Festung Europa
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den Vertragsvorgaben (Art. III-189 VVE) sowie der<br />
Satzung des �Europäischen Systems der Zentralbanken<br />
(ESZB) und der Europäischen Zentralbank; die<br />
nachhaltige Erfüllung der vier Konvergenzkriterien;<br />
die Ergebnisse bei der Integration der Märkte; den<br />
Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen;<br />
die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und anderePreisindizes.<br />
L. U.<br />
Literatur:<br />
Collignon, St.: Geldwertstabilität für <strong>Europa</strong>. Gütersloh 1996<br />
Deutsche Bundesbank (Hg.): Europäische Organisationen und<br />
Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft. Frankfurt/M.<br />
1997<br />
Europäische Kommission (Hg.): Euro 1999. Bericht über den<br />
Konvergenzstand. In: EU-Nachrichten Nr. 3 v. 25 .3. 1998<br />
Tietmeyer, H.: Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.<br />
Stuttgart 1992<br />
Konvergenzkriterien sind die wirtschaftlichen<br />
Voraussetzungen für den Eintritt in die Währungsunion<br />
(WU), die in Art. 121 EGV und im „Protokoll<br />
über die Konvergenzkriterien nach Art. 121 des Vertrages<br />
zur Gründung der EG“ festgelegt wurden. Der<br />
Verfassungsvertrag weist sie in Art. III-92 aus. Damit<br />
wird geprüft, ob ein hoher Grad an dauerhafter<br />
�Konvergenz erreicht ist. Maßstab hierfür ist, ob jeder<br />
Mitgliedstaat, der noch nicht der Euro-Gruppe<br />
angehört, folgende Kriterien erfüllt:<br />
1. Preisstabilität: Erreichung eines hohen Grades an<br />
Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate,<br />
die der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten<br />
nahe kommt, die auf dem Gebiet der<br />
Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Konkret:<br />
Vom Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder<br />
darf höchstens 1,5 % abgewichen werden. Beispiel:<br />
In der Gründungsphase der Euro-Gruppe hattenimJahr1997Österreichmit1,1%,Frankreichmit<br />
1,2 % und Irland mit 1,2 % die geringsten Inflationsraten.<br />
Der Durchschnittswert betrug 1,16%, der Referenzwert<br />
aufgerundet 2,7 %.<br />
2. Öffentliche Finanzen: Eine auf Dauer tragbare Finanzlage<br />
der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer<br />
öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit.<br />
Konkret: Das jährliche Haushaltsdefizit darf 3 %<br />
des BIP nicht überschreiten und die Gesamtschulden<br />
der öffentlichen Hand dürfen nicht mehr als 60 % des<br />
BIP ausmachen. Zu den öffentlichen Finanzen gehören<br />
die Haushalte des Zentralstaates, der regionalen<br />
und kommunalen Gebietskörperschaften sowie der<br />
Sozialversicherungseinrichtungen. Das 3 %-Kriterium<br />
ist ein Richtwert, d. h. ein Überschreiten wird to-<br />
Kooperationsabkommen<br />
leriert, wenn der Wert erheblich und laufend zurückgeht<br />
und die Nähe von 3 % erreicht oder er nur ausnahmsweise<br />
und vorübergehend überschritten wird<br />
und in der Nähe von 3 % bleibt. Gleiches gilt für das<br />
60 %-Kriterium, wo ebenfalls ein Überschreiten toleriert<br />
wird, wenn der Wert rückläufig ist.<br />
3. Wechselkurse: Einhaltung der normalen Bandbreiten<br />
des �Wechselkursmechanismus seit mindestens<br />
zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber dem<br />
Euro.<br />
4. Zinsen: Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz<br />
und Teilnahme am Wechselkursmechanismus,<br />
die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck<br />
kommt. Konkret: Der durchschnittliche langfristige<br />
Nominalzinssatz darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte<br />
über dem entsprechenden Satz in jenen<br />
drei EU-Staaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität<br />
das beste Ergebnis erzielen. Beispiel: In der<br />
Gründungsphase der Euro-Gruppe hatten im Jahr<br />
1997 die drei preisstabilsten Länder folgende Zinssätze<br />
Österreich 5,6 %, Frankreich 5,5 % und Irland<br />
6,2 %. Der Durchschnittswert betrug damit 5,76 %,<br />
der Referenzwert aufgerundet 7,8 % für das Zinskriterium.<br />
L. U.<br />
Literatur:<br />
Europäische Kommission (Hg.): Wirtschaftliche Konvergenz<br />
in der Gemeinschaft. In: Jahreswirtschaftsbericht der EU 1993<br />
Nötig, W.: Unser Geld. Der Kampf um die Stabilität der<br />
Währungen in <strong>Europa</strong>. Berlin/Frankfurt/M. 1993<br />
Vedder,C. (Hg.): EU-Verfassung. Baden-Baden 2005<br />
Konvergenzprogramm �Stabilitäts- und Wachstumspakt<br />
Ziff. 2 b)<br />
Konzentrische Kreise �Integrationsmodelle<br />
Kooperation (Zusammenarbeit)<br />
– im zwischenstaatlichen Bereich: �intergouvernementale<br />
Zusammenarbeit;<br />
– zwischen den EU-Organen: �Gesetzgebungsverfahren(KooperationsverfahrennachArt.252EGV);<br />
– mit Drittstaaten: Kooperationsabkommen (�Völkerrechtliche<br />
Verträge).<br />
Kooperationsabkommen. Die EG hat mit einer<br />
Reihe von Drittstaaten bilaterale und mit regionalen<br />
Zusammenschlüssen mulilaterale Kooperationsabkommen<br />
geschlossen. Rechtsgrundlage dafür ist nebenArt.133EGVinsbes.Art.300EGV.DieAbkommen<br />
enthalten in unterschiedlichem Maße neben<br />
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