10.09.2012 Aufrufe

Festung Europa

Festung Europa

Festung Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Luxemburg-Prozess<br />

Ausbildung, einer Umschulung, eines Berufspraktikums<br />

oder einer anderen Beschäftigungsmaßnahme<br />

angeboten werden. Jedem arbeitslosen Jugendlichen<br />

soll bereits innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende<br />

Chance angeboten werden. Die Zahl der<br />

SchulabbrechersollhalbiertunddieZahlderjenigen,<br />

welche die Sekundarstufe II nicht abschließen, verringert<br />

werden. Die Systeme der Lehrlingsausbildung<br />

sollen verbessert und die Lehrlingsausbildung<br />

nach dem Vorbild der leistungsfähigsten Mitgliedstaaten<br />

ausgebaut werden. Die Ausbildungssysteme<br />

sollen Anreize zur Beschäftigung geben. Die Zahl<br />

der Arbeitslosen, denen Ausbildungsmaßnahmen<br />

angeboten werden, ist maßgeblich zu erhöhen.<br />

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien haben<br />

auch die konkreten bildungspolitischen Ziele, die in<br />

der Lissabon-Strategie festgelegt sind, aufgegriffen.<br />

Es geht hier um Einzelheiten im Bereich der Grund-,<br />

Sekundar- und Hochschulausbildung sowie des lebenslangen<br />

Lernens, des Umgangs mit Informationstechnologien<br />

und der beruflichen Bildung, damit<br />

die Beschäftigungsfähigkeit, die Anpassungsfähigkeit<br />

und die Qualifikation der Menschen verbessertwird.(�Lissabon-StrategieimBildungsbereich)<br />

Dieser Ansatz wurde aber von den deutschen Ländern<br />

zurückgewiesen: Der Bundesrat, über den die<br />

Länder an der europäischen Meinungsbildung und<br />

Rechtsetzung mitwirken, hat stets darauf hingewie-<br />

520<br />

sen,dassdieBildungspolitikeineigenständigerPolitikbereich<br />

und nicht der Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik<br />

zuzuordnen sei. Verbindliche Vorgaben<br />

für die Mitgliedstaaten im Bereich der Bildung<br />

seien durch den Vertrag ausgeschlossen und könnten<br />

deshalb auch nicht über die allgemeinen beschäftigungspolitischen<br />

Maßnahmen eingeführt werden<br />

(BR.Drs. 658/00, Beschluss vom 1. 12. 2000, vgl.<br />

auch BR.Drs. 765/00 – Beschluss vom 30. 3. 2001,<br />

BR.Drs. 86/01 – Beschluss vom 09.03.2001). Auch<br />

dieBildungsministerderMitgliedstaatenbestätigten<br />

im Bildungsministerrat der Europäischen Union den<br />

beschäftigungspolitischen Ansatz für das Bildungswesen<br />

nur zum Teil und verwiesen auf die eingeschränkten<br />

Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft<br />

im Bildungsbereich. Zwar begrüßten die<br />

Minister die neue aktive Rolle der Bildungspolitik<br />

bei der Mitgestaltung der europäischen Beschäftigungspolitik<br />

und die Aufnahme bildungsbezogener<br />

ZielsetzungenindenLeitlinien,siewiesenaberauch<br />

aufdiepersönliche,sozialeundkulturelleEntfaltung<br />

der Bürger als Ziel der Bildung hin (Stellungnahme<br />

des Rates (Bildung) zum Vorschlag für eine Entscheidung<br />

des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische<br />

Maßnahmen der Mitgliedstaaten im<br />

Jahr 2001, verabschiedet am 9. 11. 2000, Rats-Dok.<br />

12814/00). I. B.-M.<br />

Internet: http://europa.eu.int/pol/socio/overwiew_de.htm

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!