Festung Europa
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senderen Maßnahmen der EU gegen den Artenschwund<br />
und die Lebensraumvernichtung war 1979<br />
die �Vogelschutz-Richtlinie. 1992 folgte die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie<br />
(�FFH-Richtlinie), quasi<br />
das moderne Naturschutzgesetz der EU. Aus den<br />
nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie<br />
ausgewiesenen Gebiete wird das �Natura-2000<br />
Netz entwickelt. So soll ein Verbund von Lebensräumen<br />
geschaffen und gesichert werden, mit dem die<br />
Bewahrung des Naturerbes gelingen und das vom<br />
Europäischen Rat festgelegte Ziel, den Verlust an<br />
Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen, erreicht<br />
werden soll.<br />
Zur Unterstützung der Naturschutzziele hat die EU<br />
1992 innerhalb des Programms �LIFE die Initiative<br />
LIFE-NATURE aufgelegt. Es soll zur Kofinanzierung<br />
von Projekten dienen, welche der Erhaltung der<br />
natürlichen Umwelt und der Umsetzung der Vogelschutz-<br />
und der FFH-Richtlinie dienen. Die hierfür<br />
aufgewandten Mittel sind jedoch nur ein Bruchteil<br />
der Mittel, die letztlich für umweltschädliche Investitionen<br />
ausgegeben wurden, und stehen so in krassem<br />
Gegensatz zu den erheblichen Finanzmitteln,<br />
deren Einsatz direkt oder indirekt zum Artenschwund<br />
und zur Habitatzerstörung führten und führen.AußerdemhatdieEU1992dasaufdemWeltgipfel<br />
von Rio verabschiedete Übereinkommen über die<br />
Biologische Vielfalt unterzeichnet. Hauptziele sind<br />
Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt, die<br />
nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene<br />
und gerechte Aufteilung der sich aus der<br />
Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden<br />
Vorteile. Hierzu wurden 2001 vier Aktionspläne zur<br />
Biologischen Vielfalt aufgelegt. Sie legen die Einzelheiten<br />
der Umsetzung der Strategie zur Biologischen<br />
Vielfalt fest und behandeln Fragen zur Landwirtschaft,<br />
Fischerei, Nutzung natürlicher Ressourcen<br />
und die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit.<br />
Damit soll sichergestellt werden, dass die<br />
Maßnahmen auf diesen Politikfelder nicht die Erhaltungsanstrengungen<br />
unterlaufen.<br />
4. Ausblick. Eine Verbesserung der Situation erhoffen<br />
sich viele Naturschützer durch die Agrarreform.<br />
2003 erfolgte eine Halbzeitbewertung der �Gemeinsamen<br />
Agrarpolitik (GAP), in deren Folge die frühere(undinihrenAuswirkungenaufdenNaturhaushalt<br />
so katastrophale) Verknüpfung von Subventionen<br />
undProduktionsmengengekapptwird.ImGegenzug<br />
sollen die nachhaltige Entwicklung des ländlichen<br />
Naturschutz<br />
Raums und die Agrarumweltmaßnahmen stärker unterstützt<br />
werden. Damit werden Subventionen nicht<br />
längerandieproduzierteMenge,sondernandie(umweltgerecht)<br />
bewirtschaftete Fläche geknüpft.<br />
Verbesserungen für den Schutz der Natur sind auch<br />
durch die im Jahr 2000 verabschiedete EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
zu erwarten. Ziel ist es, mit Hilfe einer<br />
grenzübergreifenden nachhaltigen Wasserbewirtschaftung<br />
Gewässer zu schützen und eine gute<br />
Qualität aller Wasserressourcen in der EU bis 2015<br />
zuerreichen.DieswirdauchdieLebensbedingungen<br />
vieler wasserbewohnenden Tierarten wie Fische,<br />
Krebse und Muscheln sowie auf Gewässer angewiesene<br />
Arten wie Eisvogel, Wasseramsel verschiedene<br />
Enten- und Gänsearten sowie Gänsesäger, Flussuferläufer<br />
u. a. verbessern helfen bzw. der Verschlechterung<br />
der Gewässerhabitate entgegenwirken.<br />
Trotz der bedenklichen Situation der Natur in der EU<br />
gibt es auch Erfolge zu verzeichnen: So führten artenspezifische<br />
Aktionspläne der EU sowie regionale<br />
Maßnahmen dazu, dass etwa der Bestand des SpanischenKaiseradlersvon50Paaren1974auf175Paare<br />
2002 und die Population des Mönchsgeiers von 270<br />
Paaren 1984 auf 1 300 Paare 2002 angestiegen sind.<br />
Auch Kranich, Weißstorch, Fischotter und Biber<br />
sind wieder weiter verbreitet.<br />
Das Gebiet der Europäischen Union umfasst folgende<br />
Biogeographische Regionen: Mediterran, Makronesisch,<br />
Alpin, Atlantisch, Kontinental, Boreal<br />
(entspr. FFH-Richtlinie 92/43) Mit der EU-OsterweiterungkamdiePannonischeBiogeographische<br />
Region hinzu. Vor der EU-Erweiterung waren 218<br />
Lebensraumtypen (Anhang I FFH-Richtlinie), annähernd<br />
900 Arten (Anhang II FFH-Richtlinie, ohne<br />
Vögel) und 182 Vogelarten (Anhang I Vogelschutzrichtlinie)<br />
in den EU-Bestimmungen für den Naturschutz<br />
aufgelistet. Mit der EU-Osterweiterung kamen<br />
zahlreiche „neue“ gefährdete Arten und Lebensräume<br />
hinzu. Die neuen Mitgliedstaaten beherbergen<br />
vielfach Arten und Habitatstrukturen, die im<br />
westlichen <strong>Europa</strong> schon verschwunden sind bzw.<br />
zerstört wurden. Damit ist die große Herausforderung<br />
verbunden, die in den westlichen EU-Staaten<br />
gemachtenFehlervonFehlsubventionen,welchezur<br />
Landschafts- und Naturvernichtung führten, nicht<br />
auf den Osten zu übertragen bzw. dort zu wiederholen.<br />
Statt dessen sollte das Hinzukommen der 2004<br />
beigetretenen Länder als Chance für konsequenten<br />
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