auf 50 % ihres BIP (Kappungssatz von<br />
50 %).<br />
ZusätzlichzudenEigenmittelnfließendemHaushalt<br />
noch sonstige Einnahmen zu. Es sind dies Geldbußen,<br />
Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit der<br />
Union, Beiträge im Rahmen des EWR, Verzugszinsen<br />
und Erträge aus der Steuer auf die Gehälter des<br />
Personals der Unionsorgane. Diese Einnahmen belaufen<br />
sich unter 1 % aller verfügbaren Haushaltsmittel.<br />
Im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten besitzt die<br />
Union nicht die Möglichkeit der Kreditfinanzierung.<br />
DieObergrenzefürdieEigenmittelderUnionwirdin<br />
einem Europäischen Gesetz des Ministerrates festgelegt.<br />
Der Ministerrat beschließt einstimmig nach<br />
Anhörung des EP. Das Gesetz tritt erst dann in Kraft,<br />
wenn es von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert<br />
wurde (Art. 269 EGV bzw. Art. I-54 VVE<br />
2004). Neue Aufgaben der EU, die mit Ausgaben<br />
verbunden sind, können daher nur im Rahmen der<br />
von den EU-Staaten gebilligten Eigenmittel oder<br />
durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen<br />
(Umschichtungen) bewerkstelligt werden.<br />
Die Eigenmittel der EU werden von den MitgliedstaatenerhobenundandieEUabgeführt.DieEUverfügtdanebenunmittelbarüberkleineEinnahmequellen<br />
wie Steuereinnahmen aus den EU-Beamtengehältern<br />
oder Einnahmen aus EU-Leistungen.<br />
3.2AusgabenderEU:DerHaushaltunterscheidetim<br />
Bereich der Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen<br />
von Zahlungsermächtigungen. Zahlungsermächtigungen<br />
sind unmittelbar kassenwirksam<br />
(2005 = 106,3 Mrd. Euro). Es sind die Beträge, die<br />
aufgrund der Verpflichtungsermächtigungen (2005:<br />
Haushalt<br />
116,6 Mrd. Euro) im Haushaltsjahr tatsächlich ausgegeben<br />
werden können. Die Summe der VerpflichtungsermächtigungengibtAuskunftüberdiesichauf<br />
mehrere Jahre erstreckenden Zahlungsverpflichtungen.<br />
Die Ausgabenstruktur des Haushalts beinhaltet<br />
– Verwaltungsausgaben der EU (Institutionen),<br />
– operationelle Ausgaben (Landwirtschaft und<br />
Strukturfonds),<br />
– interne und externe Politikbereiche und<br />
– die Finanzreserve.<br />
Die Ausgaben im Haushalt sind ein Spiegelbild der<br />
Zuständigkeitsbereiche der Union.<br />
Es dominieren die Kosten der Landwirtschaft mit<br />
46,2 % (49,1 Mrd. Euro). Darin sind strukturfördernde<br />
Ausgaben für den ländlichen Raum in Höhe von<br />
10,8 Mrd. Euro enthalten. Die Abteilung Garantie<br />
des EAGFL umfasst also 38,3 Mrd. Euro (36,1 %).<br />
Für Strukturmaßnahmen stehen 32,4 Mrd. Euro<br />
(30,5 %) zur Verfügung, zusammen mit den Mitteln<br />
aus der Abteilung Ausgleich des EAGFL 43,2 Mrd.<br />
Euro(40,6%).DieinternenPolitikbereichehabeneinen<br />
Anteil von 7,9 Mrd. Euro (7,5 %) am Budget. Für<br />
die Außenbeziehungen stehen 5,5 Mrd. Euro (5,2 %)<br />
zur Verfügung.<br />
Die Verwaltungsausgaben betragen etwa 6%und<br />
liegen damit bei internationalen Vergleichen im Mittelfeld.<br />
Die Reserven betragen 0,5 %.<br />
Das Ausgabevolumen (Zahlungsermächtigungen)<br />
beträgt für das Haushaltsjahr 2005 mit 106,3 Mrd.<br />
Euro 0,99 % des BNE der EU-25.<br />
3.3 Haushaltsvollzug und Haushaltskontrolle: Die<br />
Kommission führt den Haushaltsplan zusammen mit<br />
den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und<br />
im Rahmen der zugewiesenen Mittel entsprechend<br />
demGrundsatzderWirtschaftlichkeitderHaushaltsführung<br />
aus.<br />
Kontrollierende Instanz ist der Europäische Rechnungshof.SeineHauptaufgabebestehtdarin,dieeinwandfreie<br />
Ausführung des Haushaltsplanes – also<br />
die Recht- und Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen<br />
und Ausgaben – zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit<br />
der Haushaltsführung zu gewährleisten.<br />
Die Kommission legt dem EP und dem Ministerrat<br />
die Jahresrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres<br />
vor. Auf Empfehlung des Ministerrates erteilt das<br />
EP der Kommission Entlastung zur Ausführung des<br />
Haushaltsplanes. Zur Prüfung wird der Jahresbericht<br />
des Rechnungshofs berücksichtigt.<br />
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