Festung Europa
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Strafverfolgungsbehörden bei der Prävention, Aufdeckung<br />
und Bekämpfung von Straftaten und Terrorismus.<br />
Das Programm lief Ende 2000 aus und wurde<br />
erneuert durch OISIN II (Beschluss des Rates vom<br />
28. 6. 2001, ABl. L 186/2001) mit einer Laufzeit bis<br />
Ende 2002.<br />
Öko-Audit �EMAS (Eco-Management and Audit<br />
Scheme)<br />
Ökumenische Begegnungen und Ökumenische<br />
Versammlungen in <strong>Europa</strong> werden organisiert vom<br />
CCEE und KEK.<br />
CCEE (Consilium Conferentiarum Episcoporum<br />
<strong>Europa</strong>e) ist der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen,<br />
gegründet 1971, mit 34 Bischofskonferenzen<br />
als Mitgliedern.<br />
KEK ist die Konferenz Europäischer Kirchen, die regionale<br />
ökumenische Organisation von 123 orthodoxen,<br />
anglikanischen, altkatholischen und protestantischen<br />
Kirchen <strong>Europa</strong>s, Mitglied im Ökumenischen<br />
Rat der Kirchen.<br />
CCEE und KEK haben bisher fünf Europäische Ökumenische<br />
Begegnungen (1978, 1981, 1984, 1988,<br />
1991) organisiert und zwei Europäische ÖkumenischeVersammlungen(1989inBasel,1997inGraz).CCEEundKEKtreteneinfüreinsozialverantwortliches,<br />
menschliches <strong>Europa</strong>, für Menschenrechte und<br />
Frieden, für soziale Gerechtigkeit, für angemessene<br />
Arbeits- und Lebensbedingungen; für die Umwelt,<br />
die Familie, die Dritte Welt, für Solidarität, für eine<br />
gerechteWirtschafts-undSozialordnung. W. M.<br />
Anschriften:<br />
CCEE, Gallusstraße 24, CH–9000 St. Gallen<br />
KEK, 150, route de Ferney, CH-1211 Genf 2<br />
Literatur:<br />
Robbers, G. (Hg.): Staat und Kirche in der EU.<br />
Baden-Baden 1995<br />
OLAF – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung.<br />
Aufgabe des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung<br />
(OLAF – Office de lutte anti-fraude) ist<br />
die Verhinderung und Verfolgung von Betrug, Korruption<br />
und anderen illegalen Aktivitäten zum Schaden<br />
der finanziellen Interessen der Europäischen<br />
Union. Das Amt führt alle dazu erforderlichen administrativen<br />
Untersuchungen zur �Betrugsbekämpfung<br />
durch. Strafverfahrensrechtliche Kompetenzen<br />
hat es dabei nicht, sondern muss die Sache bei Anhaltspunkten<br />
für Straftaten an die zuständige natio-<br />
OLAF<br />
nale Justiz weiterleiten (�Europäischer Staatsanwalt).<br />
OLAF untersucht Fälle wie Subventionsbetrug,<br />
Betrügereien im Zollbereich oder bei Ausschreibungen,<br />
aber auch Steuerhinterziehung, soweit<br />
diese sich – wie bei der Mehrwertsteuer – auf<br />
den EU-Haushalt auswirken kann. Über den Schutz<br />
der finanziellen Interessen hinaus ist OLAF allgemein<br />
zuständig für alle Maßnahmen gegen rechtswidrige<br />
Handlungen zu Lasten der EU, die verwaltungs-<br />
oder strafrechtlich geahndet werden können.<br />
Hierzu gehören vor allem Verfehlungen von EU-<br />
Bediensteten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, insbes.<br />
Fälle von Korruption.<br />
OLAFisteingerichtetalsGeneraldirektionderKommission,beiseinenUntersuchungengenießtdasAmt<br />
jedoch volle Unabhängigkeit. Dabei beschränken<br />
sich die Untersuchungskompetenzen des OLAF<br />
nichtaufdieKommission,sondernerfassenalle�Organe,<br />
Einrichtungen, Ämter und �Agenturen der Europäischen<br />
Union. Nach außen kann sich OLAF auf<br />
alle Kompetenzen zur Durchführung von Untersuchungen<br />
stützen, die der Kommission durch das Gemeinschaftsrecht<br />
oder völkerrechtliche Abkommen<br />
mit Drittstaaten eingeräumt sind. Die VO 1073/1999<br />
(ABl. L 136/1999) legt dabei das Verfahren für die<br />
Untersuchungen fest. Rechtsgrundlage für interne<br />
Untersuchungen innerhalb der EU-Einrichtungen ist<br />
eine Interinstitutionelle Vereinbarung vom 25. Mai<br />
1999 (ABl. L 136/1999), hinzu kommen drei Entscheidungen<br />
des EuGH, die klar machen, dass auch<br />
gegen Abgeordnete des Europäischen Parlaments<br />
(Rs. C-167/02 P) sowie in der Europäischen Zentralbank<br />
(Rs. C-11/00) und der Europäischen Investitionsbank<br />
(Rs. C-15/00) ermittelt werden darf. Bei<br />
externen Untersuchungen, Kontrollen und Überprüfungen<br />
vor Ort kann sich OLAF in erster Linie auf<br />
VO 2988/95 (Abl. L 312/1995) und VO 2185/96<br />
(ABl. L 292/1996) stützen. In der Praxis werden Unregelmäßigkeiten<br />
außerhalb der EU-Einrichtungen<br />
fast immer in enger Zusammenarbeit mit den nationalen<br />
Ermittlungsbehörden aufgedeckt und untersucht.<br />
Dabei wird OLAF aber auch im Vorfeld konkreter<br />
Untersuchungen tätig, z. B. mit Risikoanalysen,<br />
die spezielle Gefahren für die finanziellen Interessen<br />
der Union identifizieren sollen.<br />
Abgesehen von seinen unabhängigen Untersuchungsaufgaben<br />
obliegt OLAF insgesamt die Koordinierung<br />
der Aktivitäten der Union und der Mitgliedstaaten<br />
bei der Bekämpfung von Betrug zu Las-<br />
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