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Festung Europa

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und vom Europäischen Parlament am 6. 11. 2001 gebilligter<br />

Kodex, der sich insbes. an die Bürgerinnen<br />

und Bürger wendet und sie darüber aufklärt, was sie<br />

berechtigterweise von der Verwaltung und ihren<br />

Mitarbeitern erwarten können und welche Grundsätze<br />

der öffentliche Dienst bei seiner Tätigkeit berücksichtigen<br />

sollte.<br />

DerKodexpräzisiert,wasinder �Grundrechtecharta<br />

als „Recht auf gute Verwaltung“ (Art. II-101 VVE<br />

2004)bezeichnetwird.Eristrechtlichnichtbindend,<br />

doch haben die Verwaltungsorgane der EU eine<br />

Selbstverpflichtung abgegeben, wonach sie die Verhaltensregeln<br />

befolgen wollen.<br />

Internet: www.euro-ombudsman.eu.int<br />

Kodezision. Mitentscheidung des Europäischen<br />

Parlaments gemeinsam mit dem Rat im �Gesetzgebungsverfahren<br />

der EU (Art. 252 EGV). �Mitentscheidungsverfahren<br />

Kodifikation von Rechtsvorschriften bezeichnet<br />

allgemein die Zusammenfassung aller zu einem<br />

Rechtsgebiet (z. B. zum Verwaltungsrecht) zählenden<br />

Normen zu einem Gesetzeswerk. In der EU<br />

spricht man von amtlicher (oder konstitutiver) Kodifikation<br />

der Rechtsvorschriften, wenn ein Basisrechtsakt<br />

und weitere ändernde Rechtsakte in einen<br />

neuen, im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichten (also<br />

angenommenen) Rechtsakt integriert (und damit<br />

aufgehoben), aber inhaltlich nicht verändert sind.<br />

Als vertikal wird die Zusammenfassung eines Basisrechtsakts<br />

und weiterer, ihn ändernder Rechtsakte<br />

bezeichnet, eine horizontale Kodifikation integriert<br />

mehrere, zu einem Rechtsgebiet gehörende Rechtsakte<br />

samt ändernder Rechtsakte in einem einzigen<br />

neuen.DieKodifikationdientderVereinfachungdes<br />

Sekundärrechts. �Konsolidierung der Rechtsvorschriften<br />

Kohärenz (lat. Zusammenhang) bezeichnet in der<br />

EU insbes. die erforderliche Übereinstimmung politischer<br />

Maßnahmen in allen 3 Säulen der EU (�Tempelstruktur)<br />

im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele<br />

der Verträge. Die Kohärenz wird u. a. durch den<br />

�einheitlichen institutionellen Rahmen der EU sichergestellt<br />

(Art. 3 EUV). Insbesondere im Bereich<br />

der Außenbeziehungen muss die Union auf Kohärenz<br />

aller von ihr ergriffenen Maßnahmen achten (in<br />

der2.Säule:�GASPund�ESVP;inder1.Säule:Ent-<br />

wicklungspolitik, Wirtschaftsbeziehungen, Handelspolitik,<br />

Abkommen mit Drittstaaten). Verantwortlich<br />

dafür sind Rat und Kommission gemeinsam.<br />

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, jede<br />

Handlung zu unterlassen, die im Bereich der 2. Säule<br />

(GASP) die Kohärenz schwächen könnte (Art. 11<br />

EUV).<br />

Kohäsion. Allgemein: Zusammenhalt (Bindung)<br />

als Wirkung einander anziehender Kräfte. Die EG<br />

entwickelt und verfolgt eine Politik zur Stärkung ihres<br />

wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts<br />

(frz. cohésion), um eine harmonische Entwicklung<br />

der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern (Art. 158<br />

EGV). In diesem Sinne wird „Kohäsion“ auch im<br />

Deutschen verwendet, wenn von der EU die Rede ist.<br />

Instrumente der Kohäsionspolitik sind vor allem die<br />

Strukturfonds und der Kohäsionsfonds der EU<br />

(�Fonds der EU).<br />

Kohäsionsfonds �Fonds der EU<br />

Kollegialitätsprinzip<br />

Kohl, Helmut (geb. 1930), deutscher Bundeskanzler<br />

(1982–1998),seit3.10.1990deswiedervereinigten<br />

Deutschlands, dessen staatliche Einheit in erheblichem<br />

Maße seinem entschlossenen Handeln nach<br />

demFallderMauerunddemSturzdesSED-Regimes<br />

der DDR 1989 zu verdanken ist. Helmut Kohl ist<br />

überzeugter Verfechter der europäischen Integration.Erwurde1988zusammenmitFrançoisMitterand<br />

mit dem Karlspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet.<br />

Im Dezember 1998 wurde er zum zweiten Ehrenbürger<br />

<strong>Europa</strong>s, nach Jean Monnet, ernannt.<br />

Kollegialitätsprinzip, auch Kollegialprinzip.<br />

Durch Gesetz oder Verfassung (z. B. in Schweizer<br />

Kantonen) oder durch Geschäftsordnung (z. B. der<br />

Europäischen Kommission) vorgeschriebene Form<br />

der Entscheidungsfindung in einem Kollegium<br />

gleichberechtigter Mitglieder. Beschlüsse werden<br />

vom Kollegium als Ganzes in geheimer Sitzung gefasst,<br />

entweder im Konsens oder durch die Mehrheit.<br />

Nach außen werden die Beschlüsse von allen Mitgliedern<br />

vertreten und verantwortet. Abweichende<br />

Meinungen einzelner Mitglieder werden nicht veröffentlicht.<br />

Nach ihrer Geschäftsordnung (ABl. L 308/2000)<br />

handelt die Europäische Kommission als Kollegium<br />

(Art. 1), die Sitzungen der Mitglieder sind nicht öf-<br />

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