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Festung Europa

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Implied powers<br />

Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik<br />

Deutschland zielte auf die „nationale und staatliche<br />

Einheit“ des deutschen Volkes ab, und in den anderen<br />

EU-Staaten würde eine Aufgabe der Nationalstaatlichkeit<br />

auf wenig Resonanz stoßen.<br />

Als kollektive Identität beruht sie auf der Konstanz<br />

derInteraktionen,RollenundSymbole,ihreFindung<br />

bedarf der gemeinsamen Überzeugungen, Zuschreibungen<br />

und Einordnungen. Sie äußert sich u. a. in der<br />

Art und Weise, wie Menschen denken, in der Form<br />

der Verankerung ihrer Weltbilder und gesellschaftlichen<br />

Konstruktionen. Sie wird von der regionalen<br />

und nationalen Identität (notwendigerweise) überdeckt<br />

und ist infolge der starken Mobilität der Menschen<br />

und der Pluralität und Differenzierungen der<br />

Erscheinungen nur schwer zu erzeugen. AndererseitsgibtesimmernebeneinanderstehendeTeilidentitäten<br />

des Einzelnen: mit der Wir-Gruppe, der Familie,<br />

der Gemeinde, dem Staat. Die Frage erhebt sich,<br />

inwieweit eine europäische Identität angesichts der<br />

konzeptionellen Dynamik der europäischen �Integration<br />

herstellbar ist. Historische und andere „Bausteine“,<br />

konstitutiv für eine europäische Identität,<br />

sind: Idee der Freiheit, der �Menschenrechte, Demokratie/Parlamentarismus,<br />

Vielfalt der Kulturen, Idee<br />

der Individualität, Zentrum der Wissenschaften, Humanismus/Aufklärung,<br />

Industrialisierung, Christentumusw.<br />

W. M.<br />

Implied powers. Sinngemäß in den (geschriebenen)<br />

Ermächtigungsnormen der europäischen Verträge<br />

enthaltene ungeschriebene Zuständigkeiten<br />

der EU. „Implied powers“ werden aus bestehenden<br />

(geschriebenen) Kompetenznormen durch AuslegungabgeleitetundgebenderEUerweiterteKompetenzen<br />

in einem bestimmten Politikfeld, ähnlich wie<br />

bei der Generalrmächtigung nach Art. 308 EGV.<br />

Verschiedene Urteile des EuGH haben die Kompetenzen<br />

der Gemeinschaft im Sinne der implied powers<br />

erweitert (EuGH, Slg. 1956, 297 – Fédéchar –;<br />

EuGH, Slg. 1971, 263 – AETR –), bislang insbes. zur<br />

Begründung von Außenkompetenzen: Vorschriften<br />

eines völkerrechtlichen Vertrages oder eines Gesetzes<br />

beinhalteten auch ungeschriebene Ermächtigungen,<br />

bei deren Fehlen die ausdrücklich genannten<br />

Vorschriften sinnlos wären oder nicht in vernünftiger<br />

und zweckmäßiger Weise angewendet werden<br />

könnten.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maas-<br />

438<br />

tricht-Urteil Bedenken gegenüber einer zu großzügigen<br />

Interpretation geäußert. Eine Auslegung der Gemeinschaftsverträge<br />

dürfe in ihrem Ergebnis nicht<br />

einer Vertragserweiterung gleichkommen.<br />

Indirekte Steuern �Steuerrecht,Steuerharmonisierung<br />

Industriepolitik<br />

1. Begriffliches: Industriepolitik umfasst die Gesamtheit<br />

der wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die<br />

auf Sicherung und Steigerung der Leistungs- und<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ausgerichtet<br />

sind, und die damit verbundene Rolle des Staats in<br />

der �Wirtschaftspolitik. Als eigenständige Aufgabe<br />

ist die Industriepolitik mit der �Einheitlichen EuropäischenAkteverankertworden(1.7.1987inKraft).<br />

Sie ist der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“<br />

in der Kommission zugeordnet und wird<br />

neutral als Teil der Wirtschaftspolitik verstanden, so<br />

wie die Industrie ein Teil der Wirtschaft ist, und beinhaltet<br />

noch kein staatsinterventionistisches Verständnis.InAbgrenzungzudenMitgliedstaatensetzt<br />

dieUnionstarkaufdenStrukturwandelundkaumauf<br />

den Erhalt von Krisenbranchen. Ursache dafür ist,<br />

dass bei der Umstrukturierung einer Branche in mehreren<br />

EU-Ländern die Kommission die Anpassungslasten<br />

unter den Mitgliedstaaten einfacher verteilen<br />

kann als eine Regierung innerhalb ihres Landes, wo<br />

Krisenbranchen oft zugleich das industrielle Rückgrat<br />

einer Region darstellen.<br />

So erlaubt z. B. die EU-Fusionskontrolle weitaus<br />

mehr die Berücksichtigung industriepolitischer Belange<br />

im staatsinterventionistischen Sinn als etwa<br />

das deutsche Bundeskartellamt.<br />

AusSichtderVertretereinerreinenmarktwirtschaftlichen<br />

Lehre darf es eine Industriepolitik nicht geben,<br />

da die Marktwirtschaft vom Wettbewerb und<br />

seinem damit verbundenen Ausleseprozess lebt.<br />

Durch das Ausscheiden unrentabler Unternehmen<br />

wird der Strukturwandel gefördert und damit die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhöht. Sie<br />

lehnen die selektiven Eingriffe des Staates in das<br />

Wirtschaftsgeschehen ab. Für die Befürworter ist die<br />

Industriepolitik dagegen ein Instrument, um den industriellen<br />

Strukturwandel zu steuern. Unbestritten<br />

ist für beide Gruppen die Wettbewerbspolitik, die für<br />

den Wettbewerb gleiche Rahmenbedingungen<br />

schafft.

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