Festung Europa
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wortung „nationale Reformprogramme“, die ihren<br />
Bedürfnissen und spezifischen Gegebenheiten entsprechen.<br />
Dazu sollen die Mitgliedstaaten ihre innerstaatliche<br />
Koordinierung verbessern – ggf. durch die<br />
Benennung eines „nationalen Lissabon-Koordinators“.<br />
Die Kommission ihrerseits unterbreitet ein<br />
„Lissabon-Programm der Gemeinschaft“, das alle<br />
auf Unionsebene zu treffenden Maßnahmen für<br />
WachstumundBeschäftigungumfasstunddabeiden<br />
Erfordernissen der Konvergenz der Politiken Rechnung<br />
trägt. Die bisher von den Mitgliedstaaten an die<br />
Kommission zu richtenden Berichte über die UmsetzungderLissabon-Strategiewerdenkünftigineinem<br />
einzigen Dokument zusammengefasst, in dem Maßnahmen<br />
aufgeführt werden, die während der 12 vorangegangenen<br />
Monate zur Durchführung der nationalenProgrammeergriffenwordenwaren.DieKommission<br />
erstattet jährlich Bericht über die Umsetzung<br />
der Strategie. Am Ende des dritten Jahres eines<br />
jeden Zyklus werden die „integrierten Leitlinien“,<br />
die „nationalen Reformprogramme“ und das „Lissabon-Programm<br />
der Gemeinschaft“ erneuert, wobei<br />
wiederum ein Strategiebericht der Kommission<br />
Grundlage ist. Dieser Strategiebericht stützt sich auf<br />
eine umfassende Wertung der in den drei vorangegangenen<br />
Jahren erzielten Fortschritte.<br />
9. Ausblick. Der Erfolg der neuen Strategie wird von<br />
vielen Faktoren abhängen. Dazu gehört neben den<br />
Auswirkungen der Erweiterung auch die wirtschaftliche<br />
Entwicklung in großen Mitgliedstaaten wie Italien,<br />
Frankreich und Deutschland. Wieweit zentrale<br />
Steuerungs- und Überwachungsmechanismen, Berichtspflichten<br />
und konkrete Zielvorgaben die gegenwärtigen<br />
Probleme lösen können, mag fraglich<br />
erscheinen. Notwendig aber ist ein stärkeres gemeinsames<br />
Vorgehen der Union und ihrer Mitgliedstaaten<br />
sowie gemeinsame Anstrengungen, um in den<br />
Bereichen Wachstum, Soziales und Umwelt zu signifikantenFortschrittenzukommen.<br />
I. B.-M.<br />
Lissabon-Strategie im Bildungsbereich<br />
Begriff: Die �Lissabon-Strategie umfasst sämtliche<br />
Maßnahmen zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen<br />
Erneuerung der EU. Im Bildungsbereich<br />
enthält sie das strategische Ziel, die europäischen<br />
Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen<br />
Bildung bis zum Jahre 2010 hinsichtlich<br />
Qualität und Bedeutung zur Weltgeltung zu entwickeln.<br />
Lissabon-Strategie im Bildungsbereich<br />
Hintergrund, Zielsetzung, Prozessverlauf: Mit der<br />
Sondertagung des Europäischen Rates am 23./24.<br />
März 2000 in Lissabon trat die Europäische Zusammenarbeit<br />
in eine neue Phase. Der Europäische Rat<br />
setzte sich zum Ziel, für das kommende Jahrzehnt<br />
(bis 2010), „die Union zum wettbewerbsfähigsten<br />
und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum<br />
in der Welt zu machen“. Zu den Kernpunkten<br />
zählt auch eine Reform der Bildungssysteme (im<br />
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten;<br />
vgl. �Bologna-Prozess).<br />
Für den Bereich der allgemeinen und beruflichen<br />
Bildung forderte der Europäische Rat eine NeuorientierungdereuropäischenBildungs-undAusbildungssysteme<br />
hin „auf den Bedarf der Wissensgesellschaft<br />
und die Notwendigkeit von mehr und besserer<br />
Beschäftigung“. Mitgliedstaaten, Rat und<br />
Kommission sollten in ihren Zuständigkeitsbereichen<br />
– die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen<br />
Vorschriften – auf folgende Ziele<br />
hinarbeiten:<br />
– Steigerung der Humankapitalinvestitionen;<br />
– bis 2010 Halbierung der Zahl der 18- bis 24-jährigen,<br />
die lediglich über einen Sekundarstufen I-Abschluss<br />
verfügen und keine weiterführende Schuloder<br />
Berufsausbildung durchlaufen;<br />
– Entwicklung von lokalen Mehrzweck-Lernzentren<br />
und Gründung von Lernpartnerschaften;<br />
– Förderung neuer Grundfertigkeiten durch lebenslanges<br />
Lernen, insbesondre im IT-Bereich;<br />
– Förderung der Mobilität von Schülern und Studenten,<br />
Lehrern sowie Ausbildungs- und Forschungspersonal;<br />
mehr Transparenz bei der Anerkennung<br />
von Abschlüssen sowie von Studien- und Ausbildungszeiten;<br />
– Entwicklung eines gemeinsamen, europäischen<br />
Musters für Lebensläufe, das auf freiwilliger Basis<br />
gelten sollte.<br />
Die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme<br />
(„Zielebericht“):<br />
Ziffer 27 der Schlussfolgerungen des Europäischen<br />
Rates von Lissabon fordert den Bildungsministerrat<br />
auf, als „Beitrag zum �Luxemburg-Prozess und<br />
�Cardiff-Prozess für die Frühjahrstagung des EuropäischenRates2001inStockholm,allgemeineÜberlegungen<br />
über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme<br />
anzustellen“ (sog. „Zielebericht“).<br />
Ziffer 37 der Schlussfolgerungen sieht für die Verwirklichung<br />
der Strategieziele die �offene Koordi-<br />
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