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Festung Europa

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Fonds der EU<br />

von vier Prinzipien darstellt: 1. der Grundsatz der<br />

Autonomie (jeder Mitgliedstaat löst seine eigenen<br />

Aufgaben und verfügt über die Mittel dazu), 2. der<br />

Grundsatz der Kooperation (Aufgaben und Probleme<br />

können unter den Mitgliedern in frei vereinbarter<br />

Zusammenarbeit angegangen werden), 3. der Grundsatz<br />

der �Subsidiarität (Inanspruchnahme der nächsthöheren<br />

Entscheidungsinstanz, wenn weder die eigenen<br />

Mittel noch die Zusammenarbeit der Gemeinschaftsmitglieder<br />

ausreichen), 4. der Grundsatz der<br />

�Partizipation (weitgehende Mitbestimmung der<br />

Mitglieder bei Entscheidungen der nächsthöheren<br />

Ebene, auch wenn eine Entscheidungskompetenz<br />

durch das Subsidiaritätsprinzip „nach oben“ abgegeben<br />

wurde).<br />

Am ausgeprägtesten ist die föderalistische Staatsstruktur<br />

in Deutschland (Österreich und Belgien) mit<br />

seinen 16 Bundesländern (die alle eine eigene Staatsqualität<br />

besitzen). Während der Föderalismus im allgemeinen<br />

in Deutschland als positiv und praktikabel<br />

empfunden wird, verbinden die meisten europäischenStaatendamitdieErinnerunganethnischeZersplitterung<br />

und Nationalitätenkämpfe, andererseits<br />

befürchten sie einen „Brüsseler Zentralismus“. Deswegen<br />

hat man im Vertrag über die Europäische<br />

Union den Begriff „Föderalismus“ zugunsten einer<br />

unbestimmten Subsidiarität vermieden.<br />

Die �Europäische Bewegung in Deutschland tritt<br />

nach wie vor für ein föderales <strong>Europa</strong> ein. Am ehesten<br />

finden Pläne für eine europäische Konföderation<br />

die Sympathie der EU-Vertragsstaaten. Konföderation<br />

ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der jede Art<br />

von staatenbündischem Zusammenschluss zulässt.<br />

W. M.<br />

Literatur:<br />

Ammon, G. u. a. (Hg.): Föderalismus und Zentralismus:<br />

<strong>Europa</strong>s Zukunft zwischen dem deutschen und dem<br />

französischen Modell. Baden-Baden 1996<br />

Hesse, J. J./Renzsch, D. (Hg.): Föderalstaatliche Entwicklung<br />

in <strong>Europa</strong>. Baden-Baden 1991<br />

Laufer, H./Fischer, Th.: Föderalismus als Strukturprinzip für<br />

die Europäische Union. Gütersloh 1996<br />

Ossenbühl, F. (Hg.): Föderalismus und Regionalismus in<br />

<strong>Europa</strong>. Baden-Baden 1990<br />

Fonds der Europäischen Union<br />

1. Begriff und Vertragsgrundlagen: Fonds der EU<br />

sind Finanzierungsinstrumente, deren Mittel aus<br />

dem Haushalt der Gemeinschaft stammen und nur<br />

für bestimmte Ausgaben verwendet werden dürfen<br />

(es handelt sich also nicht um Sondervermögen). Die<br />

334<br />

von der EG/EU zu unterschiedlichen Zeitpunkten errichteten<br />

Fonds sind:<br />

– der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL),<br />

– der Europäische Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE),<br />

– der Europäische Sozialfonds (ESF),<br />

– der Kohäsionsfonds,<br />

– das Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung<br />

der Fischerei (FIAF) und<br />

– der EU-Solidaritätsfonds.<br />

Hinzu kommt der Europäische Entwicklungsfonds<br />

(EEF), dessen Mittel nicht aus dem EU-Haushalt<br />

stammen.<br />

Obwohl einige Fonds die gleiche Bezeichnung tragen<br />

wie die entsprechenden Gemeinschaftspolitiken,<br />

lassen sie sich ihnen nicht eindeutig zuordnen.<br />

Dies entspricht der Bündelung der verschiedenen<br />

Teilpolitiken unter strukturpolitischen Zielsetzungen(�Strukturpolitik,<br />

�Regionalpolitik).AlleFonds<br />

werden von der Europäischen Kommission verwaltet.<br />

Rechtliche Grundlage für die Errichtung der einzelnen<br />

Fonds ist der EWG/EG-Vertrag einschl. seiner<br />

Änderungen durch die �Einheitliche Europäische<br />

Akte (EEA 1986) und den Vertrag über die Europäische<br />

Union (EUV 1992).<br />

Außerdem wurde 1994 ein �Europäischer Investitionsfonds<br />

(EIF) mit einer Kapitalausstattung von 2<br />

Mrd. Euro gegründet. Er hat eigene Rechtspersönlichkeit<br />

und Finanzautonomie und ist mit der �Europäischen<br />

Investitionsbank (EIB) verbunden.<br />

Die Abteilung Ausrichtung des Europäischen Ausrichtungs-<br />

und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE), der Europäische Sozialfonds<br />

(ESF), das Finanzinstrument für die Ausrichtung der<br />

Fischerei (FIAF) und der Kohäsionsfonds sind die<br />

wichtigsten Finanzinstrumente zum Abbau der regionalen<br />

Disparitäten. Sie werden unter dem Begriff<br />

„Strukturfonds“ gebündelt. Mit Ausnahme des Kohäsionsfonds<br />

können alle EU-Staaten beim Vorliegen<br />

bestimmter Voraussetzungen diese Strukturfonds<br />

in Anspruch nehmen.<br />

2. Aufgaben der Fonds und ihre Entwicklung: Zwischen<br />

und innerhalb der einzelnen EU-Staaten besteht<br />

ein großes Einkommens- und Wohlstandsgefälle,<br />

das sich mit der Erweiterung der EU von 15 auf<br />

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