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Festung Europa

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Nahrungsmittelhilfe<br />

– „die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung<br />

der Entwicklungsländer, insbes. der am<br />

meisten benachteiligten Entwicklungsländer;<br />

– die harmonische, schrittweise Eingliederung der<br />

Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft;<br />

– die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern“.<br />

Damit sind Nahrungsmittel- und Katastrophenhilfe<br />

eindeutig Bestandteile der Entwicklungspolitik.<br />

Während die Nahrungsmittelhilfe der EG ursprünglich<br />

der Agrar- und Handelspolitik zugeordnet war,<br />

ist die Katastrophenhilfe als humanitäre Verpflichtung<br />

ein besonderes Instrument, das sich nicht in herkömmliche<br />

Politikbereiche einordnen lässt. Mit dem<br />

Nahrungsmittelhilfe-Abkommen von 1967 im Rahmen<br />

der UN, dem die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten<br />

beitraten, gründet sich die NahrungsmittelhilfeaußerdemaufinternationaleVertragsverpflichtungen.<br />

2. Nahrungsmittel- und Katastrophenhilfe der EG.<br />

Ähnlich wie in den USA war auch für die EG die<br />

Überschussproduktion von Getreide, später auch<br />

von anderen Produkten (Milcherzeugnisse, Magermilchpulver,Butterfett)derAnstoßfürihreAktivitäten<br />

auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe. Bis<br />

1972 wurden alle Hilfsmaßnahmen mit Milcherzeugnissen<br />

aus dem Europäischen Ausrichtungsund<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL,<br />

�Fonds der EU) finanziert.<br />

Unter maßgeblicher Beteiligung des Europäischen<br />

Parlamentshatsichinden1970erJahrendieKonzeptionundDurchführungderNahrungsmittelhilfekontinuierlich<br />

zu einem Bestandteil der Entwicklungspolitik<br />

weiterentwickelt. Während die Hilfe mit<br />

Milcherzeugnissen usw. autonom von der Gemeinschaft<br />

durchgeführt wird, bestehen bei der Getreidehilfe<br />

geteilte Zuständigkeiten zwischen Gemeinschaft<br />

und Mitgliedstaaten.<br />

Am 1. 3. 1992 wurde ein Europäisches Amt für humanitäre<br />

Hilfe (�ECHO) eingerichtet. Es ist zuständig<br />

für den Bereich der Nahrungsmittelhilfe, für reguläre<br />

Soforthilfe, Nahrungsmittelsoforthilfe,<br />

Flüchtlingshilfe für Entwicklungsländer, für osteuropäische<br />

Länder und für andere Staaten. Das Amt<br />

soll über einen Lagervorrat verfügen, um in Katastrophenfällen<br />

sofort handeln zu können. Damit<br />

Haushaltsmittelschnellverfügbarsind,solleinespezielle<br />

Reserve im Haushalt der Gemeinschaft<br />

eingerichtet werden. Damit ist ein Instrument ge-<br />

550<br />

schaffen worden, das entsprechende Hilfsprogramme<br />

effizienter macht.<br />

3. Entwicklungspolitische Aspekte der Nahrungsmittelhilfe.<br />

Obwohl Nahrungsmittelhilfe zur Bekämpfung<br />

des Hungers in der Welt eingesetzt wird,<br />

ist sie nicht unumstritten. Mit Ratsbeschluss vom<br />

Dezember 1986 wurde sie in einen entwicklungspolitischen<br />

Gesamtrahmen gestellt und der Bezug zur<br />

�Gemeinsamen Agrarpolitik gestrichen. Angesichts<br />

der geteilten Zuständigkeit zwischen Gemeinschaft<br />

und Mitgliedstaaten besteht die latente Gefahr, dass<br />

Nahrungsmittelhilfe zum Abbau von Agrarüberschüssen<br />

verwendet wird. Größer sind jedoch andere<br />

Risiken:<br />

– Im Übermaß und als Dauerhilfe angewendet, wirkt<br />

sie sich nachteilig auf die eigene Agrarproduktion im<br />

Empfängerland aus, weil sie die dortigen Erzeugerpreise<br />

drückt und damit Anreize für eine Intensivierung<br />

und Steigerung der landwirtschaftlichen Eigenerzeugung<br />

nimmt.<br />

– Nahrungsmittelhilfe kann ohne Berücksichtigung<br />

der Ernährungsweise der Empfänger Verbrauchergewohnheiten<br />

ändern und zu Abhängigkeiten führen,<br />

die sich nicht beheben lassen, sofern natürliche<br />

Schranken, Kapitalmangel usw. eine entsprechende<br />

Anpassung der eigenen Landwirtschaft nicht zulassen.<br />

– Langfristig kann Nahrungsmittelhilfe zu einer<br />

Nehmermentalität führen, die jede Motivation zur<br />

Produktivitätssteigerung der Eigenproduktion im<br />

Nehmerland erstickt.<br />

– Ein aktuell diskutiertes Problem im Zusammenhang<br />

mit Nahrungsmittelhilfe ist die Lieferung von<br />

genetisch modifizierten Produkten. Die Kontroverse<br />

um die US-Lieferung von gentechnisch verändertem<br />

Mais ins südliche Afrika im Jahr 2002 hat deutlich<br />

gezeigt, welche politischen Empfindlichkeiten und<br />

Probleme dadurch entstehen können.<br />

Deshalb hat die EU ihre Politik der Nahrungsmittelhilfe<br />

geändert. Die Hilfe wird in langfristige Strategien<br />

zur Armutsbekämpfung und Stärkung der landwirtschaftlichen<br />

Produktion eingebunden, um die<br />

selbständige Versorgung der betroffenen Regionen<br />

zu fördern. Wo Nahrungsmittelhilfe notwendig ist,<br />

werden die Lebensmittel möglichst in benachbarten<br />

Regionen eingekauft, um die dortige Agrarwirtschaft<br />

und die Märkte zu stärken. Zudem wird ein<br />

Frühwarnsystem eingerichtet, um Hungersnöte im<br />

Vorfeld erkennen und bekämpfen zu können. Die

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