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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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Der zukünftige rechtliche Rahmen <strong>für</strong> die Vergabe von Leistungen im SPNV ergibt sich<br />

aus der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste<br />

auf Schiene und Straßen. Sie sieht als Grundsatz die (europaweite) Ausschreibung<br />

von Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger vor. Eine Direktvergabe im<br />

SPNV ist möglich, solange dies nicht durch den nationalen Gesetzgeber untersagt wird.<br />

Im Jahr 2016 laufen bundesweit – auch in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> – die großen Verkehrsverträge<br />

der ersten Generation aus, die nach der Regionalisierung des SPNV geschlossen<br />

wurden. Es ist daher mit einer Vielzahl von Ausschreibungen in einem relativ kurzen<br />

Zeitraum zu rechnen. Um dennoch einen Wettbewerb unter möglichst vielen Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

zu ermöglichen, versuchen die Aufgabenträger, auch untereinander<br />

Leistungen zeitlich versetzt auszuschreiben.<br />

Erst nach der <strong>für</strong> 2014 vorgesehenen Revision der Regionalisierungsmittel steht voraussichtlich<br />

fest, in welchem Umfang ab 2015 Bundesmittel zur Finanzierung der auszuschreibenden<br />

Verkehre zur Verfügung stehen. Insoweit besteht derzeit Ungewissheit über die Höhe der<br />

verfügbaren Finanzmittel, die zukünftig <strong>für</strong> die Abgeltung von Leistungen im SPNV zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Umsetzungsplanung<br />

Das Land entwickelt <strong>für</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ein landesweites Vergabekonzept und setzt<br />

dieses um. Es nimmt sowohl auf die verkehrlichen, raumstrukturnotwendigen und finanziellen<br />

Rahmenbedingungen im Land Bezug als auch auf die soziodemografische Entwicklung.<br />

Das Land sieht in einer ökonomisch und betrieblich sinnvollen Netzbildung, in einem<br />

schnellen Regionalexpress-System mit unterlegten Regionalbahn- und S-Bahn-Systemen,<br />

in zuverlässigen, umweltfreundlichen, komfortablen und barrierefreien Fahrzeugen sowie<br />

in qualifiziertem Personal wesentliche Faktoren <strong>für</strong> eine erfolgreiche Ausschreibung. Mit<br />

der Vergabe soll auch eine landesweit kostenlose Fahrradmitnahme außerhalb der Hauptverkehrszeiten<br />

(Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr) umgesetzt werden.<br />

RECHTSRAHMEN<br />

FÜR VERGABEN IM SPNV<br />

AUSLAUFEN DER<br />

VERKEHRSVERTRÄGE<br />

AB 2016<br />

UNGEWISSE FINANZIELLE<br />

SITUATION<br />

LANDESWEITES<br />

VERGABEKONZEPT<br />

INHALTLICHE GRUNDSÄTZE<br />

DER VERGABE<br />

2.2.3 NEUVERGABE DER SCHIENENPERSONENNAHVERKEHRSLEISTUNGEN<br />

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