Festung Europa
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Förderung der sicheren Nutzung des Internet (Entscheidung<br />
276/1999, ABl. L 33/1999) und zur Bekämpfung<br />
illegaler und schädlicher Inhalte angenommen<br />
und arbeitet an der Bekämpfung der Cyberkriminalität<br />
und der Verbesserung der Netzsicherheit.<br />
Im Juli 2002 wurde eine Datenschutzrichtlinie<br />
für elektronische Kommunikation verabschiedet, in<br />
der Aspekte geregelt werden, die mehr oder weniger<br />
kritisch sind, darunter die Aufbewahrung von VerbindungsdatenzumZweckederÜberwachungdurch<br />
Strafverfolgungsbehörden durch die Mitgliedstaaten,<br />
die Übermittlung unerbetener Nachrichten, die<br />
Verwendung von „Cookies“ und die Aufnahme persönlicher<br />
Daten in Teilnehmerverzeichnisse.<br />
Um den Nutzern eine höhere Sicherheit garantieren<br />
zu können, hat die EU die Europäische Agentur für<br />
Netz- und Informationssicherheit (ENISA) gegründet<br />
(VO 460/2003, ABl. L 336/2003), die eine beratende<br />
Funktion hat und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten<br />
zur Sicherung ihrer Netze und Informationssysteme<br />
koordinieren soll. Ziel ist es, die Reaktionsfähigkeit<br />
der EU, der Mitgliedstaaten und der<br />
Unternehmen auf Probleme im Zusammenhang mit<br />
der Netz- und Informationssicherheit zu stärken. Die<br />
Agentur hat im März 2004 ihre Arbeit aufgenommen.<br />
Ein wesentliches Augenmerk richtet die EU auf den<br />
elektronischen Geschäftsverkehr. Notwendig sind<br />
EU-Regelungen, um wesentliche Rechtsgarantien<br />
für die elektronische Abwicklung von Geschäften<br />
und eine freie Erbringung elektronischer Dienstleistungen<br />
zu ermöglichen. Dabei ist die EU bestrebt,<br />
ein ausgewogenes Gleichgewicht herzustellen zwischen<br />
der Notwendigkeit, den elektronischen Geschäftsverkehr<br />
zu regeln, und der Gefahr einer Überregulierung,<br />
die ein schnelles Wachstum in diesem<br />
Bereich torpedieren könnte. Richtlinien regeln<br />
rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs<br />
(2000/31, ABl. L 178/2000), den Schutz<br />
geistiger Eigentumsrechte in der Informationsgesellschaft<br />
(2001/29, ABl. L 167/2001) sowie den<br />
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Eine im Juli<br />
2005 vorgestellte Studie sieht darüber hinaus einen<br />
akuten Bedarf, europäische Strukturen für die kollektive<br />
Rechtevergabe für urheberrechtsgeschützte<br />
Musikwerke zur Verbreitung im Internet zu schaffen,<br />
da derzeit nationale Verwertungsgesellschaften<br />
keineeuropaweitenNutzungslizenzenermöglichen.<br />
Forschungsprogramme im Bereich der Telekommu-<br />
nikation ergänzen die Strategie der EU. Zu erwähnen<br />
ist hier der Schwerpunktbereich „Technologien für<br />
die Informationsgesellschaft (TIG, Information Society<br />
Technologies, IST)“, mit einem Volumen von<br />
3,625 Mrd. Euro im 6. Forschungsrahmenprogramm<br />
(2002 – 2006). Ergänzend gibt es eine Reihe wichtiger<br />
Begleitmaßnahmen, Programme und spezieller<br />
Maßnahmen wie z. B. das Programm eContent zur<br />
Förderung der Entwicklung europäischer multimedialer<br />
Inhalte (Kultur, Sprache) für das Internet und<br />
der Aktionsplan eLearning, das die Tätigkeit der EU<br />
in Bezug auf die Bildung im digitalen Zeitalter bündeln<br />
soll.<br />
Das Internet und der elektronische Geschäftsverkehr<br />
sindvonNaturausglobalangelegt.Deshalbmussein<br />
Mindestmaß an gemeinsamen Regeln auf internationalerEbenefestgelegtwerden.Umdieszuerreichen,<br />
arbeitet die Kommission in verschiedenen multilateralen<br />
Organisationen mit, z. B. in der Internationalen<br />
Fernmeldeunion(ITU)derWelthandelsorganisation<br />
(WTO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum<br />
(WIPO), der Organisation für wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) u. a. Als<br />
wichtigste internationale Vereinbarung ist das im<br />
Rahmen der WTO geschlossene Allgemeine Abkommen<br />
über den Handel mit Dienstleistungen<br />
(�GATS) für die Telekommunikation, das den Weg<br />
für den Wettbewerb auf einem bedeutenden Teil des<br />
weltweiten Marktes der Telekommunikationsdiensteebnet,zuerwähnen.<br />
M. K.<br />
Informationsstellen (Info-Points-<strong>Europa</strong> und Carrefours)<br />
in den Mitgliedstaaten und insbes. für den<br />
ländlichen Raum haben neben fachkundiger Beratung<br />
und Information über die Europäische Union<br />
auch offizielle Dokumente und Broschüren für Bürgerinnen<br />
und Bürger angeboten. Info-Points und<br />
Carrefours werden seit 2005 ersetzt durch das neue,<br />
EU-weit einheitliche Informationsnetz �Europe-<br />
Direct mit 400 Informationszentren in den 25 EU-<br />
Staaten. Träger sind in der Regel Handelskammern<br />
oder kommunale Behörden. Anfragen werden<br />
mündlich oder schriftlich beantwortet. Gebührenfrei<br />
(vom Festnetz aus) ist das „Europe Direct Kontaktzentrum“<br />
unter 0800/67891011 aus allen 25 EU-<br />
Staaten zu erreichen.<br />
Internet: http://europa.eu.int/europedirect<br />
Initiativrecht �Gesetzgebungsverfahren<br />
Initiativrecht<br />
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