Festung Europa
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Luxemburg-Prozess<br />
Ausbildung, einer Umschulung, eines Berufspraktikums<br />
oder einer anderen Beschäftigungsmaßnahme<br />
angeboten werden. Jedem arbeitslosen Jugendlichen<br />
soll bereits innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende<br />
Chance angeboten werden. Die Zahl der<br />
SchulabbrechersollhalbiertunddieZahlderjenigen,<br />
welche die Sekundarstufe II nicht abschließen, verringert<br />
werden. Die Systeme der Lehrlingsausbildung<br />
sollen verbessert und die Lehrlingsausbildung<br />
nach dem Vorbild der leistungsfähigsten Mitgliedstaaten<br />
ausgebaut werden. Die Ausbildungssysteme<br />
sollen Anreize zur Beschäftigung geben. Die Zahl<br />
der Arbeitslosen, denen Ausbildungsmaßnahmen<br />
angeboten werden, ist maßgeblich zu erhöhen.<br />
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien haben<br />
auch die konkreten bildungspolitischen Ziele, die in<br />
der Lissabon-Strategie festgelegt sind, aufgegriffen.<br />
Es geht hier um Einzelheiten im Bereich der Grund-,<br />
Sekundar- und Hochschulausbildung sowie des lebenslangen<br />
Lernens, des Umgangs mit Informationstechnologien<br />
und der beruflichen Bildung, damit<br />
die Beschäftigungsfähigkeit, die Anpassungsfähigkeit<br />
und die Qualifikation der Menschen verbessertwird.(�Lissabon-StrategieimBildungsbereich)<br />
Dieser Ansatz wurde aber von den deutschen Ländern<br />
zurückgewiesen: Der Bundesrat, über den die<br />
Länder an der europäischen Meinungsbildung und<br />
Rechtsetzung mitwirken, hat stets darauf hingewie-<br />
520<br />
sen,dassdieBildungspolitikeineigenständigerPolitikbereich<br />
und nicht der Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik<br />
zuzuordnen sei. Verbindliche Vorgaben<br />
für die Mitgliedstaaten im Bereich der Bildung<br />
seien durch den Vertrag ausgeschlossen und könnten<br />
deshalb auch nicht über die allgemeinen beschäftigungspolitischen<br />
Maßnahmen eingeführt werden<br />
(BR.Drs. 658/00, Beschluss vom 1. 12. 2000, vgl.<br />
auch BR.Drs. 765/00 – Beschluss vom 30. 3. 2001,<br />
BR.Drs. 86/01 – Beschluss vom 09.03.2001). Auch<br />
dieBildungsministerderMitgliedstaatenbestätigten<br />
im Bildungsministerrat der Europäischen Union den<br />
beschäftigungspolitischen Ansatz für das Bildungswesen<br />
nur zum Teil und verwiesen auf die eingeschränkten<br />
Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft<br />
im Bildungsbereich. Zwar begrüßten die<br />
Minister die neue aktive Rolle der Bildungspolitik<br />
bei der Mitgestaltung der europäischen Beschäftigungspolitik<br />
und die Aufnahme bildungsbezogener<br />
ZielsetzungenindenLeitlinien,siewiesenaberauch<br />
aufdiepersönliche,sozialeundkulturelleEntfaltung<br />
der Bürger als Ziel der Bildung hin (Stellungnahme<br />
des Rates (Bildung) zum Vorschlag für eine Entscheidung<br />
des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische<br />
Maßnahmen der Mitgliedstaaten im<br />
Jahr 2001, verabschiedet am 9. 11. 2000, Rats-Dok.<br />
12814/00). I. B.-M.<br />
Internet: http://europa.eu.int/pol/socio/overwiew_de.htm