Festung Europa
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tik), Titel XV (Transeuropäische Netze), Titel XVI<br />
(Industrie), Titel XVIII (Forschung und technologische<br />
Entwicklung), Titel XIX (Umwelt). Darin<br />
kommt die Klammerfunktion der sektoralen Strukturpolitik<br />
klar zum Ausdruck.<br />
Artikel160 und 162 EGV regeln die Aufgaben und<br />
Verfahrensweisen der Strukturfonds, Art.161 beschäftigt<br />
sich mit der Einrichtung eines Kohäsionsfonds.ErträgtzurFinanzierungvonVorhabeninden<br />
Bereichen Umwelt und �Transeuropäische Netze in<br />
rückständigen Mitgliedstaaten bei.<br />
Der Kohäsionsfonds kann von Mitgliedstaaten in<br />
Anspruch genommen werden, deren BSP pro Kopf<br />
weniger als 90% des EU-Durchschnitts beträgt (bisher<br />
Griechenland, Irland, Spanien, Portugal). Nach<br />
der EU-Erweiterung um 10 neue Mitglieder am 1. 5.<br />
2004 ist eine Umgruppierung unumgänglich geworden.<br />
Der zielangemessene Mitteleinsatz zur Verringerung<br />
regionaler Ungleichgewichte aus den Fonds der<br />
EU erfordert eine Koordinierung der (regionalen)<br />
Strukturpolitik der Mitgliedstaaten untereinander<br />
sowie mit der der Gemeinschaft. Als Koordinierungsinstrumente<br />
dienen:<br />
– der periodische Bericht der Kommission (alle drei<br />
Jahre) „über die Fortschritte bei der Verwirklichung<br />
des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts<br />
und über den Mitteleinsatz“ (Art. 159 EGV);<br />
– die gemeinschaftlichen Förderkonzepte (GFK),<br />
die die Leitlinien für die Gemeinschaftsinterventionen<br />
in Form von Zuschüssen oder Darlehn festlegen<br />
und die in sog. „Operationelle Programme“ umgesetzt<br />
werden. Diese beruhen auf integrierter Planung<br />
und Programmierung, d.h. statt isolierter Probleme<br />
werden Problemzusammenhänge in einer Gesamtstrategie<br />
angegangen (s. u. Ziff. 6);<br />
– die allgemeinen Beihilfesysteme mit regionaler<br />
Zweckbindung.<br />
Eine Präzisierung der Ziele, Aufgaben und Durchführungsmaßnahmen<br />
der Strukturpolitik der Gemeinschaft<br />
nehmen die Verordnungen über die Aufgaben<br />
der verschiedenen Fonds vor. Von besonderer<br />
Bedeutung sind dabei die „Verordnung des Rates<br />
vom 24. 6. 1988 über Aufgaben und Effizienz der<br />
Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen<br />
untereinander sowie mit denen der Europäischen<br />
Entwicklungsbank und der anderen vorhandenen<br />
Finanzierungsinstrumente“ (2052/88,<br />
ABl. L 185/1988), deren veränderte Fassung von<br />
Regionalpolitik<br />
1994 (3193/94, ABl. L 337/1994) und die im Zusammenhang<br />
mit der Verabschiedung der �Agenda 2000<br />
vollzogenen Reform der Strukturfonds-Verordnungen<br />
von 1999 (1260/1999, ABl. L 161/1999), die zu<br />
einer Straffung ihrer Ziele und Aufgaben geführt hat.<br />
Mit der dadurch erfolgten Konzentration der Mittel<br />
und mit der Vereinfachung der Verfahren wurden<br />
auch die Weichen für die Osterweiterung (2004) gestellt.<br />
Hervorzuheben ist, dass im Rahmen der Reform<br />
von 1999 im � Vertrag von Nizza vereinbart<br />
wurde, dass nunmehr der Rat regionale strukturpolitische<br />
Entscheidungen auf Vorschlag der Kommission<br />
und nach Beteiligung des EP über das Mitentscheidungsverfahren<br />
mit qualifizierter Mehrheit<br />
trifft (Art.162 EGV).<br />
5. Reform der regionalen Strukturpolitik. Einen<br />
wichtigen Anstoß für die Reform der Strukturfonds-<br />
Verordnung von 1999 gab neben dem Streben nach<br />
Steigerung der Effektivität der strukturpolitischen<br />
Maßnahmen die bevorstehende Osterweiterung der<br />
EU, die angesichts des immensen Flächen- und Bevölkerungszuwachses<br />
sowie der starken Zunahme<br />
wirtschaftlicher, sozialer und regionaler Disparitäten<br />
in der erweiterten Gemeinschaft einen effektiveren<br />
Einsatz der zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel<br />
erforderte.<br />
Die strukturellen Disparitäten und Schwächen in der<br />
erweiterten EU-25, die sich vor allem auf die neuen<br />
Beitrittsländer konzentrieren, erstrecken sich auf<br />
folgende Problembereiche:<br />
– unzureichende oder überalterte Infrastrukturen sowohl<br />
im Verkehrswesen, in der Agrarwirtschaft, in<br />
der Wasser- und Energieversorgung als auch im Bereich<br />
der Telekommunikation, vor allem in den<br />
grenznahen Gebieten der Außen- und z. T. auch der<br />
Binnengrenzen;<br />
– schwache oder veraltete Industriestrukturen mit oft<br />
überholten Produktionsverfahren, wenig marktgerechten<br />
Erzeugnissen und ökologischen Belastungen;<br />
– rückständige Wirtschaftsentwicklung, insbes. im<br />
Bereich wissensbasierter Industrien;<br />
– rückständige Agrarregionen mit vielfach überholten<br />
Besitz- und Produktionsstrukturen;<br />
– Verfall der Städte und Entvölkerung vieler ländlicher<br />
Räume mit entsprechenden sozialen, wirtschaftlichen<br />
und ökologischen Folgen;<br />
– hohe Arbeitslosigkeit mit besonders schwerwiegenden<br />
Folgen für Jugendliche, Frauen und Behin-<br />
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