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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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Der Luftsport wird auf Flugplätzen neben dem übrigen Luftverkehr oder auf ausschließlich<br />

da<strong>für</strong> zugelassenen Flugplätzen ausgeübt. Ihm stehen 18 Verkehrslandeplätze sowie 42<br />

Sonderlandeplätze <strong>für</strong> besondere Zwecke, 65 Segelflugplätze und 10 Ultraleichtflugzeug-<br />

Sonderlandeplätze (ohne Betriebspflicht) zur Verfügung. Die Flugplätze werden größtenteils<br />

von Luftsportvereinen betrieben. Zur Förderung des Luftsports betreibt der BWLV<br />

die Segelflugschule auf dem Hornberg (bei Schwäbisch Gmünd), die Motorflugschule<br />

Hahnweide (bei Kirchheim/Teck) und die Jugend- und Weiterbildungsstätte Klippeneck<br />

(bei Spaichingen).<br />

Umsetzungsplanung<br />

Soweit der Geschäfts- und Werkflugverkehr (Business Aviation) an den Flughäfen (insbesondere<br />

am Flughafen Stuttgart) im Wettbewerb mit dem Linien- und Charterverkehr um<br />

Start- und Landerechte (Slots) steht, wird das Land auf Lösungen hinwirken, die auch die<br />

Interessen der Business Aviation angemessen berücksichtigen.<br />

Insbesondere zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der überwiegend international tätigen Unternehmen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> unterstützt<br />

das Land den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrslandeplätze, insbesondere bei der<br />

Anpassung an EU-Sicherheitsstandards.<br />

Das Land fördert auch weiterhin im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den BWLV<br />

bei der Aus- und Fortbildung von Fluglehrern und luftfahrttechnischem Personal, der<br />

Durchführung von Wettbewerben und der Jugendarbeit. Es bezuschusst die Kosten der<br />

Prüforganisation und Investitionen aus Gründen der Flugsicherheit, des Umwelt- und<br />

Naturschutzes <strong>für</strong> die BWLV-eigenen Einrichtungen sowie den Bau und die Instandsetzung<br />

von Flugplätzen und Werkstätten.<br />

INFRASTRUKTUR<br />

FÜR DEN LUFTSPORT<br />

VERGABE VON LANDE -<br />

RECHTEN IM GESCHÄFTS -<br />

FLUGVERKEHR<br />

BEDARFSGERECHTER AUSBAU<br />

DER VERKEHRSLANDEPLÄTZE<br />

FÖRDERUNG DES LUFTSPORTS<br />

4.1.2 ALLGEMEINE LUFTFAHRT<br />

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