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Heft 42 - IMIS - Universität Osnabrück

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Martin Geiger und Malte Steinbrink<br />

ner Triple-Win-Situation sind damit die Gesellschaften der Ziel- und Herkunftsländer<br />

sowie die Migranten selbst gemeint), beruht es nach wie vor auf<br />

dem Primat einer größtmöglichen Restriktion ›unnötiger/ungewollter‹ bzw.<br />

›unnützer‹ (unbeneficial) Migration. 29<br />

Aufgrund ihres weltweiten und umfassenden Engagements ist die IOM<br />

auf dem Gebiet des Migrationsmanagements eindeutig die Hauptakteurin 30 ,<br />

und auch in Bezug auf Migration & Entwicklung spielt sie neben dem UN-<br />

Entwicklungsprogramm (UNDP) und anderen Organisationen die entscheidende<br />

diskurs- sowie praxisbestimmende Rolle. 31<br />

Da sich die EU und ihre Mitgliedstaaten in besonderem Maße der IOM<br />

als operativem Partner bedienen 32 , erstaunt es nicht, dass deren Verständnis<br />

von Migration Management und Migration & Development mittlerweile auch<br />

Eingang in die EU-Politik gefunden hat. 33 Ein Beispiel dafür sind die verschiedenen<br />

Ausprägungen einer ›Migrationsklausel‹, die in zahlreiche Verträge<br />

und Strategieentwürfe aufgenommen wurden. 34 Erstmalig formulierte<br />

der Europäische Rat in Sevilla (2002), dass die EU ihre Beziehungen zu<br />

»Drittländern, die nicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen<br />

Einwanderung bereit sind, systematisch« zu evaluieren habe. »Eine<br />

unzureichende Zusammenarbeit seitens eines Landes [könne sonst] einer Intensivierung<br />

der Beziehungen zwischen dem betreffenden Land und der [Eu-<br />

29 Siehe die Beiträge von Martin Geiger/Antoine Pécoud, Sara Kalm und Fabian Georgi/Susanne<br />

Schatral in: Geiger/Pécoud (Hg.), The New Politics of International Mobility,<br />

S. 11–22, 49–73, 193–221.<br />

30 Vgl. Georgi, For the Benefit of Some; Martin Geiger, Europäische Migrationspolitik<br />

und Raumproduktion. Internationale Regierungsorganisationen im Management<br />

von Migration in Albanien, Bosnien-Herzegowina und der Ukraine, Baden-Baden<br />

2011, S. 178–181.<br />

31 Auf ihrer Homepage führt die IOM Migration & Development tatsächlich als ersten<br />

(wichtigsten?) thematischen Aktivitätsbereich an, der damit noch vor so etablierten<br />

Bereichen wie regulating migration und post-crisis management steht: http://www.<br />

iom.ch/jahia/Jahia/activities/by-theme/lang/en (15.1.2012).<br />

32 Siehe dazu Geiger, Europäische Migrationspolitik und Raumproduktion.<br />

33 Das wird bereits an den (Unter-)Titeln einiger Veröffentlichungen der Europäischen<br />

Kommission deutlich. Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung<br />

der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen<br />

Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Migration und<br />

Entwicklung. Konkrete Leitlinien, KOM (2005) 390 endgültig, Brüssel 2005.<br />

34 In den letzten Jahren ist diese Klausel durch eine ›Rückübernahmeklausel‹ ergänzt<br />

worden: Nur wenn sich Nicht-EU-Staaten dazu bereit erklären, mit der EU ein neues<br />

bilaterales Rückübernahmeabkommen (Rückführung/Deportation von irregulären<br />

Migranten und abgelehnten Asylbewerbern) zu unterzeichnen, kann beispielsweise<br />

ein Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen werden. Siehe dazu Geiger,<br />

Europäische Migrationspolitik und Raumproduktion, S. 135–141, 190–195.<br />

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