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Festung Europa

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– Abbau von Mobilitätshemmnissen,<br />

– Förderung der europäischen Qualitätssicherung in<br />

einem„NetzwerkeuropäischerQualitätssicherungsagenturen“<br />

(ENQA),<br />

besondere Bedeutung innerhalb des Bologna-Prozesses<br />

beigemessen.<br />

Zielsetzung und Inhalt: In dem Prager Kommuniqué<br />

wurdendiesechsZieledesBologna-Prozessesbestätigt<br />

und durch drei weitere ergänzt:<br />

– Ausbau der lebenslangen Weiterbildung als Bestandteil<br />

des europäischen Hochschulraums;<br />

– enge Einbeziehung der Hochschulen und der Studierenden<br />

in den Prozess zur Entwicklung des europäischen<br />

Hochschulraumes;<br />

– Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Attraktivität des europäischen Hochschulraumes.<br />

Zur Vorbereitung der weiteren Konferenzen (Berlin<br />

2003, Bergen 2005) wurden praktische organisatorische<br />

Vorkehrungen getroffen. Der institutionelle<br />

Rahmen besteht nun in einer „follow up group“ und<br />

einer „preparatory group“. In der follow up group<br />

sind alle 32 Mitglieder und die Europäische Kommission<br />

vertreten; den Vorsitz führt das jeweilige<br />

Präsidialland der EU (33 Teilnehmer). Die Vorbereitungsgruppe<br />

sollte aus Vertretern der Gastgeberländer<br />

der vorangegangenen Ministertreffen und des<br />

nächsten Ministertreffens (Italien, Tschechien,<br />

Deutschland), von zwei alten EU-Mitgliedstaaten<br />

und zwei neuen (Polen, Ungarn) bestehen, wobei<br />

diese vier Vertreter von der Follow-up-Gruppe gewählt<br />

werden. Die jeweilige EU-Präsidentschaft und<br />

die Kommission nehmen ebenfalls an der Vorbereitungsgruppe<br />

teil. Den Vorsitz übernimmt der Vertreter<br />

des Gastgeberlandes für das nächste Ministertreffen<br />

(Deutschland). Daneben gibt es 4 Beobachter:<br />

die European University Association (EUA), die European<br />

Association of Institutions in Higher Education(EURASHE),dieNationalUnionsofStudentsin<br />

Europe (ESIB) und der �<strong>Europa</strong>rat.<br />

Es wurde ferner beschlossen, dass die follow-upgroup<br />

für die Nachfolgearbeiten Seminare organisiert,umfolgendeBereicheauszuloten:Kooperation<br />

bezüglich der Akkreditierung und Qualitätssicherung,AnerkennungsfragenunddieNutzungvonLeistungspunktesystemen<br />

im Bologna-Prozess, Entwicklung<br />

gemeinsamer Abschlüsse, soziale Dimension<br />

mit besonderem Schwerpunkt auf Mobilitätshindernissen,<br />

Erweiterung des Bologna-Prozesses,<br />

Präsidentschaft des Rates<br />

lebensbegleitendes Lernen und Beteiligung der Studierenden.<br />

RechtlicheWürdigung:�Bologna-Erklärung. I. H.<br />

Internet:<br />

www.esib.org/prag; www.kmk.org; www.bologna-berlin2003.de<br />

Präsidentschaft des Rates der EU<br />

1. Begriff: Mit dem Begriff „Ratspräsidentschaft“ ist<br />

der Vorsitz im Rat der Europäischen Union gemeint.<br />

Die Ratspräsidentschaft erstreckt sich über einen<br />

Zeitraum von sechs Monaten und beginnt jeweils<br />

zum 1. Januar bzw. 1. Juli eines Jahres. Seit Inkrafttreten<br />

des Nizza-Vertrages (Art. 203 EGV) folgt die<br />

Reihenfolge des Ratsvorsitzes nicht mehr dem Alphabet,<br />

sondern wird einstimmig vom Rat beschlossen.<br />

Bis 2006 sind folgende Ratspräsidentschaften<br />

festgelegt: Luxemburg/Großbritannien für das Jahr<br />

2005 sowie Österreich/Finnland für 2006.<br />

Der �Verfassungsvertrag 2004 sieht für die Ratspräsidentschaft<br />

eine Reihe grundlegender Änderungen<br />

vor. So soll der Europäische Rat für eine Amtszeit<br />

von zweieinhalb Jahren einen Präsidenten wählen,<br />

der den Vorsitz im ER führt und gemeinsam mit dem<br />

Kommissionspräsidenten auf der Grundlage der Arbeiten<br />

des Allgemeinen Rates für die Koordination<br />

und Kontinuität der Arbeiten sorgt. Der ER-Präsident<br />

nimmt auf Ebene der Staats- und Regierungschefs,<br />

unbeschadet der Zuständigkeiten des EU-<br />

Außenministers, die Außenvertretung der EU wahr.<br />

Der Präsident des ER darf kein einzelstaatliches Amt<br />

ausüben. Daneben sieht die Verfassung zusätzlich<br />

die Bildung von sog. „Teampräsidentschaften“ vor.<br />

Diese lösen die bisherige halbjährliche Präsidentschaft<br />

und die �Troika durch ein System gleichberechtigter<br />

Rotation ab. Die Rotationsfolge wird vom<br />

ER mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Zugleich<br />

wird die Arbeit des Rates neu organisiert. Der<br />

Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ nimmt für die<br />

Arbeit der verschiedenen Fachräte – mit Ausnahme<br />

des Rates für „Auswärtige Angelegenheiten“ – koordinierende<br />

Aufgaben wahr. Dabei stimmt er sich mit<br />

dem ER-Präsidenten sowie der Kommission ab. Den<br />

Vorsitz im Allgemeinen Rat führt der Mitgliedstaat,<br />

der entsprechend dem ER- Beschluss zur gleichberechtigten<br />

Rotation festgelegt wurde.<br />

Als erstes Team sollen für jeweils eineinhalb Jahre<br />

2007 und 2008 Deutschland, Portugal und Slowenien<br />

die EU führen. Es folgen weiter:<br />

Frankreich, Tschechien, Schweden (2008 – 2009),<br />

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