10.09.2012 Aufrufe

Festung Europa

Festung Europa

Festung Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– Ein Anteil am BIP bzw. BNE der Mitgliedstaaten<br />

(max. 1,27 % des BIP, 1,24 % des BNE).<br />

Die TEM verlieren durch die Agrarreform und die<br />

Handelsliberalisierungen bei den Zöllen im Rahmen<br />

der Welthandelsorganisation (�WTO) immer mehr<br />

an Bedeutung. Ihr Anteil sinkt kontinuierlich; er betrug<br />

1988 noch 29,1 % und nähert sich gegenwärtig<br />

der 10-Prozent-Marke an (vgl. Tab. S. 170).<br />

Rückläufig sind auch die Mehrwertsteuer-Eigenmittel<br />

(1988 60 %; 2004 rd. 39 %, 2005 rd. 15 %).<br />

Dementsprechend ist der Anteil am BIP der Mitgliedstaaten<br />

gestiegen (1988 10,9 %; 2004 rd. 50 %,<br />

2005rd.73%).DierückläufigeEntwicklungdesAnteils<br />

der Mehrwertsteuer-Eigenmittel ist Folge der<br />

Begrenzung der Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten<br />

auf 50 % ihres BIP (Kappungssatz von<br />

50 %).<br />

ZusätzlichzudenEigenmittelnfließendemHaushalt<br />

noch sonstige Einnahmen zu. Es sind dies Geldbußen,<br />

Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit der<br />

Union, Beiträge im Rahmen des EWR, Verzugszinsen<br />

und Erträge aus der Steuer auf die Gehälter des<br />

Personals der Unionsorgane. Diese Einnahmen belaufen<br />

sich unter 1 % aller verfügbaren Haushaltsmittel.<br />

Im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten besitzt die<br />

Union nicht die Möglichkeit der Kreditfinanzierung.<br />

DieObergrenzefürdieEigenmittelderUnionwirdin<br />

einem Europäischen Gesetz des Ministerrates festgelegt.<br />

Der Ministerrat beschließt einstimmig nach<br />

Anhörung des EP. Das Gesetz tritt erst dann in Kraft,<br />

wenn es von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert<br />

wurde (Art. 269 EGV bzw. Art. I-54 VVE<br />

2004). Neue Aufgaben der EU, die mit Ausgaben<br />

verbunden sind, können daher nur im Rahmen der<br />

von den EU-Staaten gebilligten Eigenmittel oder<br />

durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen<br />

(Umschichtungen) bewerkstelligt werden.<br />

Die Eigenmittel der EU werden von den MitgliedstaatenerhobenundandieEUabgeführt.DieEUverfügtdanebenunmittelbarüberkleineEinnahmequellen<br />

wie Steuereinnahmen aus den EU-Beamtengehältern<br />

oder Einnahmen aus EU-Leistungen.<br />

3.2AusgabenderEU:DerHaushaltunterscheidetim<br />

Bereich der Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen<br />

von Zahlungsermächtigungen. Zahlungsermächtigungen<br />

sind unmittelbar kassenwirksam<br />

(2005 = 106,3 Mrd. Euro). Es sind die Beträge, die<br />

aufgrund der Verpflichtungsermächtigungen (2005:<br />

Haushalt<br />

116,6 Mrd. Euro) im Haushaltsjahr tatsächlich ausgegeben<br />

werden können. Die Summe der VerpflichtungsermächtigungengibtAuskunftüberdiesichauf<br />

mehrere Jahre erstreckenden Zahlungsverpflichtungen.<br />

Die Ausgabenstruktur des Haushalts beinhaltet<br />

– Verwaltungsausgaben der EU (Institutionen),<br />

– operationelle Ausgaben (Landwirtschaft und<br />

Strukturfonds),<br />

– interne und externe Politikbereiche und<br />

– die Finanzreserve.<br />

Die Ausgaben im Haushalt sind ein Spiegelbild der<br />

Zuständigkeitsbereiche der Union.<br />

Es dominieren die Kosten der Landwirtschaft mit<br />

46,2 % (49,1 Mrd. Euro). Darin sind strukturfördernde<br />

Ausgaben für den ländlichen Raum in Höhe von<br />

10,8 Mrd. Euro enthalten. Die Abteilung Garantie<br />

des EAGFL umfasst also 38,3 Mrd. Euro (36,1 %).<br />

Für Strukturmaßnahmen stehen 32,4 Mrd. Euro<br />

(30,5 %) zur Verfügung, zusammen mit den Mitteln<br />

aus der Abteilung Ausgleich des EAGFL 43,2 Mrd.<br />

Euro(40,6%).DieinternenPolitikbereichehabeneinen<br />

Anteil von 7,9 Mrd. Euro (7,5 %) am Budget. Für<br />

die Außenbeziehungen stehen 5,5 Mrd. Euro (5,2 %)<br />

zur Verfügung.<br />

Die Verwaltungsausgaben betragen etwa 6%und<br />

liegen damit bei internationalen Vergleichen im Mittelfeld.<br />

Die Reserven betragen 0,5 %.<br />

Das Ausgabevolumen (Zahlungsermächtigungen)<br />

beträgt für das Haushaltsjahr 2005 mit 106,3 Mrd.<br />

Euro 0,99 % des BNE der EU-25.<br />

3.3 Haushaltsvollzug und Haushaltskontrolle: Die<br />

Kommission führt den Haushaltsplan zusammen mit<br />

den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und<br />

im Rahmen der zugewiesenen Mittel entsprechend<br />

demGrundsatzderWirtschaftlichkeitderHaushaltsführung<br />

aus.<br />

Kontrollierende Instanz ist der Europäische Rechnungshof.SeineHauptaufgabebestehtdarin,dieeinwandfreie<br />

Ausführung des Haushaltsplanes – also<br />

die Recht- und Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen<br />

und Ausgaben – zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit<br />

der Haushaltsführung zu gewährleisten.<br />

Die Kommission legt dem EP und dem Ministerrat<br />

die Jahresrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres<br />

vor. Auf Empfehlung des Ministerrates erteilt das<br />

EP der Kommission Entlastung zur Ausführung des<br />

Haushaltsplanes. Zur Prüfung wird der Jahresbericht<br />

des Rechnungshofs berücksichtigt.<br />

427

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!