Festung Europa
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me richteten die Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas<br />
ihre Politik verstärkt auf die Europäische<br />
Union aus. Die EU wird von ihnen, wie auch von den<br />
meisten Nachfolgestaaten der UdSSR, zu Recht als<br />
das Gravitationszentrum <strong>Europa</strong>s eingeschätzt.<br />
Nach der Unterzeichnung eines ersten Handels- und<br />
Kooperationsabkommen zwischen Ungarn und der<br />
EG im Jahr 1988 wurden seit 1989 eine Vielzahl von<br />
inhaltlich unterschiedlich weitreichenden bilateralen<br />
Partnerschafts-, Handels- und Kooperationssowie<br />
Assoziierungsabkommen über eine politische<br />
und wirtschaftliche Annäherung dieser Staaten an<br />
die EU vereinbart. In den zwischen 1991 und 1996<br />
geschlossenen �Assoziierungsabkommen (�„<strong>Europa</strong>abkommen“)<br />
wurde von den Vertragsparteien zudem<br />
festgehalten, dass langfristiges Ziel der Assoziierung<br />
„letztlich die (EU-)Mitgliedschaft“ sei.<br />
Zwischen 1994 und 1996 haben die zehn Staaten<br />
Mittel-, Ost- und Südosteuropas, mit denen <strong>Europa</strong>abkommen<br />
bestehen (�„MOE-Staaten“: Polen,<br />
Ungarn, Tschechien, Slowakei, Estland, Lettland,<br />
Litauen, Slowenien, Rumänien, Bulgarien), Beitrittsanträge<br />
bei der EU eingereicht und in der Folge<br />
mit steigendem Nachdruck auf die Aufnahme konkreter<br />
Beitrittsverhandlungen gedrängt. Erst nach<br />
Abschluss der Regierungskonferenz 1996/97, bei<br />
der wichtige EU-interne Reformen beschlossen wurden<br />
(�Vertrag von Amsterdam), setzte die EU das<br />
Thema Osterweiterung zusammen mit der �Agenda<br />
2000 oben auf die EU-Tagesordnung und leitete in<br />
der Folge einen umfassenden Erweiterungsprozess<br />
ein. Ausdrücklich wurde dabei als Ziel die „Ausweitung<br />
des europäischen Integrationsmodells auf den<br />
europäischen Kontinent“ genannt, verbunden mit<br />
der Erwartung von „Stabilität und Wohlstand“<br />
(Schlussfolgerungen Europäischer Rat Luxemburg,<br />
Dezember 1997).<br />
Nach komplizierten Verhandlungen konnten zunächst<br />
acht der zehn Beitrittsbewerber zusammen<br />
mit Malta und Zypern zum 1. 5. 2004 als Vollmitglieder<br />
in die EU aufgenommen werden. Bulgarien und<br />
Rumänien sollen 2007 folgen, Kroatien, das 2003 einen<br />
Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellte, ist seit<br />
Ende 2004 Beitrittskandidat.<br />
2. Rahmenbedingungen. Anders als frühere Erweiterungsrunden<br />
stellte und stellt die Erweiterung um zunächst<br />
acht Staaten aus dem ehemals kommunistischen<br />
Herrschaftsbereich allein schon durch die<br />
Zahl, aber auch durch die dabei zu bewältigenden<br />
Osterweiterung<br />
Probleme eine große Herausforderung für die EU<br />
dar. Schon die „stille Erweiterung der EG“ um die<br />
ehemalige DDR (durch deren Beitritt zur Bundesrepublik<br />
Deutschland im Jahre 1990 wurde das frühere<br />
DDR-Territorium zugleich Teil der EG und bis Ende<br />
1992, von wenigen Ausnahmen abgesehen, voll in<br />
den Rechts- und Wirtschaftsraum der Gemeinschaft<br />
eingegliedert) zeigt die Schwierigkeiten bei der Integration<br />
einer kollabierten Planwirtschaft in die weitgehend<br />
marktwirtschaftlichen Strukturen des Binnenmarktes,<br />
wobei die damit verbundene finanzielle<br />
Aufgabe für die EG noch gemildert wurde durch das<br />
primäre Engagement Deutschlands für seine neuen<br />
Bundesländer.<br />
ImFallderMOE-Staatengibteskeinen„großenBruder“,<br />
doch haben die beitrittswilligen Staaten aus eigener<br />
Kraft und mit technischer und finanzieller Hilfe<br />
des Westens (�PHARE-Programm) bereits vor<br />
dem Beitritt erhebliche Transformationsmaßnahmen<br />
eingeleitet.<br />
3. Kopenhagener Beitrittskriterien. Erst nachdem<br />
bereits mit den beitrittswilligen EFTA-Staaten Verhandlungen<br />
über deren EU-Beitritt aufgenommen<br />
worden waren und nachdem auch das Inkrafttreten<br />
des �Maastrichter Vertrages gesichert schien (erfolgreiches<br />
zweites Referendum in Dänemark im<br />
Mai 1993), erklärte der Europäische Rat bei seiner<br />
nachfolgendenTagunginKopenhagenimJuni1993,<br />
dass auch die (MOE-)Staaten mit <strong>Europa</strong>abkommen<br />
EU-Mitgliederwerdenkönnten,sofernsiediesbeantragen<br />
und von ihnen bestimmte politische, wirtschaftliche<br />
und „sonstige“ Kriterien erfüllt würden.<br />
In der Folgezeit wurde aber wiederholt und durchaus<br />
zuRechtkritisiert,dassdieKopenhagener�Beitrittskriterien<br />
noch keine präzisen Kriterien zur Beurteilung<br />
der Beitrittsfähigkeit sind. Zudem ergibt sich<br />
für Beitrittskandidaten die generelle Schwierigkeit,<br />
dassder �acquiscommunautairegegenüberfrüheren<br />
Erweiterungen heute weit umfangreicher ist und sich<br />
zudem bis zu einem Beitritt ständig fortentwickelt<br />
(„moving target“).<br />
4. Heranführungsstrategie 1994. Nach Inkrafttreten<br />
des Maastrichter Vertrages und parallel mit dem Abschluss<br />
der EFTA-Erweiterung (�Beitritt Ziff. 2.4)<br />
entwickelte die EU eine „Heranführungsstrategie“<br />
(„Pre-accession strategy“), die vom Europäischen<br />
Rat in Essen (Dezember 1994) verabschiedet wurde.<br />
Zu ihren Kernpunkten zählen neben der Umsetzung<br />
der <strong>Europa</strong>abkommen der Strukturierte Dialog (vgl.<br />
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