Festung Europa
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nalen Parlamenten entsandte Abgeordnete: 7 aus Island<br />
und je 20 aus den übrigen vier Staaten, wobei die<br />
dänische Delegation 2 Abgeordnete aus Grönland<br />
und 2 aus Färöer enthält, die finnische 2 aus Åland.<br />
Der Nordische Rat tagt seit 1996 einmal jährlich und<br />
kann sich außerdem zu Sondersitzungen treffen. Die<br />
Arbeit erfolgt im Plenum sowie in 4 Fraktionen und 5<br />
Ständigen Ausschüssen: Kultur/Bildung/Ausbildung/Forschung,<br />
Soziales/Gesundheit, Bürger-/<br />
Verbraucherrechte, Umwelt/natürliche Ressourcen,<br />
Arbeit/Industrie.<br />
Der Nordische Rat kann Empfehlungen an den Nordischen<br />
Ministerrat geben, seit 1971 das Forum für<br />
Zusammenarbeit der Regierungen. Der Ministerrat<br />
tagt auf Ebene der Premierminister und der Fachminister.<br />
Die Premierminister treffen sich stets vor Tagungen<br />
des Europäischen Rats der EU.<br />
Der Nordische Rat hat 1954 einen einheitlichen<br />
skandinavischenArbeitsmarktgeschaffen. W. M.<br />
Anschrift des Sekretariats: Nordic Council, P.O. Box 3043,<br />
Store Strandstræde 18, DK-1021 Kopenhagen.<br />
NORMAPME, Europäisches Büro des Handwerks<br />
und der Klein- und Mittelbetriebe für die Normung.<br />
1996 mit Unterstützung der Europäischen Kommission<br />
gegründet, Sitz in Brüssel. �CEN<br />
Normenhierarchie. Mit dem Begriff der Normenhierarchie<br />
wird die Frage nach der Rangfolge von<br />
Vorschriften beschrieben. Regelmäßig stellt sich bei<br />
zwei oder mehreren sich widersprechenden Vorschriften<br />
die Frage, welcher von ihnen Folge zu leisten<br />
ist.<br />
Für den Bereich des europäischen Gemeinschaftsrechts<br />
lässt sich feststellen, dass das sog. primäre Gemeinschaftsrecht<br />
(Gründungsverträge, Protokolle<br />
zu den Verträgen und allgemeine Rechtsgrundsätze<br />
des Gemeinschaftsrechts) dem sekundären Gemeinschaftsrecht,<br />
also den Verordnungen, Richtlinien<br />
undEntscheidungen(�RechtsaktederEU)vorgeht.<br />
Ungleich bedeutsamer als die Hierarchie gemeinschaftsrechtlicher<br />
Normen untereinander ist jedoch<br />
die Frage der Normenhierarchie des Gemeinschaftsrechts<br />
zum Recht eines Mitgliedstaates. Der EuGH<br />
hat diese Frage in der sog. �Costa/ENEL-Entscheidung<br />
aus dem Jahre 1964 bereits sehr früh dahingehend<br />
entschieden, dass Gemeinschaftsrecht, welches<br />
den Befugnissen der Verträge entsprechend gesetzt<br />
wurde, jedem entgegenstehenden nationalen<br />
Normung<br />
Recht vorgeht. Auch eine Richtlinie oder Entscheidung<br />
auf Gemeinschaftsebene kann deshalb die Anwendbarkeit<br />
nationalen Verfassungsrechts hindern.<br />
Gemeinschaftsrechtlich wird dies mit Art. 10 Abs. 2<br />
EGV begründet, wonach die Mitgliedstaaten alle<br />
Maßnahmen unterlassen, welche die Verwirklichung<br />
der Ziele des Vertrages gefährden können.<br />
Rechtsfolge dieser Vorrangregel im Kollisionsfall<br />
ist, dass dem Gemeinschaftsrecht widersprechendes<br />
nationales Recht zwar nicht nichtig, wohl aber – im<br />
konkretenFall–unanwendbarist. Ch. S.<br />
Normung, technische Normen<br />
1. Begriff und Grundlagen: Normen sind technische<br />
Dokumente, die öffentlich zugänglich sind, deren<br />
Anwendung jedermann freisteht und die auf gesicherten<br />
Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und<br />
Erfahrung aufbauen. Sie werden von den interessierten<br />
Kreisen nach konsensorientierten Verfahren unter<br />
der Schirmherrschaft anerkannter Normungsorganisationen<br />
erarbeitet und von Letzteren unter deren<br />
Namen herausgegeben (DIN-Normen, Normes<br />
NF, BS Standards, usw.).<br />
Normen enthalten Festlegungen über technische Erzeugnisse,<br />
Verfahren und Dienstleistungen, über<br />
Verständigung, Produkteigenschaften, Prüfungen,<br />
Lieferbedingungen,Schnittstellenu.a.m.Dabeiwerden<br />
die Verbesserung der Eignung von Erzeugnissen,<br />
Verfahren und Dienstleistungen für ihren geplanten<br />
Zweck, die Vermeidung von HandelshemmnissenunddieErleichterungdertechnischenZusammenarbeit<br />
angestrebt.<br />
Normen sind keine technischen Vorschriften. Letztere<br />
enthalten vielmehr verbindliche rechtliche Festlegungen<br />
und werden von Behörden erstellt. Technische<br />
Vorschriften können aber auf verschiedene<br />
Weisen auf Normen Bezug nehmen und sich so den<br />
darin enthaltenen Sachverstand zu eigen machen.<br />
AufvielenGebietenhatsicheineArbeitsteilungzwischenStaatundprivaterNormungentwickelt,häufig<br />
in dem Sinne, dass durch Gesetz rechtliche Rahmenbedingungen<br />
in Fragen Sicherheit und Gesundheitsschutzvorgegebenwerden.TechnischeEinzelheiten<br />
können dann durch Verweis auf die „Anerkannten<br />
Regeln der Technik“ ausgefüllt werden.<br />
2. Entwicklung der europäischen Normung: Viele<br />
der heute bestehenden Normungsorganisationen<br />
wurdenbereitszuBeginndesvorigenJhs.gegründet.<br />
1917 entstand der Normenausschuss der Deutschen<br />
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