Festung Europa
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tiven, wie sie nach Inkrafttreten des �Verfassungsvertrags<br />
möglich sein werden (Art. I-47 Abs. 4 VVE<br />
2004). W. M.<br />
Anschriften für Petitionen per Brief: Europäisches Parlament,<br />
Abtlg. Tätigkeit der Mitglieder, B–1047 Brüssel<br />
Per Internet: www.europarl.eu.int/petition/petition_de.htm<br />
Petitionsrecht<br />
1. Begriff der Petition: Das Wort geht auf den lateinischen<br />
Begriff petitio zurück, der mit Bitte, Begehren<br />
oder Anliegen übersetzt werden kann. Auf der Ebene<br />
der EU werden – wie auch auf mitgliedstaatlicher<br />
Ebene – unter Petitionen Bitten und Beschwerden an<br />
bestimmte Stellen verstanden. Nach Art. 194 EGV<br />
könnenjederBürgersowiejedenatürlicheoderjuristische<br />
Person „allein oder zusammen mit anderen<br />
Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in<br />
die Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft fallen und<br />
dieihnunmittelbarbetreffen,einePetitionandasEuropäische<br />
Parlament richten“. Von den Petitionen,<br />
die den Petenten unmittelbar betreffen, sind Beschwerden<br />
über Missstände bei der Tätigkeit der Organe<br />
oder Institutionen der Gemeinschaft zu unterscheiden,<br />
für die nach Art. 195 Abs. 1 EGV der �Bürgerbeauftragte<br />
zuständig ist.<br />
2.SinnundZweckdesPetitionsrechts:DasPetitionsrecht<br />
wurde wie die Institution des Europäischen<br />
Bürgerbeauftragten mit der Einführung der<br />
�Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht<br />
rechtlich verankert. Die diesbezüglichen Regelungen<br />
finden sich im Kapitel zur Unionsbürgerschaft<br />
in Art. 21 Abs. 1 EGV und im Abschnitt zum<br />
Europäischen Parlament in Art. 194 EGV. Das Petitionsrecht<br />
soll – wie auch der Zugang zum Bürgerbeauftragten<br />
– es dem Bürger ermöglichen, seine gemeinschaftsrechtlichen<br />
Rechte und Interessen wahrzunehmen<br />
und durchzusetzen. Häufig wenden sich<br />
Personen mit Petitionen an das Europäische Parlament,<br />
weil sie infolge eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht<br />
ihre subjektiven Rechte oder Interessen<br />
verletzt sehen. Indem das Parlament dann die<br />
Einhaltung des Gemeinschaftsrechts überprüft,<br />
nimmt es eine außergerichtliche Rechtsschutzfunktion<br />
wahr. Zugleich tragen das Petitionsrecht wie<br />
auch das Beschwerderecht zum Bürgerbeauftragten<br />
dazu bei, dass die Bürger stärker in den europäischen<br />
Integrationsprozess einbezogen sind. Beide mit der<br />
Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte tragen zur<br />
Entwicklung eines �„<strong>Europa</strong>s der Bürger“ bei, in<br />
welchemderEinzelnealseinmitRechtenundPflich-<br />
ten ausgestatteter Bürger verstanden wird. Die Bürger<br />
können über das Petitionsrecht auch außerhalb<br />
der Wahlen mit dem EU-Organ in Kontakt treten, das<br />
ihnen am nächsten steht. Sie können nicht nur auf<br />
Missstände oder Unzulänglichkeiten hinweisen,<br />
sondern auch Vorschläge zur weiteren Entwicklung<br />
der Union machen, indem sie neue Problemlösungen<br />
anregen.DemdirektenDialogdesEuropäischenParlamentsmitder�„Zivilgesellschaft“unddem„Mann<br />
auf der Straße“ darüber, „was <strong>Europa</strong> ‚ist‘ und was<br />
<strong>Europa</strong> für jeden Bürger ‚macht‘“ ist eine hohe Bedeutung<br />
zuzumessen (Bericht des Petitionsausschusses<br />
vom 27. 11. 2001, A 5-088/2001 endg.).<br />
Über die eingegangenen Petitionen wird das Parlament<br />
auf bestimmte Entwicklungen aufmerksam gemacht.<br />
Insofern ist das Petitionsrecht auch ein wirksames<br />
Instrument zur Stärkung der parlamentarischen<br />
Kontrolle, zumindest aber liefern die Petitionen<br />
in Form von Beschwerden Anhaltspunkte für die<br />
Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle.<br />
U. M.<br />
Literatur:<br />
Barth, E.: Bürgerbeauftragter und Petitionsrecht im Prozess<br />
der europäischen Verfassungsgebung.<br />
Diss. Uni Tübingen 2004<br />
Guckelberger, A.: Der Europäische Bürgerbeauftragte und die<br />
Petitionen zum Europäischen Parlament. Schriftenreihe der<br />
Hochschule Speyer, Bd. 162. Berlin 2004<br />
Meese, J. M.: Das Petitionsrecht beim Europäischen<br />
Parlament, das Beschwerderecht beim Bürgerbeauftragten der<br />
Europäischen Union. Frankfurt/Main 2000<br />
Pfeiler �Tempelstruktur<br />
Pflanzenschutz �Naturschutz<br />
Pflimlin, Pierre (geb. 1907 – 2000), französischer<br />
Politiker, Minister in verschiedenen Ressorts. Als<br />
Landwirtschaftsminister (1947 – 1951) ergänzte er<br />
den Schuman-Plan um den Bereich Agrarmarkt<br />
(Pflimlin-Plan). Aus Opposition zur <strong>Europa</strong>politik<br />
de �Gaulleswechselteer1959indieKommunalpolitik<br />
und war von 1959 bis 1983 Oberbürgermeister<br />
von Straßburg, von 1963 bis 1966 Präsident der Parlamentarischen<br />
Versammlung des <strong>Europa</strong>rats. Von<br />
1984 bis 1986 war Pflimlin Präsident des Europäischen<br />
Parlaments.<br />
PHARE �Osterweiterung<br />
Philoxenia �Tourismuspolitik<br />
Philoxenia<br />
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