Festung Europa
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Fonds der EU<br />
von vier Prinzipien darstellt: 1. der Grundsatz der<br />
Autonomie (jeder Mitgliedstaat löst seine eigenen<br />
Aufgaben und verfügt über die Mittel dazu), 2. der<br />
Grundsatz der Kooperation (Aufgaben und Probleme<br />
können unter den Mitgliedern in frei vereinbarter<br />
Zusammenarbeit angegangen werden), 3. der Grundsatz<br />
der �Subsidiarität (Inanspruchnahme der nächsthöheren<br />
Entscheidungsinstanz, wenn weder die eigenen<br />
Mittel noch die Zusammenarbeit der Gemeinschaftsmitglieder<br />
ausreichen), 4. der Grundsatz der<br />
�Partizipation (weitgehende Mitbestimmung der<br />
Mitglieder bei Entscheidungen der nächsthöheren<br />
Ebene, auch wenn eine Entscheidungskompetenz<br />
durch das Subsidiaritätsprinzip „nach oben“ abgegeben<br />
wurde).<br />
Am ausgeprägtesten ist die föderalistische Staatsstruktur<br />
in Deutschland (Österreich und Belgien) mit<br />
seinen 16 Bundesländern (die alle eine eigene Staatsqualität<br />
besitzen). Während der Föderalismus im allgemeinen<br />
in Deutschland als positiv und praktikabel<br />
empfunden wird, verbinden die meisten europäischenStaatendamitdieErinnerunganethnischeZersplitterung<br />
und Nationalitätenkämpfe, andererseits<br />
befürchten sie einen „Brüsseler Zentralismus“. Deswegen<br />
hat man im Vertrag über die Europäische<br />
Union den Begriff „Föderalismus“ zugunsten einer<br />
unbestimmten Subsidiarität vermieden.<br />
Die �Europäische Bewegung in Deutschland tritt<br />
nach wie vor für ein föderales <strong>Europa</strong> ein. Am ehesten<br />
finden Pläne für eine europäische Konföderation<br />
die Sympathie der EU-Vertragsstaaten. Konföderation<br />
ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der jede Art<br />
von staatenbündischem Zusammenschluss zulässt.<br />
W. M.<br />
Literatur:<br />
Ammon, G. u. a. (Hg.): Föderalismus und Zentralismus:<br />
<strong>Europa</strong>s Zukunft zwischen dem deutschen und dem<br />
französischen Modell. Baden-Baden 1996<br />
Hesse, J. J./Renzsch, D. (Hg.): Föderalstaatliche Entwicklung<br />
in <strong>Europa</strong>. Baden-Baden 1991<br />
Laufer, H./Fischer, Th.: Föderalismus als Strukturprinzip für<br />
die Europäische Union. Gütersloh 1996<br />
Ossenbühl, F. (Hg.): Föderalismus und Regionalismus in<br />
<strong>Europa</strong>. Baden-Baden 1990<br />
Fonds der Europäischen Union<br />
1. Begriff und Vertragsgrundlagen: Fonds der EU<br />
sind Finanzierungsinstrumente, deren Mittel aus<br />
dem Haushalt der Gemeinschaft stammen und nur<br />
für bestimmte Ausgaben verwendet werden dürfen<br />
(es handelt sich also nicht um Sondervermögen). Die<br />
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von der EG/EU zu unterschiedlichen Zeitpunkten errichteten<br />
Fonds sind:<br />
– der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />
für die Landwirtschaft (EAGFL),<br />
– der Europäische Fonds für regionale Entwicklung<br />
(EFRE),<br />
– der Europäische Sozialfonds (ESF),<br />
– der Kohäsionsfonds,<br />
– das Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung<br />
der Fischerei (FIAF) und<br />
– der EU-Solidaritätsfonds.<br />
Hinzu kommt der Europäische Entwicklungsfonds<br />
(EEF), dessen Mittel nicht aus dem EU-Haushalt<br />
stammen.<br />
Obwohl einige Fonds die gleiche Bezeichnung tragen<br />
wie die entsprechenden Gemeinschaftspolitiken,<br />
lassen sie sich ihnen nicht eindeutig zuordnen.<br />
Dies entspricht der Bündelung der verschiedenen<br />
Teilpolitiken unter strukturpolitischen Zielsetzungen(�Strukturpolitik,<br />
�Regionalpolitik).AlleFonds<br />
werden von der Europäischen Kommission verwaltet.<br />
Rechtliche Grundlage für die Errichtung der einzelnen<br />
Fonds ist der EWG/EG-Vertrag einschl. seiner<br />
Änderungen durch die �Einheitliche Europäische<br />
Akte (EEA 1986) und den Vertrag über die Europäische<br />
Union (EUV 1992).<br />
Außerdem wurde 1994 ein �Europäischer Investitionsfonds<br />
(EIF) mit einer Kapitalausstattung von 2<br />
Mrd. Euro gegründet. Er hat eigene Rechtspersönlichkeit<br />
und Finanzautonomie und ist mit der �Europäischen<br />
Investitionsbank (EIB) verbunden.<br />
Die Abteilung Ausrichtung des Europäischen Ausrichtungs-<br />
und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />
(EAGFL), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung<br />
(EFRE), der Europäische Sozialfonds<br />
(ESF), das Finanzinstrument für die Ausrichtung der<br />
Fischerei (FIAF) und der Kohäsionsfonds sind die<br />
wichtigsten Finanzinstrumente zum Abbau der regionalen<br />
Disparitäten. Sie werden unter dem Begriff<br />
„Strukturfonds“ gebündelt. Mit Ausnahme des Kohäsionsfonds<br />
können alle EU-Staaten beim Vorliegen<br />
bestimmter Voraussetzungen diese Strukturfonds<br />
in Anspruch nehmen.<br />
2. Aufgaben der Fonds und ihre Entwicklung: Zwischen<br />
und innerhalb der einzelnen EU-Staaten besteht<br />
ein großes Einkommens- und Wohlstandsgefälle,<br />
das sich mit der Erweiterung der EU von 15 auf<br />
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