Festung Europa
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Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />
sche Handelshemmnisse, d. h. staatliche Maßnahmen,<br />
die Anforderungen an die Einfuhr, Vermarktung<br />
oder – sehr umstritten – die Herstellung einer<br />
Ware stellen. Als technische Handelshemmnisse<br />
kommen Maßnahmen im Einzelfall oder, in der Praxis<br />
weit überwiegend, abstrakte technische StandardsundderenAnwendunginBetracht.Technische<br />
StandardsdominierendieEntwicklung,Herstellung,<br />
den Handel und die Vermarktung von Waren und<br />
Dienstleistungen. Sie dienen der Vereinheitlichung<br />
und Orientierung für Industrie, Handel und Verbraucher<br />
und in unterschiedlichem Ausmaß auch dem<br />
Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz.<br />
Technische Standards können den Handel beschränken,<br />
indem sie uneinheitlich sind und damit Hersteller,<br />
Im- und Exporteure zwingen, die für die einzelnen<br />
Märkte geltenden Standards zu ermitteln, entsprechende<br />
Konformitäts- oder Anerkennungsverfahren<br />
zu betreiben und ihre Waren an verschiedene<br />
Anforderungen anzupassen. Fehlt eine entsprechende<br />
Zertifizierung, mit der die Übereinstimmung des<br />
Produkts mit den technischen Standards im Einfuhrland<br />
nachgewiesen wird, ist es in den meisten Fällen<br />
auf diesem Markt nicht verkehrsfähig. Auf regionalerunduniversellerEbenegibtesdeshalbBestrebungen,<br />
technische Handelshemmnisse im Wege der<br />
�HarmonisierungderStandardsoderdurcheine �gegenseitige<br />
Anerkennung zu überwinden.<br />
In der EG sind mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen<br />
sowie Maßnahmen gleicher Wirkung<br />
verboten (Art. 28, 29 EGV). Nach der Rechtsprechung<br />
des EuGH sind Maßnahmen mit gleicher Wirkung<br />
alle staatlichen Maßnahmen, die geeignet sind,<br />
unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentielldenHandelsverkehrzwischendenMitgliedstaaten<br />
zu behindern (sog. �Dassonville-Formel, EuGH,<br />
Rs. 7/74, Slg. 1974, S. 837, 852); diese Grundformel<br />
ist durch zahlreiche Entscheidungen ausdifferenziert<br />
worden. Die Regelungen des Gemeinschaftsrechts<br />
zu den nichttarifären Handelshemmnissen<br />
sind ein tragender Baustein des Binnenmarktes.<br />
Das �GATTsprichteingrundsätzlichesVerbotmengenmäßiger<br />
Beschränkungen aus (Art. XI GATT<br />
1994) und untersagt unilaterale Handelsmaßnahmen<br />
(Art. VI, XIX GATT 1994), lässt jedoch auch Ausnahmen<br />
von diesen Grundsätzen zu (Art. XX, XXI<br />
GATT 1994). Die allgemeinen Regeln werden ergänzt<br />
durch die speziellen, weiterführenden Übereinkommen<br />
über technische Handelshemmnisse<br />
560<br />
(AgreementonTechnicalBarrierstoTrade)undüber<br />
gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutz-rechtliche<br />
Maßnahmen (Agreement on Sanitary and Phytosanitary<br />
Measures, SPS).<br />
Die Bedeutung der nichttarifären Handelshemmnisse<br />
als Instrument zur Steuerung oder zumindest Beeinflussung<br />
der Handelsströme nimmt mit dem fortschreitendenAbbauderZölleweiterzu.<br />
F. Sch.<br />
Literatur:<br />
Leible, S.: Art. 28–31 EGV. In: Grabitz/Hilf (Hg.), Recht der<br />
Europäischen Union. (Loseblatt) München<br />
Tietje, C.: Normative Grundstrukturen der Behandlung nichttarifärer<br />
Handelshemmnisse in der WTO-GATT-Rechtsordnung.<br />
Heidelberg 2001<br />
OECD: Indicators of Tariff and Non-tariff Trade Distortions.<br />
Paris 1996<br />
Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />
1. Problemaufriss. Die Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />
(Non-proliferation and disarmament<br />
policy, NPP) der EU stellt ein komplexes Puzzle dar:<br />
SiebeziehtsichprimäraufkonventionelleRüstungsgüter<br />
und atomare/biologische/chemische (ABC)<br />
Waffen(WeaponsofMassDestruction,WMD,Massenvernichtungswaffen).<br />
Jedes dieser Güter weist<br />
bestimmte besondere Merkmale auf und bedarf zum<br />
Teil eigener Strategien in der NPP. Zusätzlich<br />
kommt den sog. Dual-use-Gütern (Güter mit ziviler<br />
Anwendung, die jedoch auch zum Bau von Waffen<br />
genutzt werden können) besondere Bedeutung zu.<br />
Das Puzzle wird weiter kompliziert, wenn man Angebots-<br />
und Nachfrageseite betrachtet: Die EU Staaten<br />
unterscheiden sich erheblich in der Größe ihres<br />
Rüstungssektors, weiterhin sind Frankreich und<br />
Großbritannien Atommächte. Auf der Nachfrageseite<br />
hat man es zunehmend auch mit nichtstaatlichen<br />
Akteuren (Terrorismus) zu tun.<br />
Die Zuständigkeit in der EU bezüglich der NPP verteilt<br />
sich vor allem auf die erste Säule (Außenhandel)<br />
und zweite Säule (GASP bzw. ESVP), zunehmend<br />
spielt auch die dritte Säule (Justiz und Inneres) eine<br />
Rolle – Kompetenzstreitigkeiten und Kohärenzprobleme<br />
sind so vorprogrammiert. Neben der Ebene<br />
der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Ebene mit drei<br />
betroffenen Säulen spielt auch die internationale<br />
Ebene eine entscheidende Rolle, da die meisten bestehenden<br />
Nichtverbreitungs- bzw. Abrüstungsverträge<br />
hier angesiedelt sind. Einen weiteren Baustein<br />
im NPP-Puzzle bilden die enormen Auswirkungen<br />
des Endes des Kalten Krieges auf das Politikfeld.