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Festung Europa

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tik), Titel XV (Transeuropäische Netze), Titel XVI<br />

(Industrie), Titel XVIII (Forschung und technologische<br />

Entwicklung), Titel XIX (Umwelt). Darin<br />

kommt die Klammerfunktion der sektoralen Strukturpolitik<br />

klar zum Ausdruck.<br />

Artikel160 und 162 EGV regeln die Aufgaben und<br />

Verfahrensweisen der Strukturfonds, Art.161 beschäftigt<br />

sich mit der Einrichtung eines Kohäsionsfonds.ErträgtzurFinanzierungvonVorhabeninden<br />

Bereichen Umwelt und �Transeuropäische Netze in<br />

rückständigen Mitgliedstaaten bei.<br />

Der Kohäsionsfonds kann von Mitgliedstaaten in<br />

Anspruch genommen werden, deren BSP pro Kopf<br />

weniger als 90% des EU-Durchschnitts beträgt (bisher<br />

Griechenland, Irland, Spanien, Portugal). Nach<br />

der EU-Erweiterung um 10 neue Mitglieder am 1. 5.<br />

2004 ist eine Umgruppierung unumgänglich geworden.<br />

Der zielangemessene Mitteleinsatz zur Verringerung<br />

regionaler Ungleichgewichte aus den Fonds der<br />

EU erfordert eine Koordinierung der (regionalen)<br />

Strukturpolitik der Mitgliedstaaten untereinander<br />

sowie mit der der Gemeinschaft. Als Koordinierungsinstrumente<br />

dienen:<br />

– der periodische Bericht der Kommission (alle drei<br />

Jahre) „über die Fortschritte bei der Verwirklichung<br />

des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts<br />

und über den Mitteleinsatz“ (Art. 159 EGV);<br />

– die gemeinschaftlichen Förderkonzepte (GFK),<br />

die die Leitlinien für die Gemeinschaftsinterventionen<br />

in Form von Zuschüssen oder Darlehn festlegen<br />

und die in sog. „Operationelle Programme“ umgesetzt<br />

werden. Diese beruhen auf integrierter Planung<br />

und Programmierung, d.h. statt isolierter Probleme<br />

werden Problemzusammenhänge in einer Gesamtstrategie<br />

angegangen (s. u. Ziff. 6);<br />

– die allgemeinen Beihilfesysteme mit regionaler<br />

Zweckbindung.<br />

Eine Präzisierung der Ziele, Aufgaben und Durchführungsmaßnahmen<br />

der Strukturpolitik der Gemeinschaft<br />

nehmen die Verordnungen über die Aufgaben<br />

der verschiedenen Fonds vor. Von besonderer<br />

Bedeutung sind dabei die „Verordnung des Rates<br />

vom 24. 6. 1988 über Aufgaben und Effizienz der<br />

Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen<br />

untereinander sowie mit denen der Europäischen<br />

Entwicklungsbank und der anderen vorhandenen<br />

Finanzierungsinstrumente“ (2052/88,<br />

ABl. L 185/1988), deren veränderte Fassung von<br />

Regionalpolitik<br />

1994 (3193/94, ABl. L 337/1994) und die im Zusammenhang<br />

mit der Verabschiedung der �Agenda 2000<br />

vollzogenen Reform der Strukturfonds-Verordnungen<br />

von 1999 (1260/1999, ABl. L 161/1999), die zu<br />

einer Straffung ihrer Ziele und Aufgaben geführt hat.<br />

Mit der dadurch erfolgten Konzentration der Mittel<br />

und mit der Vereinfachung der Verfahren wurden<br />

auch die Weichen für die Osterweiterung (2004) gestellt.<br />

Hervorzuheben ist, dass im Rahmen der Reform<br />

von 1999 im � Vertrag von Nizza vereinbart<br />

wurde, dass nunmehr der Rat regionale strukturpolitische<br />

Entscheidungen auf Vorschlag der Kommission<br />

und nach Beteiligung des EP über das Mitentscheidungsverfahren<br />

mit qualifizierter Mehrheit<br />

trifft (Art.162 EGV).<br />

5. Reform der regionalen Strukturpolitik. Einen<br />

wichtigen Anstoß für die Reform der Strukturfonds-<br />

Verordnung von 1999 gab neben dem Streben nach<br />

Steigerung der Effektivität der strukturpolitischen<br />

Maßnahmen die bevorstehende Osterweiterung der<br />

EU, die angesichts des immensen Flächen- und Bevölkerungszuwachses<br />

sowie der starken Zunahme<br />

wirtschaftlicher, sozialer und regionaler Disparitäten<br />

in der erweiterten Gemeinschaft einen effektiveren<br />

Einsatz der zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel<br />

erforderte.<br />

Die strukturellen Disparitäten und Schwächen in der<br />

erweiterten EU-25, die sich vor allem auf die neuen<br />

Beitrittsländer konzentrieren, erstrecken sich auf<br />

folgende Problembereiche:<br />

– unzureichende oder überalterte Infrastrukturen sowohl<br />

im Verkehrswesen, in der Agrarwirtschaft, in<br />

der Wasser- und Energieversorgung als auch im Bereich<br />

der Telekommunikation, vor allem in den<br />

grenznahen Gebieten der Außen- und z. T. auch der<br />

Binnengrenzen;<br />

– schwache oder veraltete Industriestrukturen mit oft<br />

überholten Produktionsverfahren, wenig marktgerechten<br />

Erzeugnissen und ökologischen Belastungen;<br />

– rückständige Wirtschaftsentwicklung, insbes. im<br />

Bereich wissensbasierter Industrien;<br />

– rückständige Agrarregionen mit vielfach überholten<br />

Besitz- und Produktionsstrukturen;<br />

– Verfall der Städte und Entvölkerung vieler ländlicher<br />

Räume mit entsprechenden sozialen, wirtschaftlichen<br />

und ökologischen Folgen;<br />

– hohe Arbeitslosigkeit mit besonders schwerwiegenden<br />

Folgen für Jugendliche, Frauen und Behin-<br />

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