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Festung Europa

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tiven, wie sie nach Inkrafttreten des �Verfassungsvertrags<br />

möglich sein werden (Art. I-47 Abs. 4 VVE<br />

2004). W. M.<br />

Anschriften für Petitionen per Brief: Europäisches Parlament,<br />

Abtlg. Tätigkeit der Mitglieder, B–1047 Brüssel<br />

Per Internet: www.europarl.eu.int/petition/petition_de.htm<br />

Petitionsrecht<br />

1. Begriff der Petition: Das Wort geht auf den lateinischen<br />

Begriff petitio zurück, der mit Bitte, Begehren<br />

oder Anliegen übersetzt werden kann. Auf der Ebene<br />

der EU werden – wie auch auf mitgliedstaatlicher<br />

Ebene – unter Petitionen Bitten und Beschwerden an<br />

bestimmte Stellen verstanden. Nach Art. 194 EGV<br />

könnenjederBürgersowiejedenatürlicheoderjuristische<br />

Person „allein oder zusammen mit anderen<br />

Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in<br />

die Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft fallen und<br />

dieihnunmittelbarbetreffen,einePetitionandasEuropäische<br />

Parlament richten“. Von den Petitionen,<br />

die den Petenten unmittelbar betreffen, sind Beschwerden<br />

über Missstände bei der Tätigkeit der Organe<br />

oder Institutionen der Gemeinschaft zu unterscheiden,<br />

für die nach Art. 195 Abs. 1 EGV der �Bürgerbeauftragte<br />

zuständig ist.<br />

2.SinnundZweckdesPetitionsrechts:DasPetitionsrecht<br />

wurde wie die Institution des Europäischen<br />

Bürgerbeauftragten mit der Einführung der<br />

�Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht<br />

rechtlich verankert. Die diesbezüglichen Regelungen<br />

finden sich im Kapitel zur Unionsbürgerschaft<br />

in Art. 21 Abs. 1 EGV und im Abschnitt zum<br />

Europäischen Parlament in Art. 194 EGV. Das Petitionsrecht<br />

soll – wie auch der Zugang zum Bürgerbeauftragten<br />

– es dem Bürger ermöglichen, seine gemeinschaftsrechtlichen<br />

Rechte und Interessen wahrzunehmen<br />

und durchzusetzen. Häufig wenden sich<br />

Personen mit Petitionen an das Europäische Parlament,<br />

weil sie infolge eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht<br />

ihre subjektiven Rechte oder Interessen<br />

verletzt sehen. Indem das Parlament dann die<br />

Einhaltung des Gemeinschaftsrechts überprüft,<br />

nimmt es eine außergerichtliche Rechtsschutzfunktion<br />

wahr. Zugleich tragen das Petitionsrecht wie<br />

auch das Beschwerderecht zum Bürgerbeauftragten<br />

dazu bei, dass die Bürger stärker in den europäischen<br />

Integrationsprozess einbezogen sind. Beide mit der<br />

Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte tragen zur<br />

Entwicklung eines �„<strong>Europa</strong>s der Bürger“ bei, in<br />

welchemderEinzelnealseinmitRechtenundPflich-<br />

ten ausgestatteter Bürger verstanden wird. Die Bürger<br />

können über das Petitionsrecht auch außerhalb<br />

der Wahlen mit dem EU-Organ in Kontakt treten, das<br />

ihnen am nächsten steht. Sie können nicht nur auf<br />

Missstände oder Unzulänglichkeiten hinweisen,<br />

sondern auch Vorschläge zur weiteren Entwicklung<br />

der Union machen, indem sie neue Problemlösungen<br />

anregen.DemdirektenDialogdesEuropäischenParlamentsmitder�„Zivilgesellschaft“unddem„Mann<br />

auf der Straße“ darüber, „was <strong>Europa</strong> ‚ist‘ und was<br />

<strong>Europa</strong> für jeden Bürger ‚macht‘“ ist eine hohe Bedeutung<br />

zuzumessen (Bericht des Petitionsausschusses<br />

vom 27. 11. 2001, A 5-088/2001 endg.).<br />

Über die eingegangenen Petitionen wird das Parlament<br />

auf bestimmte Entwicklungen aufmerksam gemacht.<br />

Insofern ist das Petitionsrecht auch ein wirksames<br />

Instrument zur Stärkung der parlamentarischen<br />

Kontrolle, zumindest aber liefern die Petitionen<br />

in Form von Beschwerden Anhaltspunkte für die<br />

Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle.<br />

U. M.<br />

Literatur:<br />

Barth, E.: Bürgerbeauftragter und Petitionsrecht im Prozess<br />

der europäischen Verfassungsgebung.<br />

Diss. Uni Tübingen 2004<br />

Guckelberger, A.: Der Europäische Bürgerbeauftragte und die<br />

Petitionen zum Europäischen Parlament. Schriftenreihe der<br />

Hochschule Speyer, Bd. 162. Berlin 2004<br />

Meese, J. M.: Das Petitionsrecht beim Europäischen<br />

Parlament, das Beschwerderecht beim Bürgerbeauftragten der<br />

Europäischen Union. Frankfurt/Main 2000<br />

Pfeiler �Tempelstruktur<br />

Pflanzenschutz �Naturschutz<br />

Pflimlin, Pierre (geb. 1907 – 2000), französischer<br />

Politiker, Minister in verschiedenen Ressorts. Als<br />

Landwirtschaftsminister (1947 – 1951) ergänzte er<br />

den Schuman-Plan um den Bereich Agrarmarkt<br />

(Pflimlin-Plan). Aus Opposition zur <strong>Europa</strong>politik<br />

de �Gaulleswechselteer1959indieKommunalpolitik<br />

und war von 1959 bis 1983 Oberbürgermeister<br />

von Straßburg, von 1963 bis 1966 Präsident der Parlamentarischen<br />

Versammlung des <strong>Europa</strong>rats. Von<br />

1984 bis 1986 war Pflimlin Präsident des Europäischen<br />

Parlaments.<br />

PHARE �Osterweiterung<br />

Philoxenia �Tourismuspolitik<br />

Philoxenia<br />

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