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Festung Europa

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Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />

sche Handelshemmnisse, d. h. staatliche Maßnahmen,<br />

die Anforderungen an die Einfuhr, Vermarktung<br />

oder – sehr umstritten – die Herstellung einer<br />

Ware stellen. Als technische Handelshemmnisse<br />

kommen Maßnahmen im Einzelfall oder, in der Praxis<br />

weit überwiegend, abstrakte technische StandardsundderenAnwendunginBetracht.Technische<br />

StandardsdominierendieEntwicklung,Herstellung,<br />

den Handel und die Vermarktung von Waren und<br />

Dienstleistungen. Sie dienen der Vereinheitlichung<br />

und Orientierung für Industrie, Handel und Verbraucher<br />

und in unterschiedlichem Ausmaß auch dem<br />

Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz.<br />

Technische Standards können den Handel beschränken,<br />

indem sie uneinheitlich sind und damit Hersteller,<br />

Im- und Exporteure zwingen, die für die einzelnen<br />

Märkte geltenden Standards zu ermitteln, entsprechende<br />

Konformitäts- oder Anerkennungsverfahren<br />

zu betreiben und ihre Waren an verschiedene<br />

Anforderungen anzupassen. Fehlt eine entsprechende<br />

Zertifizierung, mit der die Übereinstimmung des<br />

Produkts mit den technischen Standards im Einfuhrland<br />

nachgewiesen wird, ist es in den meisten Fällen<br />

auf diesem Markt nicht verkehrsfähig. Auf regionalerunduniversellerEbenegibtesdeshalbBestrebungen,<br />

technische Handelshemmnisse im Wege der<br />

�HarmonisierungderStandardsoderdurcheine �gegenseitige<br />

Anerkennung zu überwinden.<br />

In der EG sind mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen<br />

sowie Maßnahmen gleicher Wirkung<br />

verboten (Art. 28, 29 EGV). Nach der Rechtsprechung<br />

des EuGH sind Maßnahmen mit gleicher Wirkung<br />

alle staatlichen Maßnahmen, die geeignet sind,<br />

unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentielldenHandelsverkehrzwischendenMitgliedstaaten<br />

zu behindern (sog. �Dassonville-Formel, EuGH,<br />

Rs. 7/74, Slg. 1974, S. 837, 852); diese Grundformel<br />

ist durch zahlreiche Entscheidungen ausdifferenziert<br />

worden. Die Regelungen des Gemeinschaftsrechts<br />

zu den nichttarifären Handelshemmnissen<br />

sind ein tragender Baustein des Binnenmarktes.<br />

Das �GATTsprichteingrundsätzlichesVerbotmengenmäßiger<br />

Beschränkungen aus (Art. XI GATT<br />

1994) und untersagt unilaterale Handelsmaßnahmen<br />

(Art. VI, XIX GATT 1994), lässt jedoch auch Ausnahmen<br />

von diesen Grundsätzen zu (Art. XX, XXI<br />

GATT 1994). Die allgemeinen Regeln werden ergänzt<br />

durch die speziellen, weiterführenden Übereinkommen<br />

über technische Handelshemmnisse<br />

560<br />

(AgreementonTechnicalBarrierstoTrade)undüber<br />

gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutz-rechtliche<br />

Maßnahmen (Agreement on Sanitary and Phytosanitary<br />

Measures, SPS).<br />

Die Bedeutung der nichttarifären Handelshemmnisse<br />

als Instrument zur Steuerung oder zumindest Beeinflussung<br />

der Handelsströme nimmt mit dem fortschreitendenAbbauderZölleweiterzu.<br />

F. Sch.<br />

Literatur:<br />

Leible, S.: Art. 28–31 EGV. In: Grabitz/Hilf (Hg.), Recht der<br />

Europäischen Union. (Loseblatt) München<br />

Tietje, C.: Normative Grundstrukturen der Behandlung nichttarifärer<br />

Handelshemmnisse in der WTO-GATT-Rechtsordnung.<br />

Heidelberg 2001<br />

OECD: Indicators of Tariff and Non-tariff Trade Distortions.<br />

Paris 1996<br />

Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />

1. Problemaufriss. Die Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />

(Non-proliferation and disarmament<br />

policy, NPP) der EU stellt ein komplexes Puzzle dar:<br />

SiebeziehtsichprimäraufkonventionelleRüstungsgüter<br />

und atomare/biologische/chemische (ABC)<br />

Waffen(WeaponsofMassDestruction,WMD,Massenvernichtungswaffen).<br />

Jedes dieser Güter weist<br />

bestimmte besondere Merkmale auf und bedarf zum<br />

Teil eigener Strategien in der NPP. Zusätzlich<br />

kommt den sog. Dual-use-Gütern (Güter mit ziviler<br />

Anwendung, die jedoch auch zum Bau von Waffen<br />

genutzt werden können) besondere Bedeutung zu.<br />

Das Puzzle wird weiter kompliziert, wenn man Angebots-<br />

und Nachfrageseite betrachtet: Die EU Staaten<br />

unterscheiden sich erheblich in der Größe ihres<br />

Rüstungssektors, weiterhin sind Frankreich und<br />

Großbritannien Atommächte. Auf der Nachfrageseite<br />

hat man es zunehmend auch mit nichtstaatlichen<br />

Akteuren (Terrorismus) zu tun.<br />

Die Zuständigkeit in der EU bezüglich der NPP verteilt<br />

sich vor allem auf die erste Säule (Außenhandel)<br />

und zweite Säule (GASP bzw. ESVP), zunehmend<br />

spielt auch die dritte Säule (Justiz und Inneres) eine<br />

Rolle – Kompetenzstreitigkeiten und Kohärenzprobleme<br />

sind so vorprogrammiert. Neben der Ebene<br />

der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Ebene mit drei<br />

betroffenen Säulen spielt auch die internationale<br />

Ebene eine entscheidende Rolle, da die meisten bestehenden<br />

Nichtverbreitungs- bzw. Abrüstungsverträge<br />

hier angesiedelt sind. Einen weiteren Baustein<br />

im NPP-Puzzle bilden die enormen Auswirkungen<br />

des Endes des Kalten Krieges auf das Politikfeld.

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