Festung Europa
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Implied powers<br />
Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik<br />
Deutschland zielte auf die „nationale und staatliche<br />
Einheit“ des deutschen Volkes ab, und in den anderen<br />
EU-Staaten würde eine Aufgabe der Nationalstaatlichkeit<br />
auf wenig Resonanz stoßen.<br />
Als kollektive Identität beruht sie auf der Konstanz<br />
derInteraktionen,RollenundSymbole,ihreFindung<br />
bedarf der gemeinsamen Überzeugungen, Zuschreibungen<br />
und Einordnungen. Sie äußert sich u. a. in der<br />
Art und Weise, wie Menschen denken, in der Form<br />
der Verankerung ihrer Weltbilder und gesellschaftlichen<br />
Konstruktionen. Sie wird von der regionalen<br />
und nationalen Identität (notwendigerweise) überdeckt<br />
und ist infolge der starken Mobilität der Menschen<br />
und der Pluralität und Differenzierungen der<br />
Erscheinungen nur schwer zu erzeugen. AndererseitsgibtesimmernebeneinanderstehendeTeilidentitäten<br />
des Einzelnen: mit der Wir-Gruppe, der Familie,<br />
der Gemeinde, dem Staat. Die Frage erhebt sich,<br />
inwieweit eine europäische Identität angesichts der<br />
konzeptionellen Dynamik der europäischen �Integration<br />
herstellbar ist. Historische und andere „Bausteine“,<br />
konstitutiv für eine europäische Identität,<br />
sind: Idee der Freiheit, der �Menschenrechte, Demokratie/Parlamentarismus,<br />
Vielfalt der Kulturen, Idee<br />
der Individualität, Zentrum der Wissenschaften, Humanismus/Aufklärung,<br />
Industrialisierung, Christentumusw.<br />
W. M.<br />
Implied powers. Sinngemäß in den (geschriebenen)<br />
Ermächtigungsnormen der europäischen Verträge<br />
enthaltene ungeschriebene Zuständigkeiten<br />
der EU. „Implied powers“ werden aus bestehenden<br />
(geschriebenen) Kompetenznormen durch AuslegungabgeleitetundgebenderEUerweiterteKompetenzen<br />
in einem bestimmten Politikfeld, ähnlich wie<br />
bei der Generalrmächtigung nach Art. 308 EGV.<br />
Verschiedene Urteile des EuGH haben die Kompetenzen<br />
der Gemeinschaft im Sinne der implied powers<br />
erweitert (EuGH, Slg. 1956, 297 – Fédéchar –;<br />
EuGH, Slg. 1971, 263 – AETR –), bislang insbes. zur<br />
Begründung von Außenkompetenzen: Vorschriften<br />
eines völkerrechtlichen Vertrages oder eines Gesetzes<br />
beinhalteten auch ungeschriebene Ermächtigungen,<br />
bei deren Fehlen die ausdrücklich genannten<br />
Vorschriften sinnlos wären oder nicht in vernünftiger<br />
und zweckmäßiger Weise angewendet werden<br />
könnten.<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maas-<br />
438<br />
tricht-Urteil Bedenken gegenüber einer zu großzügigen<br />
Interpretation geäußert. Eine Auslegung der Gemeinschaftsverträge<br />
dürfe in ihrem Ergebnis nicht<br />
einer Vertragserweiterung gleichkommen.<br />
Indirekte Steuern �Steuerrecht,Steuerharmonisierung<br />
Industriepolitik<br />
1. Begriffliches: Industriepolitik umfasst die Gesamtheit<br />
der wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die<br />
auf Sicherung und Steigerung der Leistungs- und<br />
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ausgerichtet<br />
sind, und die damit verbundene Rolle des Staats in<br />
der �Wirtschaftspolitik. Als eigenständige Aufgabe<br />
ist die Industriepolitik mit der �Einheitlichen EuropäischenAkteverankertworden(1.7.1987inKraft).<br />
Sie ist der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“<br />
in der Kommission zugeordnet und wird<br />
neutral als Teil der Wirtschaftspolitik verstanden, so<br />
wie die Industrie ein Teil der Wirtschaft ist, und beinhaltet<br />
noch kein staatsinterventionistisches Verständnis.InAbgrenzungzudenMitgliedstaatensetzt<br />
dieUnionstarkaufdenStrukturwandelundkaumauf<br />
den Erhalt von Krisenbranchen. Ursache dafür ist,<br />
dass bei der Umstrukturierung einer Branche in mehreren<br />
EU-Ländern die Kommission die Anpassungslasten<br />
unter den Mitgliedstaaten einfacher verteilen<br />
kann als eine Regierung innerhalb ihres Landes, wo<br />
Krisenbranchen oft zugleich das industrielle Rückgrat<br />
einer Region darstellen.<br />
So erlaubt z. B. die EU-Fusionskontrolle weitaus<br />
mehr die Berücksichtigung industriepolitischer Belange<br />
im staatsinterventionistischen Sinn als etwa<br />
das deutsche Bundeskartellamt.<br />
AusSichtderVertretereinerreinenmarktwirtschaftlichen<br />
Lehre darf es eine Industriepolitik nicht geben,<br />
da die Marktwirtschaft vom Wettbewerb und<br />
seinem damit verbundenen Ausleseprozess lebt.<br />
Durch das Ausscheiden unrentabler Unternehmen<br />
wird der Strukturwandel gefördert und damit die<br />
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhöht. Sie<br />
lehnen die selektiven Eingriffe des Staates in das<br />
Wirtschaftsgeschehen ab. Für die Befürworter ist die<br />
Industriepolitik dagegen ein Instrument, um den industriellen<br />
Strukturwandel zu steuern. Unbestritten<br />
ist für beide Gruppen die Wettbewerbspolitik, die für<br />
den Wettbewerb gleiche Rahmenbedingungen<br />
schafft.