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Festung Europa

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durch weitere Beitritte noch verstärken wird. Aufgabe<br />

der Strukturfonds (und des Kohäsionsfonds) ist<br />

es, durch finanzielle Unterstützung von Programmen<br />

und Projekten zur Reduzierung der Ungleichgewichte<br />

zwischen Regionen und sozialen Gruppen sowie<br />

zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen<br />

Zusammenhalts in der EU beizutragen. Für die<br />

Strukturfonds stehen von 2000 – 2006 insgesamt 195<br />

Mrd. Euro zur Verfügung (1994 – 1999 = 154,5 Mrd.<br />

Euro; Hauptempfängerländer waren Spanien, Italien,<br />

Deutschland, Griechenland, Portugal, Großbritannien<br />

und Frankreich).<br />

2.1 Reform der Strukturfonds 1999. Sie zielt darauf<br />

ab, die Effizienz und Transparenz der strukturpolitischen<br />

Maßnahmen durch Konzentration der Zuschüsse<br />

mittels Verringerung der vorrangigen Ziele<br />

von 7 auf 3 und der Gemeinschaftsinitiativen von 13<br />

auf 4 zu verbessern und die Handhabung der Fonds<br />

zu vereinfachen. Darüber hinaus ging es um eine genauere<br />

Abgrenzung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten<br />

und der Kommission bei der Programmplanung,<br />

-begleitung, -bewertung und -kontrolle.<br />

Ziel 1 dient der Förderung der Entwicklung und<br />

strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand,<br />

das sind Regionen mit einem BIP/<br />

Kopfvonwenigerals75%desEU-Durchschnittssowie<br />

Regionen in äußerster Randlage (Azoren, Madeira,<br />

Kanarische Inseln, französische Überseegebiete)<br />

und Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte<br />

in Schweden und Finnland; Ziel 1 umfasst<br />

auch ein Sonderprogramm für die schwedischen<br />

Küstengebiete. Zu den Ziel-1-Gebieten gehörten<br />

bisher die neuen deutschen Bundesländer.<br />

Ziel 2 unterstützt den wirtschaftlichen und sozialen<br />

Wandel der Regionen mit Strukturproblemen außerhalb<br />

der Ziel-1-Regionen. Der Bevölkerungsanteil<br />

dieser Gebiete darf 18 % der EU-Gesamtbevölkerung<br />

nicht übersteigen.<br />

Ziel 3 dient der Anpassung und Modernisierung der<br />

Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken<br />

und -systeme. Entsprechende Finanzhilfen stehen<br />

für Gebiete zur Verfügung, die nicht unter Ziel 1<br />

fallen. Ziel 3 wird ausschließlich aus dem Europäischen<br />

Sozialfonds (ESF) finanziert.<br />

2.2 Gemeinschaftsinitiativen. Die 4 Gemeinschaftsinitiativen<br />

erstrecken sich auf die Förderung der<br />

grenzübergreifenden transnationalen und interregionalen<br />

Zusammenarbeit (�INTERREG), die wirtschaftliche<br />

und soziale Wiederbelebung von krisen-<br />

Fonds der EU<br />

betroffenen Städten und Vorstädten (�URBAN), die<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes (�LEADER)<br />

und die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung<br />

neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierung<br />

(jeder Art) beim Zugang zum Arbeitsmarkt<br />

(�EQUAL).<br />

2.2 Die Strukturfonds der Europäischen Union<br />

Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

für die Landwirtschaft (EAGFL): Dieser Fonds (Art.<br />

34, Abs. 3 EGV; eingerichtet durch Verordnung<br />

25/1962) dient der Finanzierung der �Gemeinsamen<br />

Agrarpolitik. Seine Abteilung „Ausrichtung“, die zu<br />

den Strukturfonds der EG gehört, finanziert in den<br />

Ziel-1-Regionen<br />

– Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und<br />

strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand,<br />

– Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes,<br />

a) durch beschleunigte Anpassung der AgrarstrukturenimRahmenderReformderGemeinsamenAgrarpolitik;<br />

b) durch Erleichterung der Entwicklung und der<br />

Strukturanpassung der ländlichen Gebiete (z. B.<br />

Flurbereinigung, Bewässerungsmaßnahmen).<br />

Die Abteilung „Garantie“ (sie gehört nicht zu den<br />

Strukturfonds) stellt die Mittel für die von �Marktordnungen<br />

der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)<br />

erfassten Erzeugnisse in Form der Finanzierung von<br />

Preisstützungsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen<br />

zur Verfügung. Daneben übernimmt sie flankierende<br />

Maßnahmen, z. B. Vorruhestandsregelungen<br />

und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung außerhalb<br />

der Ziel-1-Regionen. Trotz merklicher Erhöhung<br />

der Mittel für die Abteilung Ausrichtung (Zahlungen<br />

2004 = 4,80 Mrd. Euro) liegen deren Mittel<br />

deutlich unter denen der Abteilung Garantie (Zahlungen2004=39,86Mrd.Euro).Gemessenandenzu<br />

bewältigenden strukturpolitischen Aufgaben erscheinen<br />

sie immer noch als zu gering; eine Mittelaufstockung<br />

ist wünschenswert, zumal sich bei Beibehaltung<br />

der Diskrepanzen in der Mittelausstattung<br />

derbeidenAbteilungendiestrukturellenUnterschiede<br />

zwischen reichen, produktionsstarken Agrargebieten<br />

und strukturschwachen Agrarräumen angesichts<br />

der EU-Erweiterung verstärken werden.<br />

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE): Der EFRE (Art. 160 EGV) wurde am 18. 3.<br />

1975 im Zuge der EG-Norderweiterung (1973: Dä-<br />

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