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Festung Europa

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wortung „nationale Reformprogramme“, die ihren<br />

Bedürfnissen und spezifischen Gegebenheiten entsprechen.<br />

Dazu sollen die Mitgliedstaaten ihre innerstaatliche<br />

Koordinierung verbessern – ggf. durch die<br />

Benennung eines „nationalen Lissabon-Koordinators“.<br />

Die Kommission ihrerseits unterbreitet ein<br />

„Lissabon-Programm der Gemeinschaft“, das alle<br />

auf Unionsebene zu treffenden Maßnahmen für<br />

WachstumundBeschäftigungumfasstunddabeiden<br />

Erfordernissen der Konvergenz der Politiken Rechnung<br />

trägt. Die bisher von den Mitgliedstaaten an die<br />

Kommission zu richtenden Berichte über die UmsetzungderLissabon-Strategiewerdenkünftigineinem<br />

einzigen Dokument zusammengefasst, in dem Maßnahmen<br />

aufgeführt werden, die während der 12 vorangegangenen<br />

Monate zur Durchführung der nationalenProgrammeergriffenwordenwaren.DieKommission<br />

erstattet jährlich Bericht über die Umsetzung<br />

der Strategie. Am Ende des dritten Jahres eines<br />

jeden Zyklus werden die „integrierten Leitlinien“,<br />

die „nationalen Reformprogramme“ und das „Lissabon-Programm<br />

der Gemeinschaft“ erneuert, wobei<br />

wiederum ein Strategiebericht der Kommission<br />

Grundlage ist. Dieser Strategiebericht stützt sich auf<br />

eine umfassende Wertung der in den drei vorangegangenen<br />

Jahren erzielten Fortschritte.<br />

9. Ausblick. Der Erfolg der neuen Strategie wird von<br />

vielen Faktoren abhängen. Dazu gehört neben den<br />

Auswirkungen der Erweiterung auch die wirtschaftliche<br />

Entwicklung in großen Mitgliedstaaten wie Italien,<br />

Frankreich und Deutschland. Wieweit zentrale<br />

Steuerungs- und Überwachungsmechanismen, Berichtspflichten<br />

und konkrete Zielvorgaben die gegenwärtigen<br />

Probleme lösen können, mag fraglich<br />

erscheinen. Notwendig aber ist ein stärkeres gemeinsames<br />

Vorgehen der Union und ihrer Mitgliedstaaten<br />

sowie gemeinsame Anstrengungen, um in den<br />

Bereichen Wachstum, Soziales und Umwelt zu signifikantenFortschrittenzukommen.<br />

I. B.-M.<br />

Lissabon-Strategie im Bildungsbereich<br />

Begriff: Die �Lissabon-Strategie umfasst sämtliche<br />

Maßnahmen zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen<br />

Erneuerung der EU. Im Bildungsbereich<br />

enthält sie das strategische Ziel, die europäischen<br />

Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen<br />

Bildung bis zum Jahre 2010 hinsichtlich<br />

Qualität und Bedeutung zur Weltgeltung zu entwickeln.<br />

Lissabon-Strategie im Bildungsbereich<br />

Hintergrund, Zielsetzung, Prozessverlauf: Mit der<br />

Sondertagung des Europäischen Rates am 23./24.<br />

März 2000 in Lissabon trat die Europäische Zusammenarbeit<br />

in eine neue Phase. Der Europäische Rat<br />

setzte sich zum Ziel, für das kommende Jahrzehnt<br />

(bis 2010), „die Union zum wettbewerbsfähigsten<br />

und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum<br />

in der Welt zu machen“. Zu den Kernpunkten<br />

zählt auch eine Reform der Bildungssysteme (im<br />

Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten;<br />

vgl. �Bologna-Prozess).<br />

Für den Bereich der allgemeinen und beruflichen<br />

Bildung forderte der Europäische Rat eine NeuorientierungdereuropäischenBildungs-undAusbildungssysteme<br />

hin „auf den Bedarf der Wissensgesellschaft<br />

und die Notwendigkeit von mehr und besserer<br />

Beschäftigung“. Mitgliedstaaten, Rat und<br />

Kommission sollten in ihren Zuständigkeitsbereichen<br />

– die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen<br />

Vorschriften – auf folgende Ziele<br />

hinarbeiten:<br />

– Steigerung der Humankapitalinvestitionen;<br />

– bis 2010 Halbierung der Zahl der 18- bis 24-jährigen,<br />

die lediglich über einen Sekundarstufen I-Abschluss<br />

verfügen und keine weiterführende Schuloder<br />

Berufsausbildung durchlaufen;<br />

– Entwicklung von lokalen Mehrzweck-Lernzentren<br />

und Gründung von Lernpartnerschaften;<br />

– Förderung neuer Grundfertigkeiten durch lebenslanges<br />

Lernen, insbesondre im IT-Bereich;<br />

– Förderung der Mobilität von Schülern und Studenten,<br />

Lehrern sowie Ausbildungs- und Forschungspersonal;<br />

mehr Transparenz bei der Anerkennung<br />

von Abschlüssen sowie von Studien- und Ausbildungszeiten;<br />

– Entwicklung eines gemeinsamen, europäischen<br />

Musters für Lebensläufe, das auf freiwilliger Basis<br />

gelten sollte.<br />

Die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme<br />

(„Zielebericht“):<br />

Ziffer 27 der Schlussfolgerungen des Europäischen<br />

Rates von Lissabon fordert den Bildungsministerrat<br />

auf, als „Beitrag zum �Luxemburg-Prozess und<br />

�Cardiff-Prozess für die Frühjahrstagung des EuropäischenRates2001inStockholm,allgemeineÜberlegungen<br />

über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme<br />

anzustellen“ (sog. „Zielebericht“).<br />

Ziffer 37 der Schlussfolgerungen sieht für die Verwirklichung<br />

der Strategieziele die �offene Koordi-<br />

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