Festung Europa
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der Menschenrechte in zahlreichen Ländern, zum<br />
Bürgerkrieg usw.<br />
Im Europäischen Parlament spielen die Menschenrechte<br />
als Basis der Grundfreiheiten eine eminent<br />
wichtige Rolle, weil sie eine Art Grundrechtskatalog<br />
für die EU-Mitgliedstaaten darstellen. So kam es am<br />
5. 4. 1977 zu einer Gemeinsamen Grundrechtserklärung<br />
des EP, des Rates und der Kommission, worin<br />
sie „die vorrangige Bedeutung, die sie der Achtung<br />
der Grundrechte beimessen, wie sie insbes. aus den<br />
Verfassungen der Mitgliedstaaten sowie aus der Europäischen<br />
Konvention zum Schutz der Menschenrechte<br />
und Grundfreiheiten hervorgehen“ unterstreichen<br />
(ABl. C 103 vom 27. 4. 1977, Zehnter Gesamtbericht,<br />
Ziff. 567). Dieser Erklärung schlossen sich<br />
die Staats- und Regierungschefs auf ihrer Gipfelkonferenz<br />
am 7./8. 4. 1978 in Kopenhagen mit ihrer Deklaration<br />
zur Demokratie an. Beide Dokumente hält<br />
man für geeignet, die Bildung eines identitären europäischen<br />
(Gemeinschafts-)Bewusstseins zu fördern<br />
undihmeinegemeinsameWertgrundlagezugeben.<br />
Obwohl von den <strong>Europa</strong>abgeordneten das Fehlen einer<br />
klar umrissenen Menschenrechtspolitik der EU<br />
gegenüber Drittländern immer wieder beklagt wird,<br />
habensieinvielenFällengegenMenschenrechtsverletzungen<br />
in aller Welt protestiert – z. B. haben sie in<br />
ihrer „Entschließung zu den Menschenrechten in der<br />
Welt“ vom 17. 5. 1983 44 Länder namentlich genannt<br />
– und die EG-Kommission aufgefordert, im<br />
Rahmen der �Europäischen Politischen Zusammenarbeit<br />
Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte<br />
einzubeziehen, weil deren Missachtung die politischeEntspannunginderWeltbeeinträchtigeundden<br />
Frieden gefährde. Das bedeutendste politische Dokument<br />
über die Menschenrechte ist die EntschließungdesEG-MinisterratsüberMenschenrechte,Demokratie<br />
und Entwicklung von 1991, die sich auf die<br />
HilfefürEntwicklungsländerbezieht. W. M.<br />
Literatur:<br />
Bergmann, J.: Das Menschenbild der Europäischen Menschenrechtskonvention.<br />
Baden-Baden 1995<br />
Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Menschenrechte,<br />
Dokumente und Deklarationen. Bonn, 2. Auflage 1995<br />
Europäische Kommission (Hg.): Die Europäische Union und<br />
die Menschenrechte in der Welt. Bulletin der Europäischen<br />
Union, Beilage 3/95. Luxemburg 1996<br />
Kühnhardt, L.: Die Universalität der Menschenrechte. Bonn,<br />
Auflage 1991 2<br />
Mercosur (Mercado Común del Sur), der gemeinsame<br />
Markt des Südens, wurde am 26. 3. 1991 durch<br />
den Vertrag von Asunción gegründet und hat Argentinien,<br />
Brasilien, Paraguay und Uruguay als Mitglieder,<br />
Chile seit 1996 und Bolivien seit 1997 als assoziierte<br />
Mitglieder. Beim Güterhandel ist die seit 1. 1.<br />
2000 bestehende Freihandelszone bereits weitgehend<br />
verwirklicht, bis 2006 soll die Freihandelszone<br />
vollends realisiert sein. Beabsichtigt sind weitere<br />
Schritte zum Binnenmarkt, u. a. freier Verkehr von<br />
Dienstleistungen, Kapital und Arbeit sowie eine<br />
Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken. Mit den<br />
assoziierten Mitgliedern bestehen Präferenzregelungen<br />
für Zölle.<br />
Rund ein Drittel des Exports der Mercosur-Staaten<br />
gehtindieEU-Staaten,dieHälfteallerDirektinvestitionen<br />
im Mercosur kommt aus EU-Staaten. VerhandlungenzwischenEUundMercosurüberLiberalisierung<br />
des Handels und Zusammenarbeit laufen<br />
seit Jahren. Bei einem EU-Lateinamerika-Gipfel am<br />
28./29. 5. 2004 in Guadalajara, an dem Staats- und<br />
Regierungschefs aus 25 EU-Staaten und 33 Staaten<br />
Lateinamerikas und der Karibik teilnahmen, wurden<br />
die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen<br />
noch nicht abgeschlossen. �Lateinamerikapolitik<br />
Methode der offenen Koordinierung �offene Koordinierungsmethode<br />
Migrationspolitik �Einwanderungspolitik<br />
Milchquote �Gemeinsame Agrarpolitik<br />
Militärausschuss<br />
Militärausschuss (EUMA). Auf der Grundlage der<br />
Beschlüsse des Europäischen Rats von Köln und<br />
Helsinki (1999) am 1. 3. 2000 zunächst als Interimsorgan<br />
aufgestelltes, dann mit Beschluss des Rats<br />
vom 22. 1. 2001 dauerhaft eingerichtetes, höchstes<br />
militärisches Gremium des Rats. Der Militärausschuss<br />
der EU (EUMA) setzt sich aus den Generalstabschefs<br />
der Mitgliedstaaten zusammen, die von<br />
ihren militärischen Delegierten vertreten werden.<br />
Der in Abweichung vom Präsidentschaftsprinzip<br />
(ständige) Vorsitzende des EUMA wird vom Rat für<br />
die Dauer von drei Jahren ernannt. Der Ausschuss ist<br />
das Forum für die militärische Konsultation und Kooperation<br />
zwischen den Mitgliedstaaten der Union<br />
im Bereich der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung.<br />
Wesentliche Aufgabe des Ausschusses<br />
ist es, das �Politische und Sicherheitspolitische Komitee<br />
(PSK) in allen militärischen Angelegenheiten<br />
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