Festung Europa
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Alle sechs Jahre berichten die Mitgliedstaaten über<br />
die durch Anwendung der Richtlinie getroffenen<br />
Maßnahmen. Auf der Grundlage dieser Berichte erstellt<br />
die Kommission einen Synthesebericht. (Ändernder<br />
Rechtsakt mit Termin für die Umsetzung in<br />
den Mitgliedstaaten: Richtlinie 97/62, ABl. L 305/<br />
1997.) Mit der EU-Osterweiterung zum 1. 5. 2004<br />
wurden die Anhänge der FFH Richtlinie geändert,<br />
um auch die biologische Vielfalt in diesen Ländern<br />
zu berücksichtigen. Die 10 neuen Mitgliedstaaten<br />
mussten ihre Schutzgebietslisten bis zum 1. 5. 2004<br />
einreichen (ABl. L 236/2003).<br />
Dass die FFH-Richtlinie nur mit erheblichen Verzögerungen<br />
umgesetzt wird, kritisieren nicht nur Wissenschaftler<br />
und Non-Governmental-Organizations<br />
(NGOs), sondern wird auch von der EU-Kommission<br />
im Bericht vom 5. 1. 2004 über die Umsetzung der<br />
Richtlinie 92/43 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen<br />
eingeräumt (KOM 2003/845 endg. – nicht im<br />
ABl. veröffentlicht).<br />
Mit diesem Bericht, welcher den Zeitraum von 1994<br />
bis Ende 2000 umfasst, werden erhebliche Verzögerungen<br />
bei der Umsetzung der Habitatrichtlinie festgestellt.<br />
Die Auswahl der ausgewiesenen Gebiete<br />
kommt in den meisten Ländern nur schleppend voran,<br />
es gibt noch immer Lücken in sämtlichen einzelstaatlichen<br />
Listen. Dennoch spricht die Kommission<br />
von erheblichen Fortschritten beim Aufbau des Netzes<br />
Natura 2000 zwischen der Abfassung des Berichts<br />
und dem Ende des Berichtszeitraums.<br />
Bei der Erhaltung von Gebieten teilt der Bericht die<br />
Länder bzw. Regionen in drei Gruppen auf:<br />
– Länder bzw. Regionen, welche für alle vorgeschlagenen<br />
Gebiete einen umfassenden Rechtsschutz eingerichtet<br />
haben (insbes. Großbritannien, Irland und<br />
Galizien).<br />
– Länder bzw. Regionen, die bestimmte administrative<br />
Maßnahmen zur Erhaltung aller ihrer vorgeschlagenen<br />
Gebiete eingeführt haben.<br />
– Länder bzw. Regionen, welche die Erhaltung der<br />
vorgeschlagenen Gebiete innerhalb bereits bestehender<br />
Gebiete gewährleisten und somit keine neuen<br />
Gebiete auswählen.<br />
In Deutschland sind nach gegenwärtigem Recht<br />
(2004) die Bundesländer für die Umsetzung von Natura<br />
2000 zuständig. Für die ausschließliche deutsche<br />
Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee ist das<br />
BundesamtfürNaturschutz(BfN,Bonn)fürdieAus-<br />
Naturschutz<br />
wahl der Natura 2000 Flächen zuständig; (Neuregelungsgesetz<br />
zum Bundesnaturschutzgesetz v. 4. 4.<br />
2002).DieAusweisungderSchutzgebietsflächenerfolgt<br />
dann durch das Bundesministerium für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit.<br />
Mit dem Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten zum<br />
1. 5. 2004 wurde das zukünftige Schutzgebietsnetz<br />
Natura 2000 um wertvollste Lebensräume sowie<br />
Tier- und Pflanzenarten bereichert. Die Anhänge der<br />
FFH-Richtlinie wurden entsprechend überarbeitet<br />
und um 20 neue Lebensraumtypen (6 davon prioritär)<br />
und neue Arten ergänzt. Damit wird zumindest<br />
aufrechtlicherEbenederSchutzstatusvonHabitaten<br />
undArtenindenneubeigetretenenLändernganzwesentlich<br />
verbessert. Jetzt kommt es darauf an, dies<br />
nicht durch eine fehlgeleitete Subventionspolitik zu<br />
konterkarieren. C.-P. H.<br />
Naturschutz<br />
1. Begriff, Bedeutung. Unter Naturschutz – als einem<br />
wichtigen Teilgebiet des �Umweltschutzes – ist<br />
(nach Jedicke, 1995) die gleichberechtigte Erfüllung<br />
der sich gegenseitig durchdringenden Aufgabenbereiche<br />
Artenschutz, Biotopschutz, Ressourcenschutz,<br />
Prozessschutz und Ästhetischer Landschaftsschutz<br />
zu verstehen. Seit der Umweltkonferenz<br />
der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro<br />
wird Naturschutz zunehmend als integrativer Teil<br />
der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
auch als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung<br />
(�Nachhaltigkeit) verstanden. Naturschutz ist damit<br />
letztlich für die EU ein ressortübergreifendes Thema,<br />
welches – wie überhaupt der gesamte Umweltschutz<br />
– in alle Politikbereiche Eingang finden muss,<br />
um das Naturerbe auf dem Gebiet der EU ungeschmälert<br />
an künftige Generationen weiterreichen<br />
zu können.<br />
Heute ist die Bewahrung des Naturerbes in der EU<br />
eine der größten Herausforderungen für die einzelnen<br />
Mitgliedstaaten wie für die EU selbst. Denn der<br />
Verlust der biologischen Vielfalt hat bedrohliche<br />
Ausmaße angenommen.<br />
2. Situation. Auf dem europäischen Kontinent sind<br />
42 % der Säugetiere, 15 % der Vögel, 45 % der<br />
Schmetterlinge, 30 % der Amphibien, 45 % der Reptilien<br />
und 52 % der Süßwasserfische gefährdet oder<br />
vom Aussterben bedroht. Bei einer Gruppe von 23<br />
heimischen Feldvogelarten und 24 heimischen<br />
Waldvogelarten,welchein18europäischenLändern<br />
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