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Festung Europa

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Strafverfolgungsbehörden bei der Prävention, Aufdeckung<br />

und Bekämpfung von Straftaten und Terrorismus.<br />

Das Programm lief Ende 2000 aus und wurde<br />

erneuert durch OISIN II (Beschluss des Rates vom<br />

28. 6. 2001, ABl. L 186/2001) mit einer Laufzeit bis<br />

Ende 2002.<br />

Öko-Audit �EMAS (Eco-Management and Audit<br />

Scheme)<br />

Ökumenische Begegnungen und Ökumenische<br />

Versammlungen in <strong>Europa</strong> werden organisiert vom<br />

CCEE und KEK.<br />

CCEE (Consilium Conferentiarum Episcoporum<br />

<strong>Europa</strong>e) ist der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen,<br />

gegründet 1971, mit 34 Bischofskonferenzen<br />

als Mitgliedern.<br />

KEK ist die Konferenz Europäischer Kirchen, die regionale<br />

ökumenische Organisation von 123 orthodoxen,<br />

anglikanischen, altkatholischen und protestantischen<br />

Kirchen <strong>Europa</strong>s, Mitglied im Ökumenischen<br />

Rat der Kirchen.<br />

CCEE und KEK haben bisher fünf Europäische Ökumenische<br />

Begegnungen (1978, 1981, 1984, 1988,<br />

1991) organisiert und zwei Europäische ÖkumenischeVersammlungen(1989inBasel,1997inGraz).CCEEundKEKtreteneinfüreinsozialverantwortliches,<br />

menschliches <strong>Europa</strong>, für Menschenrechte und<br />

Frieden, für soziale Gerechtigkeit, für angemessene<br />

Arbeits- und Lebensbedingungen; für die Umwelt,<br />

die Familie, die Dritte Welt, für Solidarität, für eine<br />

gerechteWirtschafts-undSozialordnung. W. M.<br />

Anschriften:<br />

CCEE, Gallusstraße 24, CH–9000 St. Gallen<br />

KEK, 150, route de Ferney, CH-1211 Genf 2<br />

Literatur:<br />

Robbers, G. (Hg.): Staat und Kirche in der EU.<br />

Baden-Baden 1995<br />

OLAF – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung.<br />

Aufgabe des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung<br />

(OLAF – Office de lutte anti-fraude) ist<br />

die Verhinderung und Verfolgung von Betrug, Korruption<br />

und anderen illegalen Aktivitäten zum Schaden<br />

der finanziellen Interessen der Europäischen<br />

Union. Das Amt führt alle dazu erforderlichen administrativen<br />

Untersuchungen zur �Betrugsbekämpfung<br />

durch. Strafverfahrensrechtliche Kompetenzen<br />

hat es dabei nicht, sondern muss die Sache bei Anhaltspunkten<br />

für Straftaten an die zuständige natio-<br />

OLAF<br />

nale Justiz weiterleiten (�Europäischer Staatsanwalt).<br />

OLAF untersucht Fälle wie Subventionsbetrug,<br />

Betrügereien im Zollbereich oder bei Ausschreibungen,<br />

aber auch Steuerhinterziehung, soweit<br />

diese sich – wie bei der Mehrwertsteuer – auf<br />

den EU-Haushalt auswirken kann. Über den Schutz<br />

der finanziellen Interessen hinaus ist OLAF allgemein<br />

zuständig für alle Maßnahmen gegen rechtswidrige<br />

Handlungen zu Lasten der EU, die verwaltungs-<br />

oder strafrechtlich geahndet werden können.<br />

Hierzu gehören vor allem Verfehlungen von EU-<br />

Bediensteten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, insbes.<br />

Fälle von Korruption.<br />

OLAFisteingerichtetalsGeneraldirektionderKommission,beiseinenUntersuchungengenießtdasAmt<br />

jedoch volle Unabhängigkeit. Dabei beschränken<br />

sich die Untersuchungskompetenzen des OLAF<br />

nichtaufdieKommission,sondernerfassenalle�Organe,<br />

Einrichtungen, Ämter und �Agenturen der Europäischen<br />

Union. Nach außen kann sich OLAF auf<br />

alle Kompetenzen zur Durchführung von Untersuchungen<br />

stützen, die der Kommission durch das Gemeinschaftsrecht<br />

oder völkerrechtliche Abkommen<br />

mit Drittstaaten eingeräumt sind. Die VO 1073/1999<br />

(ABl. L 136/1999) legt dabei das Verfahren für die<br />

Untersuchungen fest. Rechtsgrundlage für interne<br />

Untersuchungen innerhalb der EU-Einrichtungen ist<br />

eine Interinstitutionelle Vereinbarung vom 25. Mai<br />

1999 (ABl. L 136/1999), hinzu kommen drei Entscheidungen<br />

des EuGH, die klar machen, dass auch<br />

gegen Abgeordnete des Europäischen Parlaments<br />

(Rs. C-167/02 P) sowie in der Europäischen Zentralbank<br />

(Rs. C-11/00) und der Europäischen Investitionsbank<br />

(Rs. C-15/00) ermittelt werden darf. Bei<br />

externen Untersuchungen, Kontrollen und Überprüfungen<br />

vor Ort kann sich OLAF in erster Linie auf<br />

VO 2988/95 (Abl. L 312/1995) und VO 2185/96<br />

(ABl. L 292/1996) stützen. In der Praxis werden Unregelmäßigkeiten<br />

außerhalb der EU-Einrichtungen<br />

fast immer in enger Zusammenarbeit mit den nationalen<br />

Ermittlungsbehörden aufgedeckt und untersucht.<br />

Dabei wird OLAF aber auch im Vorfeld konkreter<br />

Untersuchungen tätig, z. B. mit Risikoanalysen,<br />

die spezielle Gefahren für die finanziellen Interessen<br />

der Union identifizieren sollen.<br />

Abgesehen von seinen unabhängigen Untersuchungsaufgaben<br />

obliegt OLAF insgesamt die Koordinierung<br />

der Aktivitäten der Union und der Mitgliedstaaten<br />

bei der Bekämpfung von Betrug zu Las-<br />

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