10.09.2012 Aufrufe

Festung Europa

Festung Europa

Festung Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Alle sechs Jahre berichten die Mitgliedstaaten über<br />

die durch Anwendung der Richtlinie getroffenen<br />

Maßnahmen. Auf der Grundlage dieser Berichte erstellt<br />

die Kommission einen Synthesebericht. (Ändernder<br />

Rechtsakt mit Termin für die Umsetzung in<br />

den Mitgliedstaaten: Richtlinie 97/62, ABl. L 305/<br />

1997.) Mit der EU-Osterweiterung zum 1. 5. 2004<br />

wurden die Anhänge der FFH Richtlinie geändert,<br />

um auch die biologische Vielfalt in diesen Ländern<br />

zu berücksichtigen. Die 10 neuen Mitgliedstaaten<br />

mussten ihre Schutzgebietslisten bis zum 1. 5. 2004<br />

einreichen (ABl. L 236/2003).<br />

Dass die FFH-Richtlinie nur mit erheblichen Verzögerungen<br />

umgesetzt wird, kritisieren nicht nur Wissenschaftler<br />

und Non-Governmental-Organizations<br />

(NGOs), sondern wird auch von der EU-Kommission<br />

im Bericht vom 5. 1. 2004 über die Umsetzung der<br />

Richtlinie 92/43 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen<br />

eingeräumt (KOM 2003/845 endg. – nicht im<br />

ABl. veröffentlicht).<br />

Mit diesem Bericht, welcher den Zeitraum von 1994<br />

bis Ende 2000 umfasst, werden erhebliche Verzögerungen<br />

bei der Umsetzung der Habitatrichtlinie festgestellt.<br />

Die Auswahl der ausgewiesenen Gebiete<br />

kommt in den meisten Ländern nur schleppend voran,<br />

es gibt noch immer Lücken in sämtlichen einzelstaatlichen<br />

Listen. Dennoch spricht die Kommission<br />

von erheblichen Fortschritten beim Aufbau des Netzes<br />

Natura 2000 zwischen der Abfassung des Berichts<br />

und dem Ende des Berichtszeitraums.<br />

Bei der Erhaltung von Gebieten teilt der Bericht die<br />

Länder bzw. Regionen in drei Gruppen auf:<br />

– Länder bzw. Regionen, welche für alle vorgeschlagenen<br />

Gebiete einen umfassenden Rechtsschutz eingerichtet<br />

haben (insbes. Großbritannien, Irland und<br />

Galizien).<br />

– Länder bzw. Regionen, die bestimmte administrative<br />

Maßnahmen zur Erhaltung aller ihrer vorgeschlagenen<br />

Gebiete eingeführt haben.<br />

– Länder bzw. Regionen, welche die Erhaltung der<br />

vorgeschlagenen Gebiete innerhalb bereits bestehender<br />

Gebiete gewährleisten und somit keine neuen<br />

Gebiete auswählen.<br />

In Deutschland sind nach gegenwärtigem Recht<br />

(2004) die Bundesländer für die Umsetzung von Natura<br />

2000 zuständig. Für die ausschließliche deutsche<br />

Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee ist das<br />

BundesamtfürNaturschutz(BfN,Bonn)fürdieAus-<br />

Naturschutz<br />

wahl der Natura 2000 Flächen zuständig; (Neuregelungsgesetz<br />

zum Bundesnaturschutzgesetz v. 4. 4.<br />

2002).DieAusweisungderSchutzgebietsflächenerfolgt<br />

dann durch das Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit.<br />

Mit dem Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten zum<br />

1. 5. 2004 wurde das zukünftige Schutzgebietsnetz<br />

Natura 2000 um wertvollste Lebensräume sowie<br />

Tier- und Pflanzenarten bereichert. Die Anhänge der<br />

FFH-Richtlinie wurden entsprechend überarbeitet<br />

und um 20 neue Lebensraumtypen (6 davon prioritär)<br />

und neue Arten ergänzt. Damit wird zumindest<br />

aufrechtlicherEbenederSchutzstatusvonHabitaten<br />

undArtenindenneubeigetretenenLändernganzwesentlich<br />

verbessert. Jetzt kommt es darauf an, dies<br />

nicht durch eine fehlgeleitete Subventionspolitik zu<br />

konterkarieren. C.-P. H.<br />

Naturschutz<br />

1. Begriff, Bedeutung. Unter Naturschutz – als einem<br />

wichtigen Teilgebiet des �Umweltschutzes – ist<br />

(nach Jedicke, 1995) die gleichberechtigte Erfüllung<br />

der sich gegenseitig durchdringenden Aufgabenbereiche<br />

Artenschutz, Biotopschutz, Ressourcenschutz,<br />

Prozessschutz und Ästhetischer Landschaftsschutz<br />

zu verstehen. Seit der Umweltkonferenz<br />

der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro<br />

wird Naturschutz zunehmend als integrativer Teil<br />

der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

auch als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung<br />

(�Nachhaltigkeit) verstanden. Naturschutz ist damit<br />

letztlich für die EU ein ressortübergreifendes Thema,<br />

welches – wie überhaupt der gesamte Umweltschutz<br />

– in alle Politikbereiche Eingang finden muss,<br />

um das Naturerbe auf dem Gebiet der EU ungeschmälert<br />

an künftige Generationen weiterreichen<br />

zu können.<br />

Heute ist die Bewahrung des Naturerbes in der EU<br />

eine der größten Herausforderungen für die einzelnen<br />

Mitgliedstaaten wie für die EU selbst. Denn der<br />

Verlust der biologischen Vielfalt hat bedrohliche<br />

Ausmaße angenommen.<br />

2. Situation. Auf dem europäischen Kontinent sind<br />

42 % der Säugetiere, 15 % der Vögel, 45 % der<br />

Schmetterlinge, 30 % der Amphibien, 45 % der Reptilien<br />

und 52 % der Süßwasserfische gefährdet oder<br />

vom Aussterben bedroht. Bei einer Gruppe von 23<br />

heimischen Feldvogelarten und 24 heimischen<br />

Waldvogelarten,welchein18europäischenLändern<br />

553

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!