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Festung Europa

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senderen Maßnahmen der EU gegen den Artenschwund<br />

und die Lebensraumvernichtung war 1979<br />

die �Vogelschutz-Richtlinie. 1992 folgte die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie<br />

(�FFH-Richtlinie), quasi<br />

das moderne Naturschutzgesetz der EU. Aus den<br />

nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie<br />

ausgewiesenen Gebiete wird das �Natura-2000<br />

Netz entwickelt. So soll ein Verbund von Lebensräumen<br />

geschaffen und gesichert werden, mit dem die<br />

Bewahrung des Naturerbes gelingen und das vom<br />

Europäischen Rat festgelegte Ziel, den Verlust an<br />

Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen, erreicht<br />

werden soll.<br />

Zur Unterstützung der Naturschutzziele hat die EU<br />

1992 innerhalb des Programms �LIFE die Initiative<br />

LIFE-NATURE aufgelegt. Es soll zur Kofinanzierung<br />

von Projekten dienen, welche der Erhaltung der<br />

natürlichen Umwelt und der Umsetzung der Vogelschutz-<br />

und der FFH-Richtlinie dienen. Die hierfür<br />

aufgewandten Mittel sind jedoch nur ein Bruchteil<br />

der Mittel, die letztlich für umweltschädliche Investitionen<br />

ausgegeben wurden, und stehen so in krassem<br />

Gegensatz zu den erheblichen Finanzmitteln,<br />

deren Einsatz direkt oder indirekt zum Artenschwund<br />

und zur Habitatzerstörung führten und führen.AußerdemhatdieEU1992dasaufdemWeltgipfel<br />

von Rio verabschiedete Übereinkommen über die<br />

Biologische Vielfalt unterzeichnet. Hauptziele sind<br />

Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt, die<br />

nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene<br />

und gerechte Aufteilung der sich aus der<br />

Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden<br />

Vorteile. Hierzu wurden 2001 vier Aktionspläne zur<br />

Biologischen Vielfalt aufgelegt. Sie legen die Einzelheiten<br />

der Umsetzung der Strategie zur Biologischen<br />

Vielfalt fest und behandeln Fragen zur Landwirtschaft,<br />

Fischerei, Nutzung natürlicher Ressourcen<br />

und die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit.<br />

Damit soll sichergestellt werden, dass die<br />

Maßnahmen auf diesen Politikfelder nicht die Erhaltungsanstrengungen<br />

unterlaufen.<br />

4. Ausblick. Eine Verbesserung der Situation erhoffen<br />

sich viele Naturschützer durch die Agrarreform.<br />

2003 erfolgte eine Halbzeitbewertung der �Gemeinsamen<br />

Agrarpolitik (GAP), in deren Folge die frühere(undinihrenAuswirkungenaufdenNaturhaushalt<br />

so katastrophale) Verknüpfung von Subventionen<br />

undProduktionsmengengekapptwird.ImGegenzug<br />

sollen die nachhaltige Entwicklung des ländlichen<br />

Naturschutz<br />

Raums und die Agrarumweltmaßnahmen stärker unterstützt<br />

werden. Damit werden Subventionen nicht<br />

längerandieproduzierteMenge,sondernandie(umweltgerecht)<br />

bewirtschaftete Fläche geknüpft.<br />

Verbesserungen für den Schutz der Natur sind auch<br />

durch die im Jahr 2000 verabschiedete EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

zu erwarten. Ziel ist es, mit Hilfe einer<br />

grenzübergreifenden nachhaltigen Wasserbewirtschaftung<br />

Gewässer zu schützen und eine gute<br />

Qualität aller Wasserressourcen in der EU bis 2015<br />

zuerreichen.DieswirdauchdieLebensbedingungen<br />

vieler wasserbewohnenden Tierarten wie Fische,<br />

Krebse und Muscheln sowie auf Gewässer angewiesene<br />

Arten wie Eisvogel, Wasseramsel verschiedene<br />

Enten- und Gänsearten sowie Gänsesäger, Flussuferläufer<br />

u. a. verbessern helfen bzw. der Verschlechterung<br />

der Gewässerhabitate entgegenwirken.<br />

Trotz der bedenklichen Situation der Natur in der EU<br />

gibt es auch Erfolge zu verzeichnen: So führten artenspezifische<br />

Aktionspläne der EU sowie regionale<br />

Maßnahmen dazu, dass etwa der Bestand des SpanischenKaiseradlersvon50Paaren1974auf175Paare<br />

2002 und die Population des Mönchsgeiers von 270<br />

Paaren 1984 auf 1 300 Paare 2002 angestiegen sind.<br />

Auch Kranich, Weißstorch, Fischotter und Biber<br />

sind wieder weiter verbreitet.<br />

Das Gebiet der Europäischen Union umfasst folgende<br />

Biogeographische Regionen: Mediterran, Makronesisch,<br />

Alpin, Atlantisch, Kontinental, Boreal<br />

(entspr. FFH-Richtlinie 92/43) Mit der EU-OsterweiterungkamdiePannonischeBiogeographische<br />

Region hinzu. Vor der EU-Erweiterung waren 218<br />

Lebensraumtypen (Anhang I FFH-Richtlinie), annähernd<br />

900 Arten (Anhang II FFH-Richtlinie, ohne<br />

Vögel) und 182 Vogelarten (Anhang I Vogelschutzrichtlinie)<br />

in den EU-Bestimmungen für den Naturschutz<br />

aufgelistet. Mit der EU-Osterweiterung kamen<br />

zahlreiche „neue“ gefährdete Arten und Lebensräume<br />

hinzu. Die neuen Mitgliedstaaten beherbergen<br />

vielfach Arten und Habitatstrukturen, die im<br />

westlichen <strong>Europa</strong> schon verschwunden sind bzw.<br />

zerstört wurden. Damit ist die große Herausforderung<br />

verbunden, die in den westlichen EU-Staaten<br />

gemachtenFehlervonFehlsubventionen,welchezur<br />

Landschafts- und Naturvernichtung führten, nicht<br />

auf den Osten zu übertragen bzw. dort zu wiederholen.<br />

Statt dessen sollte das Hinzukommen der 2004<br />

beigetretenen Länder als Chance für konsequenten<br />

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