Heft 42 - IMIS - Universität Osnabrück
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Hans-Joachim Wenzel<br />
sche Ziele formuliert. Die Frage ihrer entwicklungspraktischen Implementierung<br />
bleibt jedoch weitgehend ungeklärt. Das gilt auch für die entwicklungspolitischen<br />
Leitlinien, die von der EU im Europäischen Pakt zur Einwanderung<br />
und Asyl konzeptionell auf den Weg gebracht wurden. 52 Im<br />
Zentrum stehen dabei die Strukturierung der legalen Migration, die wirksame<br />
Bekämpfung der illegalen Einwanderung, die Entwicklung eines europäischen<br />
Asylsystems und die ›Schaffung einer globalen Partnerschaft mit den<br />
Herkunfts- und Transitländern durch die Förderung von Synergien zwischen<br />
Migration und Entwicklung‹. In dem abzuschließenden Abkommen zwischen<br />
den EU-Mitgliedstaaten und den Herkunfts- und Transitländern sollen<br />
u.a. die Arbeitsmarktintegration und die Kapitalbildung der legalen Migranten<br />
gefördert werden, damit sie zur Entwicklung ihres Landes beitragen<br />
können. In diesem Kontext soll speziell auch die zirkuläre Migration gezielter<br />
unterstützt werden.<br />
Hier drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass es der EU in erster<br />
Linie um eine Vorverlagerung der Abwehrmaßnahmen gegen illegale Einwanderung<br />
und Asylmigration geht. Die EU versucht, über ein Anreizsystem<br />
die Hauptlast der Überwachung der EU-Außengrenzen und die Bekämpfung<br />
der illegalen Migration den Herkunftsländern selbst, z.B. in Afrika, aufzubürden.<br />
Inwieweit dabei allerdings die Unterstützung einer zirkulären Migration<br />
bzw. des Konzepts einer Co-Entwicklung (z.B. zusammen mit den<br />
afrikanischen Ländern) ernsthaft in Angriff genommen wird und nicht nur<br />
als Anreiz für die Teilnahme an diesem ›Europäischen Pakt‹ verstanden<br />
wird, bleibt zweifelhaft.<br />
52 EU-Präsident des Rats für Justiz und Inneres, für Asyl- und Einwanderungsfragen,<br />
Europäischer Pakt zur Einwanderung und Asyl, Brüssel 2008.<br />
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