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Festung Europa

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den Vertragsvorgaben (Art. III-189 VVE) sowie der<br />

Satzung des �Europäischen Systems der Zentralbanken<br />

(ESZB) und der Europäischen Zentralbank; die<br />

nachhaltige Erfüllung der vier Konvergenzkriterien;<br />

die Ergebnisse bei der Integration der Märkte; den<br />

Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen;<br />

die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und anderePreisindizes.<br />

L. U.<br />

Literatur:<br />

Collignon, St.: Geldwertstabilität für <strong>Europa</strong>. Gütersloh 1996<br />

Deutsche Bundesbank (Hg.): Europäische Organisationen und<br />

Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft. Frankfurt/M.<br />

1997<br />

Europäische Kommission (Hg.): Euro 1999. Bericht über den<br />

Konvergenzstand. In: EU-Nachrichten Nr. 3 v. 25 .3. 1998<br />

Tietmeyer, H.: Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.<br />

Stuttgart 1992<br />

Konvergenzkriterien sind die wirtschaftlichen<br />

Voraussetzungen für den Eintritt in die Währungsunion<br />

(WU), die in Art. 121 EGV und im „Protokoll<br />

über die Konvergenzkriterien nach Art. 121 des Vertrages<br />

zur Gründung der EG“ festgelegt wurden. Der<br />

Verfassungsvertrag weist sie in Art. III-92 aus. Damit<br />

wird geprüft, ob ein hoher Grad an dauerhafter<br />

�Konvergenz erreicht ist. Maßstab hierfür ist, ob jeder<br />

Mitgliedstaat, der noch nicht der Euro-Gruppe<br />

angehört, folgende Kriterien erfüllt:<br />

1. Preisstabilität: Erreichung eines hohen Grades an<br />

Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate,<br />

die der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten<br />

nahe kommt, die auf dem Gebiet der<br />

Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Konkret:<br />

Vom Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder<br />

darf höchstens 1,5 % abgewichen werden. Beispiel:<br />

In der Gründungsphase der Euro-Gruppe hattenimJahr1997Österreichmit1,1%,Frankreichmit<br />

1,2 % und Irland mit 1,2 % die geringsten Inflationsraten.<br />

Der Durchschnittswert betrug 1,16%, der Referenzwert<br />

aufgerundet 2,7 %.<br />

2. Öffentliche Finanzen: Eine auf Dauer tragbare Finanzlage<br />

der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer<br />

öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit.<br />

Konkret: Das jährliche Haushaltsdefizit darf 3 %<br />

des BIP nicht überschreiten und die Gesamtschulden<br />

der öffentlichen Hand dürfen nicht mehr als 60 % des<br />

BIP ausmachen. Zu den öffentlichen Finanzen gehören<br />

die Haushalte des Zentralstaates, der regionalen<br />

und kommunalen Gebietskörperschaften sowie der<br />

Sozialversicherungseinrichtungen. Das 3 %-Kriterium<br />

ist ein Richtwert, d. h. ein Überschreiten wird to-<br />

Kooperationsabkommen<br />

leriert, wenn der Wert erheblich und laufend zurückgeht<br />

und die Nähe von 3 % erreicht oder er nur ausnahmsweise<br />

und vorübergehend überschritten wird<br />

und in der Nähe von 3 % bleibt. Gleiches gilt für das<br />

60 %-Kriterium, wo ebenfalls ein Überschreiten toleriert<br />

wird, wenn der Wert rückläufig ist.<br />

3. Wechselkurse: Einhaltung der normalen Bandbreiten<br />

des �Wechselkursmechanismus seit mindestens<br />

zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber dem<br />

Euro.<br />

4. Zinsen: Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz<br />

und Teilnahme am Wechselkursmechanismus,<br />

die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck<br />

kommt. Konkret: Der durchschnittliche langfristige<br />

Nominalzinssatz darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte<br />

über dem entsprechenden Satz in jenen<br />

drei EU-Staaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität<br />

das beste Ergebnis erzielen. Beispiel: In der<br />

Gründungsphase der Euro-Gruppe hatten im Jahr<br />

1997 die drei preisstabilsten Länder folgende Zinssätze<br />

Österreich 5,6 %, Frankreich 5,5 % und Irland<br />

6,2 %. Der Durchschnittswert betrug damit 5,76 %,<br />

der Referenzwert aufgerundet 7,8 % für das Zinskriterium.<br />

L. U.<br />

Literatur:<br />

Europäische Kommission (Hg.): Wirtschaftliche Konvergenz<br />

in der Gemeinschaft. In: Jahreswirtschaftsbericht der EU 1993<br />

Nötig, W.: Unser Geld. Der Kampf um die Stabilität der<br />

Währungen in <strong>Europa</strong>. Berlin/Frankfurt/M. 1993<br />

Vedder,C. (Hg.): EU-Verfassung. Baden-Baden 2005<br />

Konvergenzprogramm �Stabilitäts- und Wachstumspakt<br />

Ziff. 2 b)<br />

Konzentrische Kreise �Integrationsmodelle<br />

Kooperation (Zusammenarbeit)<br />

– im zwischenstaatlichen Bereich: �intergouvernementale<br />

Zusammenarbeit;<br />

– zwischen den EU-Organen: �Gesetzgebungsverfahren(KooperationsverfahrennachArt.252EGV);<br />

– mit Drittstaaten: Kooperationsabkommen (�Völkerrechtliche<br />

Verträge).<br />

Kooperationsabkommen. Die EG hat mit einer<br />

Reihe von Drittstaaten bilaterale und mit regionalen<br />

Zusammenschlüssen mulilaterale Kooperationsabkommen<br />

geschlossen. Rechtsgrundlage dafür ist nebenArt.133EGVinsbes.Art.300EGV.DieAbkommen<br />

enthalten in unterschiedlichem Maße neben<br />

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