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Festung Europa

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nalen Parlamenten entsandte Abgeordnete: 7 aus Island<br />

und je 20 aus den übrigen vier Staaten, wobei die<br />

dänische Delegation 2 Abgeordnete aus Grönland<br />

und 2 aus Färöer enthält, die finnische 2 aus Åland.<br />

Der Nordische Rat tagt seit 1996 einmal jährlich und<br />

kann sich außerdem zu Sondersitzungen treffen. Die<br />

Arbeit erfolgt im Plenum sowie in 4 Fraktionen und 5<br />

Ständigen Ausschüssen: Kultur/Bildung/Ausbildung/Forschung,<br />

Soziales/Gesundheit, Bürger-/<br />

Verbraucherrechte, Umwelt/natürliche Ressourcen,<br />

Arbeit/Industrie.<br />

Der Nordische Rat kann Empfehlungen an den Nordischen<br />

Ministerrat geben, seit 1971 das Forum für<br />

Zusammenarbeit der Regierungen. Der Ministerrat<br />

tagt auf Ebene der Premierminister und der Fachminister.<br />

Die Premierminister treffen sich stets vor Tagungen<br />

des Europäischen Rats der EU.<br />

Der Nordische Rat hat 1954 einen einheitlichen<br />

skandinavischenArbeitsmarktgeschaffen. W. M.<br />

Anschrift des Sekretariats: Nordic Council, P.O. Box 3043,<br />

Store Strandstræde 18, DK-1021 Kopenhagen.<br />

NORMAPME, Europäisches Büro des Handwerks<br />

und der Klein- und Mittelbetriebe für die Normung.<br />

1996 mit Unterstützung der Europäischen Kommission<br />

gegründet, Sitz in Brüssel. �CEN<br />

Normenhierarchie. Mit dem Begriff der Normenhierarchie<br />

wird die Frage nach der Rangfolge von<br />

Vorschriften beschrieben. Regelmäßig stellt sich bei<br />

zwei oder mehreren sich widersprechenden Vorschriften<br />

die Frage, welcher von ihnen Folge zu leisten<br />

ist.<br />

Für den Bereich des europäischen Gemeinschaftsrechts<br />

lässt sich feststellen, dass das sog. primäre Gemeinschaftsrecht<br />

(Gründungsverträge, Protokolle<br />

zu den Verträgen und allgemeine Rechtsgrundsätze<br />

des Gemeinschaftsrechts) dem sekundären Gemeinschaftsrecht,<br />

also den Verordnungen, Richtlinien<br />

undEntscheidungen(�RechtsaktederEU)vorgeht.<br />

Ungleich bedeutsamer als die Hierarchie gemeinschaftsrechtlicher<br />

Normen untereinander ist jedoch<br />

die Frage der Normenhierarchie des Gemeinschaftsrechts<br />

zum Recht eines Mitgliedstaates. Der EuGH<br />

hat diese Frage in der sog. �Costa/ENEL-Entscheidung<br />

aus dem Jahre 1964 bereits sehr früh dahingehend<br />

entschieden, dass Gemeinschaftsrecht, welches<br />

den Befugnissen der Verträge entsprechend gesetzt<br />

wurde, jedem entgegenstehenden nationalen<br />

Normung<br />

Recht vorgeht. Auch eine Richtlinie oder Entscheidung<br />

auf Gemeinschaftsebene kann deshalb die Anwendbarkeit<br />

nationalen Verfassungsrechts hindern.<br />

Gemeinschaftsrechtlich wird dies mit Art. 10 Abs. 2<br />

EGV begründet, wonach die Mitgliedstaaten alle<br />

Maßnahmen unterlassen, welche die Verwirklichung<br />

der Ziele des Vertrages gefährden können.<br />

Rechtsfolge dieser Vorrangregel im Kollisionsfall<br />

ist, dass dem Gemeinschaftsrecht widersprechendes<br />

nationales Recht zwar nicht nichtig, wohl aber – im<br />

konkretenFall–unanwendbarist. Ch. S.<br />

Normung, technische Normen<br />

1. Begriff und Grundlagen: Normen sind technische<br />

Dokumente, die öffentlich zugänglich sind, deren<br />

Anwendung jedermann freisteht und die auf gesicherten<br />

Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und<br />

Erfahrung aufbauen. Sie werden von den interessierten<br />

Kreisen nach konsensorientierten Verfahren unter<br />

der Schirmherrschaft anerkannter Normungsorganisationen<br />

erarbeitet und von Letzteren unter deren<br />

Namen herausgegeben (DIN-Normen, Normes<br />

NF, BS Standards, usw.).<br />

Normen enthalten Festlegungen über technische Erzeugnisse,<br />

Verfahren und Dienstleistungen, über<br />

Verständigung, Produkteigenschaften, Prüfungen,<br />

Lieferbedingungen,Schnittstellenu.a.m.Dabeiwerden<br />

die Verbesserung der Eignung von Erzeugnissen,<br />

Verfahren und Dienstleistungen für ihren geplanten<br />

Zweck, die Vermeidung von HandelshemmnissenunddieErleichterungdertechnischenZusammenarbeit<br />

angestrebt.<br />

Normen sind keine technischen Vorschriften. Letztere<br />

enthalten vielmehr verbindliche rechtliche Festlegungen<br />

und werden von Behörden erstellt. Technische<br />

Vorschriften können aber auf verschiedene<br />

Weisen auf Normen Bezug nehmen und sich so den<br />

darin enthaltenen Sachverstand zu eigen machen.<br />

AufvielenGebietenhatsicheineArbeitsteilungzwischenStaatundprivaterNormungentwickelt,häufig<br />

in dem Sinne, dass durch Gesetz rechtliche Rahmenbedingungen<br />

in Fragen Sicherheit und Gesundheitsschutzvorgegebenwerden.TechnischeEinzelheiten<br />

können dann durch Verweis auf die „Anerkannten<br />

Regeln der Technik“ ausgefüllt werden.<br />

2. Entwicklung der europäischen Normung: Viele<br />

der heute bestehenden Normungsorganisationen<br />

wurdenbereitszuBeginndesvorigenJhs.gegründet.<br />

1917 entstand der Normenausschuss der Deutschen<br />

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