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Festung Europa

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Forschungs- und Technologiepolitik<br />

Die Europäische Forschung bezweckt, durch Grundlagenforschung<br />

sowie angewandte Forschung Lösungen<br />

für Probleme der Bevölkerung und deren Lebensraum<br />

zu finden. Die Wertschöpfung aus FTE ist<br />

eine Voraussetzung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />

Warum braucht es eine europäische Forschungspolitik?<br />

– Im Jahr 2002 investierte die EU lediglich 1,93 %<br />

(EU-25) bzw. 1,99 % (EU-15) des BSP in FTE, die<br />

USA jedoch im gleichen Jahr 2,76 % und Japan sogar<br />

3,12 % (Quelle: Eurostat);<br />

– Abwanderungvongutausgebildeteneuropäischen<br />

Forscherinnen und Forschern in die USA (Brain<br />

drain);<br />

– <strong>Europa</strong> verfügt über eine fragmentierte Forschungslandschaft;<br />

es besteht kein wahrnehmbarer<br />

europäischer Forschungsraum;<br />

– Bessere Nutzbarmachung der Resultate aus FTE:<br />

„Europe is good in turning Euro into science but not<br />

inturningscienceintoEuro“(sog.„EuropäischesParadoxon“);<br />

– Vermeidung von Doppelspurigkeiten;<br />

– Kritische Masse;<br />

– Vereinbarung der Nationalen Forschungsstrategien.<br />

Die FTE-Politik der EU nimmt einen – gemessen an<br />

der finanziellen Ausstattung und der wirtschaftlichen<br />

Bedeutung – von Jahr zu Jahr wachsenden Stellenwertein;sierichtetsichvorallemandiefürdiezukünftige<br />

wirtschaftliche Entwicklung <strong>Europa</strong>s strategisch<br />

wichtigen neuen Technologien; aber auch an<br />

übergreifenden Problemlösungen, Konzepten und<br />

Szenarien (z. B. Gesellschaft, Umwelt, Klima) wird<br />

gearbeitet.<br />

Grundsätzlich soll sich die FTE-Politik der Gemeinschaft<br />

auf den vorwettbewerblichen Prozess beschränken,<br />

also auf das gesamte Stadium, das der eigentlichen<br />

Produkt- oder Dienstleistungsentwicklung<br />

vorgeschaltet ist. Allerdings wird – innerhalb<br />

dieser Grenzen – der angewandten Forschung und<br />

innovationsbezogenen Maßnahmen ein besonderer<br />

Stellenwert eingeräumt.<br />

2. Rechtsgrundlagen und Entwicklungsstadien der<br />

europäischen FTE-Politik. Trotz ordnungspolitischer<br />

Bedenken stellte die FTE-Politik bereits in der<br />

Anfangsphase ein wesentliches Element der EG dar.<br />

Ausgangsbasis und ursprüngliche Rechtsgrundlage<br />

für die gemeinschaftliche FTE-Politik waren Art. 55<br />

338<br />

EGKSV (Forschung auf dem Stahl- und Kohlesektor),<br />

Art. 4 – 11 EAGV (Kernforschung), Art. 41<br />

(Landwirtschaft) und 235 EWGV (andere Bereiche,<br />

vor allem nicht-nukleare Energie) sowie die Entschließung<br />

des Rates vom 14. 1. 1974 über die Koordinierung<br />

der einzelstaatlichen Politiken und die Definition<br />

der Aktionen von gemeinschaftlichem Interesse<br />

im Bereich der Wissenschaft und Technologie<br />

(ABl. C 7/74).<br />

Mit dem Inkrafttreten der �Einheitlichen Europäischen<br />

Akte (EEA) im Jahre 1987 wurde die Politik<br />

auf dem Gebiet von FTE auf eine neue und explizit<br />

genannte vertragliche Grundlage gestellt (Titel VI,<br />

Art. 130f – 130q EWGV).<br />

Der Maastrichter Vertrag fügt den Titel über „Forschung<br />

und technologische Entwicklung“ als Titel<br />

XVIII in den EG-Vertrag ein und stellt die gemeinschaftliche<br />

FTE-Politik auf eine neue vertragliche<br />

Grundlage. Die Forschungsaktivitäten der EU werden<br />

in einem Rahmenprogramm (RP) zusammengefasst<br />

(Art. 166 EGV).<br />

IndemzurRatifizierunganstehenden �Verfassungsvertrag<br />

2004 ist ein eigenes Kapitel über „Forschung<br />

und Technologische Entwicklung und Raumfahrt“<br />

aufgenommen worden (Abschn. 9, Art. III-248 bis<br />

Art. III-255 VVE). Hier werden die Ziele und Maßnahmen<br />

der FTE-Politik festgelegt und die Durchführung<br />

(RP und Durchführung durch spezifische<br />

Programme) geregelt.<br />

3. Zielsetzungen und Stand der Europäischen FTE-<br />

Politik<br />

3.1 Zielsetzungen. Die gemeinschaftliche FTE-Politik<br />

ist vor allem ausgerichtet auf die Bereiche Informations-,<br />

Kommunikations- und Biotechnologie.<br />

Durch Koordinierung der Politiken der einzelnen<br />

Mitgliedstaaten oder Forschungstätigkeit auf Gemeinschaftsebene<br />

selbst soll erreicht werden:<br />

– unnötige Doppelarbeit und eine ungerechtfertigte<br />

Parallelität bei den einzelstaatlichen Programmen zu<br />

vermeiden; hierzu gehört vor allem eine bessere Verbreitung<br />

von Ergebnissen unter den Unternehmen<br />

(insbes. kleinere und mittlere Unternehmen,<br />

�KMU), ein angemessenes Kosten-Nutzen-VerhältnisunddieKoordinierungzwischendennationalen<br />

Programmen;<br />

– durchArbeitsteilungoderggf.durchZusammenlegung<br />

der Mittel die Wirksamkeit der einzelstaatlichen<br />

und gemeinschaftlichen Aktionen zu erhöhen<br />

oder deren Kosten zu senken;

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