Festung Europa
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Forschungs- und Technologiepolitik<br />
Die Europäische Forschung bezweckt, durch Grundlagenforschung<br />
sowie angewandte Forschung Lösungen<br />
für Probleme der Bevölkerung und deren Lebensraum<br />
zu finden. Die Wertschöpfung aus FTE ist<br />
eine Voraussetzung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />
Warum braucht es eine europäische Forschungspolitik?<br />
– Im Jahr 2002 investierte die EU lediglich 1,93 %<br />
(EU-25) bzw. 1,99 % (EU-15) des BSP in FTE, die<br />
USA jedoch im gleichen Jahr 2,76 % und Japan sogar<br />
3,12 % (Quelle: Eurostat);<br />
– Abwanderungvongutausgebildeteneuropäischen<br />
Forscherinnen und Forschern in die USA (Brain<br />
drain);<br />
– <strong>Europa</strong> verfügt über eine fragmentierte Forschungslandschaft;<br />
es besteht kein wahrnehmbarer<br />
europäischer Forschungsraum;<br />
– Bessere Nutzbarmachung der Resultate aus FTE:<br />
„Europe is good in turning Euro into science but not<br />
inturningscienceintoEuro“(sog.„EuropäischesParadoxon“);<br />
– Vermeidung von Doppelspurigkeiten;<br />
– Kritische Masse;<br />
– Vereinbarung der Nationalen Forschungsstrategien.<br />
Die FTE-Politik der EU nimmt einen – gemessen an<br />
der finanziellen Ausstattung und der wirtschaftlichen<br />
Bedeutung – von Jahr zu Jahr wachsenden Stellenwertein;sierichtetsichvorallemandiefürdiezukünftige<br />
wirtschaftliche Entwicklung <strong>Europa</strong>s strategisch<br />
wichtigen neuen Technologien; aber auch an<br />
übergreifenden Problemlösungen, Konzepten und<br />
Szenarien (z. B. Gesellschaft, Umwelt, Klima) wird<br />
gearbeitet.<br />
Grundsätzlich soll sich die FTE-Politik der Gemeinschaft<br />
auf den vorwettbewerblichen Prozess beschränken,<br />
also auf das gesamte Stadium, das der eigentlichen<br />
Produkt- oder Dienstleistungsentwicklung<br />
vorgeschaltet ist. Allerdings wird – innerhalb<br />
dieser Grenzen – der angewandten Forschung und<br />
innovationsbezogenen Maßnahmen ein besonderer<br />
Stellenwert eingeräumt.<br />
2. Rechtsgrundlagen und Entwicklungsstadien der<br />
europäischen FTE-Politik. Trotz ordnungspolitischer<br />
Bedenken stellte die FTE-Politik bereits in der<br />
Anfangsphase ein wesentliches Element der EG dar.<br />
Ausgangsbasis und ursprüngliche Rechtsgrundlage<br />
für die gemeinschaftliche FTE-Politik waren Art. 55<br />
338<br />
EGKSV (Forschung auf dem Stahl- und Kohlesektor),<br />
Art. 4 – 11 EAGV (Kernforschung), Art. 41<br />
(Landwirtschaft) und 235 EWGV (andere Bereiche,<br />
vor allem nicht-nukleare Energie) sowie die Entschließung<br />
des Rates vom 14. 1. 1974 über die Koordinierung<br />
der einzelstaatlichen Politiken und die Definition<br />
der Aktionen von gemeinschaftlichem Interesse<br />
im Bereich der Wissenschaft und Technologie<br />
(ABl. C 7/74).<br />
Mit dem Inkrafttreten der �Einheitlichen Europäischen<br />
Akte (EEA) im Jahre 1987 wurde die Politik<br />
auf dem Gebiet von FTE auf eine neue und explizit<br />
genannte vertragliche Grundlage gestellt (Titel VI,<br />
Art. 130f – 130q EWGV).<br />
Der Maastrichter Vertrag fügt den Titel über „Forschung<br />
und technologische Entwicklung“ als Titel<br />
XVIII in den EG-Vertrag ein und stellt die gemeinschaftliche<br />
FTE-Politik auf eine neue vertragliche<br />
Grundlage. Die Forschungsaktivitäten der EU werden<br />
in einem Rahmenprogramm (RP) zusammengefasst<br />
(Art. 166 EGV).<br />
IndemzurRatifizierunganstehenden �Verfassungsvertrag<br />
2004 ist ein eigenes Kapitel über „Forschung<br />
und Technologische Entwicklung und Raumfahrt“<br />
aufgenommen worden (Abschn. 9, Art. III-248 bis<br />
Art. III-255 VVE). Hier werden die Ziele und Maßnahmen<br />
der FTE-Politik festgelegt und die Durchführung<br />
(RP und Durchführung durch spezifische<br />
Programme) geregelt.<br />
3. Zielsetzungen und Stand der Europäischen FTE-<br />
Politik<br />
3.1 Zielsetzungen. Die gemeinschaftliche FTE-Politik<br />
ist vor allem ausgerichtet auf die Bereiche Informations-,<br />
Kommunikations- und Biotechnologie.<br />
Durch Koordinierung der Politiken der einzelnen<br />
Mitgliedstaaten oder Forschungstätigkeit auf Gemeinschaftsebene<br />
selbst soll erreicht werden:<br />
– unnötige Doppelarbeit und eine ungerechtfertigte<br />
Parallelität bei den einzelstaatlichen Programmen zu<br />
vermeiden; hierzu gehört vor allem eine bessere Verbreitung<br />
von Ergebnissen unter den Unternehmen<br />
(insbes. kleinere und mittlere Unternehmen,<br />
�KMU), ein angemessenes Kosten-Nutzen-VerhältnisunddieKoordinierungzwischendennationalen<br />
Programmen;<br />
– durchArbeitsteilungoderggf.durchZusammenlegung<br />
der Mittel die Wirksamkeit der einzelstaatlichen<br />
und gemeinschaftlichen Aktionen zu erhöhen<br />
oder deren Kosten zu senken;