Festung Europa
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und vom Europäischen Parlament am 6. 11. 2001 gebilligter<br />
Kodex, der sich insbes. an die Bürgerinnen<br />
und Bürger wendet und sie darüber aufklärt, was sie<br />
berechtigterweise von der Verwaltung und ihren<br />
Mitarbeitern erwarten können und welche Grundsätze<br />
der öffentliche Dienst bei seiner Tätigkeit berücksichtigen<br />
sollte.<br />
DerKodexpräzisiert,wasinder �Grundrechtecharta<br />
als „Recht auf gute Verwaltung“ (Art. II-101 VVE<br />
2004)bezeichnetwird.Eristrechtlichnichtbindend,<br />
doch haben die Verwaltungsorgane der EU eine<br />
Selbstverpflichtung abgegeben, wonach sie die Verhaltensregeln<br />
befolgen wollen.<br />
Internet: www.euro-ombudsman.eu.int<br />
Kodezision. Mitentscheidung des Europäischen<br />
Parlaments gemeinsam mit dem Rat im �Gesetzgebungsverfahren<br />
der EU (Art. 252 EGV). �Mitentscheidungsverfahren<br />
Kodifikation von Rechtsvorschriften bezeichnet<br />
allgemein die Zusammenfassung aller zu einem<br />
Rechtsgebiet (z. B. zum Verwaltungsrecht) zählenden<br />
Normen zu einem Gesetzeswerk. In der EU<br />
spricht man von amtlicher (oder konstitutiver) Kodifikation<br />
der Rechtsvorschriften, wenn ein Basisrechtsakt<br />
und weitere ändernde Rechtsakte in einen<br />
neuen, im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichten (also<br />
angenommenen) Rechtsakt integriert (und damit<br />
aufgehoben), aber inhaltlich nicht verändert sind.<br />
Als vertikal wird die Zusammenfassung eines Basisrechtsakts<br />
und weiterer, ihn ändernder Rechtsakte<br />
bezeichnet, eine horizontale Kodifikation integriert<br />
mehrere, zu einem Rechtsgebiet gehörende Rechtsakte<br />
samt ändernder Rechtsakte in einem einzigen<br />
neuen.DieKodifikationdientderVereinfachungdes<br />
Sekundärrechts. �Konsolidierung der Rechtsvorschriften<br />
Kohärenz (lat. Zusammenhang) bezeichnet in der<br />
EU insbes. die erforderliche Übereinstimmung politischer<br />
Maßnahmen in allen 3 Säulen der EU (�Tempelstruktur)<br />
im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele<br />
der Verträge. Die Kohärenz wird u. a. durch den<br />
�einheitlichen institutionellen Rahmen der EU sichergestellt<br />
(Art. 3 EUV). Insbesondere im Bereich<br />
der Außenbeziehungen muss die Union auf Kohärenz<br />
aller von ihr ergriffenen Maßnahmen achten (in<br />
der2.Säule:�GASPund�ESVP;inder1.Säule:Ent-<br />
wicklungspolitik, Wirtschaftsbeziehungen, Handelspolitik,<br />
Abkommen mit Drittstaaten). Verantwortlich<br />
dafür sind Rat und Kommission gemeinsam.<br />
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, jede<br />
Handlung zu unterlassen, die im Bereich der 2. Säule<br />
(GASP) die Kohärenz schwächen könnte (Art. 11<br />
EUV).<br />
Kohäsion. Allgemein: Zusammenhalt (Bindung)<br />
als Wirkung einander anziehender Kräfte. Die EG<br />
entwickelt und verfolgt eine Politik zur Stärkung ihres<br />
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts<br />
(frz. cohésion), um eine harmonische Entwicklung<br />
der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern (Art. 158<br />
EGV). In diesem Sinne wird „Kohäsion“ auch im<br />
Deutschen verwendet, wenn von der EU die Rede ist.<br />
Instrumente der Kohäsionspolitik sind vor allem die<br />
Strukturfonds und der Kohäsionsfonds der EU<br />
(�Fonds der EU).<br />
Kohäsionsfonds �Fonds der EU<br />
Kollegialitätsprinzip<br />
Kohl, Helmut (geb. 1930), deutscher Bundeskanzler<br />
(1982–1998),seit3.10.1990deswiedervereinigten<br />
Deutschlands, dessen staatliche Einheit in erheblichem<br />
Maße seinem entschlossenen Handeln nach<br />
demFallderMauerunddemSturzdesSED-Regimes<br />
der DDR 1989 zu verdanken ist. Helmut Kohl ist<br />
überzeugter Verfechter der europäischen Integration.Erwurde1988zusammenmitFrançoisMitterand<br />
mit dem Karlspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet.<br />
Im Dezember 1998 wurde er zum zweiten Ehrenbürger<br />
<strong>Europa</strong>s, nach Jean Monnet, ernannt.<br />
Kollegialitätsprinzip, auch Kollegialprinzip.<br />
Durch Gesetz oder Verfassung (z. B. in Schweizer<br />
Kantonen) oder durch Geschäftsordnung (z. B. der<br />
Europäischen Kommission) vorgeschriebene Form<br />
der Entscheidungsfindung in einem Kollegium<br />
gleichberechtigter Mitglieder. Beschlüsse werden<br />
vom Kollegium als Ganzes in geheimer Sitzung gefasst,<br />
entweder im Konsens oder durch die Mehrheit.<br />
Nach außen werden die Beschlüsse von allen Mitgliedern<br />
vertreten und verantwortet. Abweichende<br />
Meinungen einzelner Mitglieder werden nicht veröffentlicht.<br />
Nach ihrer Geschäftsordnung (ABl. L 308/2000)<br />
handelt die Europäische Kommission als Kollegium<br />
(Art. 1), die Sitzungen der Mitglieder sind nicht öf-<br />
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