Festung Europa
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her müssen die Mitglieder des AdR entweder ein<br />
Wahlmandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft<br />
innehaben oder gegenüber einer<br />
gewählten Versammlung politisch verantwortlich<br />
sein. Ein Mitentscheidungsrecht konnte jedoch bislang<br />
nicht verankert werden. Die Ländervertretungen<br />
in Brüssel haben die Aufgabe eines „Frühwarnsystems“<br />
indem sie die Landesregierungen in der<br />
Vorbereitungsphase von EU-Rechtsetzungsverfahren<br />
über wichtige Vorhaben unterrichten.<br />
4. Bewertung: Die Neuregelung der Ländermitwirkung<br />
in EU-Angelegenheiten hat die Position der<br />
Länder auf diesem Gebiet deutlich gestärkt. Mittlerweile<br />
verfügen sie über ein feingefächertes Instrumentarium<br />
an Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
auf EU-Ebene. Während der Ausschuss der<br />
Regionen sich als Säule der interregionalen Zusammenarbeit<br />
in der EU fest etabliert hat, liegt der<br />
Schwerpunkt der Ländervertretungen in Brüssel auf<br />
Lobby- und Repräsentationsaktivitäten.<br />
Mit den im Grundgesetz verankerten Mitwirkungsrechten<br />
in EU-Angelegenheiten sind die Länder über<br />
den Bundesrat in den EU-Gesetzgebungsprozess<br />
eingebunden. Aus Sicht der Bundes mag diese Länderpräsenz<br />
als zu massiv empfunden werden. Im<br />
RahmenderFöderalismusdiskussionzurReformder<br />
bundesstaatlichen Ordnung ist von Vertretern des<br />
Bundes gefordert worden, den <strong>Europa</strong>artikel des GG<br />
abzuschaffen, als Ausgleich für Kompetenzrückübertragungen<br />
vom Bund auf die Länder. Begründet<br />
wurde dies damit, dass die Mitwirkung der Länder in<br />
EU-Angelegenheiten die Handlungsfähigkeit der<br />
Bundesregierung und die EU-Entscheidungsprozesse<br />
behindere. Die Erfahrungen der vergangenen<br />
Jahre können dies jedoch nicht bestätigen. In der Praxis<br />
läuft die Ländermitwirkung geräuschlos und zumeist<br />
konfliktfrei. Gelegentlich gibt es zwischen<br />
Bund und Ländern Meinungsverschiedenheiten da-<br />
rüber, ob ein EU-Vorhaben im Schwerpunkt LänderbelangebetreffeunddieHaltungdesBundesratessomit<br />
für die Bundesregierung in Brüssel bindend sei.<br />
Auch von Länderseite gibt es Wünsche, in Teilbereichen<br />
Präzisierungen vorzunehmen. Gründe dafür<br />
sind im Wesentlichen die neuen Bestimmungen des<br />
�Verfassungsvertrags 2004 zur Mitwirkung der nationalen<br />
Parlamente, zur Subsidiaritätsprüfung, zum<br />
eigenständigen Klagerecht vor dem EuGH sowie der<br />
Anwendung der vereinfachten Vertragsänderung<br />
(sog.�Passerelle-Klausel). Ch. H.<br />
Mobilität �Freizügigkeit<br />
Multinationales Korps<br />
MOEL �Mittelosteuropäische Länder, �Transformationsstaaten<br />
Monnet, Jean (1888 – 1979), französischer Politiker.<br />
Stellvertretender Generalsekretär des Völkerbundes<br />
(1919 – 1923), Präsident der Schuman-<br />
Plan-Konferenz (1950 – 1952) zur Gründung der<br />
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl<br />
(EGKS)undPräsidentderHohenBehördederEGKS<br />
(1952 – 1955). 1976 von den Staats- und Regierungschefs<br />
der EG zum ersten „Ehrenbürger von <strong>Europa</strong>“<br />
ernannt.<br />
Montanunion �Europäische Gemeinschaft für<br />
Kohle und Stahl (EGKS)<br />
Multinationales Korps Nord-Ost, aufgrund eines<br />
1997 zwischen Dänemark, Deutschland und Polen<br />
gefassten Beschlusses aufgestellter Großverband,<br />
seit Ende 2000 einsatzbereit. Das Korps ist nicht in<br />
die NATO-Struktur eingebunden. Die einzelnen<br />
Truppenteile unterstehen nur im Bedarfsfall dem internationalen<br />
Korpskommando. Hauptquartier:<br />
Stettin.<br />
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