Festung Europa
Festung Europa
Festung Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
– Abbau von Mobilitätshemmnissen,<br />
– Förderung der europäischen Qualitätssicherung in<br />
einem„NetzwerkeuropäischerQualitätssicherungsagenturen“<br />
(ENQA),<br />
besondere Bedeutung innerhalb des Bologna-Prozesses<br />
beigemessen.<br />
Zielsetzung und Inhalt: In dem Prager Kommuniqué<br />
wurdendiesechsZieledesBologna-Prozessesbestätigt<br />
und durch drei weitere ergänzt:<br />
– Ausbau der lebenslangen Weiterbildung als Bestandteil<br />
des europäischen Hochschulraums;<br />
– enge Einbeziehung der Hochschulen und der Studierenden<br />
in den Prozess zur Entwicklung des europäischen<br />
Hochschulraumes;<br />
– Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />
und Attraktivität des europäischen Hochschulraumes.<br />
Zur Vorbereitung der weiteren Konferenzen (Berlin<br />
2003, Bergen 2005) wurden praktische organisatorische<br />
Vorkehrungen getroffen. Der institutionelle<br />
Rahmen besteht nun in einer „follow up group“ und<br />
einer „preparatory group“. In der follow up group<br />
sind alle 32 Mitglieder und die Europäische Kommission<br />
vertreten; den Vorsitz führt das jeweilige<br />
Präsidialland der EU (33 Teilnehmer). Die Vorbereitungsgruppe<br />
sollte aus Vertretern der Gastgeberländer<br />
der vorangegangenen Ministertreffen und des<br />
nächsten Ministertreffens (Italien, Tschechien,<br />
Deutschland), von zwei alten EU-Mitgliedstaaten<br />
und zwei neuen (Polen, Ungarn) bestehen, wobei<br />
diese vier Vertreter von der Follow-up-Gruppe gewählt<br />
werden. Die jeweilige EU-Präsidentschaft und<br />
die Kommission nehmen ebenfalls an der Vorbereitungsgruppe<br />
teil. Den Vorsitz übernimmt der Vertreter<br />
des Gastgeberlandes für das nächste Ministertreffen<br />
(Deutschland). Daneben gibt es 4 Beobachter:<br />
die European University Association (EUA), die European<br />
Association of Institutions in Higher Education(EURASHE),dieNationalUnionsofStudentsin<br />
Europe (ESIB) und der �<strong>Europa</strong>rat.<br />
Es wurde ferner beschlossen, dass die follow-upgroup<br />
für die Nachfolgearbeiten Seminare organisiert,umfolgendeBereicheauszuloten:Kooperation<br />
bezüglich der Akkreditierung und Qualitätssicherung,AnerkennungsfragenunddieNutzungvonLeistungspunktesystemen<br />
im Bologna-Prozess, Entwicklung<br />
gemeinsamer Abschlüsse, soziale Dimension<br />
mit besonderem Schwerpunkt auf Mobilitätshindernissen,<br />
Erweiterung des Bologna-Prozesses,<br />
Präsidentschaft des Rates<br />
lebensbegleitendes Lernen und Beteiligung der Studierenden.<br />
RechtlicheWürdigung:�Bologna-Erklärung. I. H.<br />
Internet:<br />
www.esib.org/prag; www.kmk.org; www.bologna-berlin2003.de<br />
Präsidentschaft des Rates der EU<br />
1. Begriff: Mit dem Begriff „Ratspräsidentschaft“ ist<br />
der Vorsitz im Rat der Europäischen Union gemeint.<br />
Die Ratspräsidentschaft erstreckt sich über einen<br />
Zeitraum von sechs Monaten und beginnt jeweils<br />
zum 1. Januar bzw. 1. Juli eines Jahres. Seit Inkrafttreten<br />
des Nizza-Vertrages (Art. 203 EGV) folgt die<br />
Reihenfolge des Ratsvorsitzes nicht mehr dem Alphabet,<br />
sondern wird einstimmig vom Rat beschlossen.<br />
Bis 2006 sind folgende Ratspräsidentschaften<br />
festgelegt: Luxemburg/Großbritannien für das Jahr<br />
2005 sowie Österreich/Finnland für 2006.<br />
Der �Verfassungsvertrag 2004 sieht für die Ratspräsidentschaft<br />
eine Reihe grundlegender Änderungen<br />
vor. So soll der Europäische Rat für eine Amtszeit<br />
von zweieinhalb Jahren einen Präsidenten wählen,<br />
der den Vorsitz im ER führt und gemeinsam mit dem<br />
Kommissionspräsidenten auf der Grundlage der Arbeiten<br />
des Allgemeinen Rates für die Koordination<br />
und Kontinuität der Arbeiten sorgt. Der ER-Präsident<br />
nimmt auf Ebene der Staats- und Regierungschefs,<br />
unbeschadet der Zuständigkeiten des EU-<br />
Außenministers, die Außenvertretung der EU wahr.<br />
Der Präsident des ER darf kein einzelstaatliches Amt<br />
ausüben. Daneben sieht die Verfassung zusätzlich<br />
die Bildung von sog. „Teampräsidentschaften“ vor.<br />
Diese lösen die bisherige halbjährliche Präsidentschaft<br />
und die �Troika durch ein System gleichberechtigter<br />
Rotation ab. Die Rotationsfolge wird vom<br />
ER mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Zugleich<br />
wird die Arbeit des Rates neu organisiert. Der<br />
Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ nimmt für die<br />
Arbeit der verschiedenen Fachräte – mit Ausnahme<br />
des Rates für „Auswärtige Angelegenheiten“ – koordinierende<br />
Aufgaben wahr. Dabei stimmt er sich mit<br />
dem ER-Präsidenten sowie der Kommission ab. Den<br />
Vorsitz im Allgemeinen Rat führt der Mitgliedstaat,<br />
der entsprechend dem ER- Beschluss zur gleichberechtigten<br />
Rotation festgelegt wurde.<br />
Als erstes Team sollen für jeweils eineinhalb Jahre<br />
2007 und 2008 Deutschland, Portugal und Slowenien<br />
die EU führen. Es folgen weiter:<br />
Frankreich, Tschechien, Schweden (2008 – 2009),<br />
613