Festung Europa
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durch weitere Beitritte noch verstärken wird. Aufgabe<br />
der Strukturfonds (und des Kohäsionsfonds) ist<br />
es, durch finanzielle Unterstützung von Programmen<br />
und Projekten zur Reduzierung der Ungleichgewichte<br />
zwischen Regionen und sozialen Gruppen sowie<br />
zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen<br />
Zusammenhalts in der EU beizutragen. Für die<br />
Strukturfonds stehen von 2000 – 2006 insgesamt 195<br />
Mrd. Euro zur Verfügung (1994 – 1999 = 154,5 Mrd.<br />
Euro; Hauptempfängerländer waren Spanien, Italien,<br />
Deutschland, Griechenland, Portugal, Großbritannien<br />
und Frankreich).<br />
2.1 Reform der Strukturfonds 1999. Sie zielt darauf<br />
ab, die Effizienz und Transparenz der strukturpolitischen<br />
Maßnahmen durch Konzentration der Zuschüsse<br />
mittels Verringerung der vorrangigen Ziele<br />
von 7 auf 3 und der Gemeinschaftsinitiativen von 13<br />
auf 4 zu verbessern und die Handhabung der Fonds<br />
zu vereinfachen. Darüber hinaus ging es um eine genauere<br />
Abgrenzung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten<br />
und der Kommission bei der Programmplanung,<br />
-begleitung, -bewertung und -kontrolle.<br />
Ziel 1 dient der Förderung der Entwicklung und<br />
strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand,<br />
das sind Regionen mit einem BIP/<br />
Kopfvonwenigerals75%desEU-Durchschnittssowie<br />
Regionen in äußerster Randlage (Azoren, Madeira,<br />
Kanarische Inseln, französische Überseegebiete)<br />
und Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte<br />
in Schweden und Finnland; Ziel 1 umfasst<br />
auch ein Sonderprogramm für die schwedischen<br />
Küstengebiete. Zu den Ziel-1-Gebieten gehörten<br />
bisher die neuen deutschen Bundesländer.<br />
Ziel 2 unterstützt den wirtschaftlichen und sozialen<br />
Wandel der Regionen mit Strukturproblemen außerhalb<br />
der Ziel-1-Regionen. Der Bevölkerungsanteil<br />
dieser Gebiete darf 18 % der EU-Gesamtbevölkerung<br />
nicht übersteigen.<br />
Ziel 3 dient der Anpassung und Modernisierung der<br />
Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken<br />
und -systeme. Entsprechende Finanzhilfen stehen<br />
für Gebiete zur Verfügung, die nicht unter Ziel 1<br />
fallen. Ziel 3 wird ausschließlich aus dem Europäischen<br />
Sozialfonds (ESF) finanziert.<br />
2.2 Gemeinschaftsinitiativen. Die 4 Gemeinschaftsinitiativen<br />
erstrecken sich auf die Förderung der<br />
grenzübergreifenden transnationalen und interregionalen<br />
Zusammenarbeit (�INTERREG), die wirtschaftliche<br />
und soziale Wiederbelebung von krisen-<br />
Fonds der EU<br />
betroffenen Städten und Vorstädten (�URBAN), die<br />
Entwicklung des ländlichen Raumes (�LEADER)<br />
und die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung<br />
neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierung<br />
(jeder Art) beim Zugang zum Arbeitsmarkt<br />
(�EQUAL).<br />
2.2 Die Strukturfonds der Europäischen Union<br />
Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />
für die Landwirtschaft (EAGFL): Dieser Fonds (Art.<br />
34, Abs. 3 EGV; eingerichtet durch Verordnung<br />
25/1962) dient der Finanzierung der �Gemeinsamen<br />
Agrarpolitik. Seine Abteilung „Ausrichtung“, die zu<br />
den Strukturfonds der EG gehört, finanziert in den<br />
Ziel-1-Regionen<br />
– Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und<br />
strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand,<br />
– Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes,<br />
a) durch beschleunigte Anpassung der AgrarstrukturenimRahmenderReformderGemeinsamenAgrarpolitik;<br />
b) durch Erleichterung der Entwicklung und der<br />
Strukturanpassung der ländlichen Gebiete (z. B.<br />
Flurbereinigung, Bewässerungsmaßnahmen).<br />
Die Abteilung „Garantie“ (sie gehört nicht zu den<br />
Strukturfonds) stellt die Mittel für die von �Marktordnungen<br />
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)<br />
erfassten Erzeugnisse in Form der Finanzierung von<br />
Preisstützungsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen<br />
zur Verfügung. Daneben übernimmt sie flankierende<br />
Maßnahmen, z. B. Vorruhestandsregelungen<br />
und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung außerhalb<br />
der Ziel-1-Regionen. Trotz merklicher Erhöhung<br />
der Mittel für die Abteilung Ausrichtung (Zahlungen<br />
2004 = 4,80 Mrd. Euro) liegen deren Mittel<br />
deutlich unter denen der Abteilung Garantie (Zahlungen2004=39,86Mrd.Euro).Gemessenandenzu<br />
bewältigenden strukturpolitischen Aufgaben erscheinen<br />
sie immer noch als zu gering; eine Mittelaufstockung<br />
ist wünschenswert, zumal sich bei Beibehaltung<br />
der Diskrepanzen in der Mittelausstattung<br />
derbeidenAbteilungendiestrukturellenUnterschiede<br />
zwischen reichen, produktionsstarken Agrargebieten<br />
und strukturschwachen Agrarräumen angesichts<br />
der EU-Erweiterung verstärken werden.<br />
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung<br />
(EFRE): Der EFRE (Art. 160 EGV) wurde am 18. 3.<br />
1975 im Zuge der EG-Norderweiterung (1973: Dä-<br />
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