Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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Der Luftsport wird auf Flugplätzen neben dem übrigen Luftverkehr oder auf ausschließlich<br />
da<strong>für</strong> zugelassenen Flugplätzen ausgeübt. Ihm stehen 18 Verkehrslandeplätze sowie 42<br />
Sonderlandeplätze <strong>für</strong> besondere Zwecke, 65 Segelflugplätze und 10 Ultraleichtflugzeug-<br />
Sonderlandeplätze (ohne Betriebspflicht) zur Verfügung. Die Flugplätze werden größtenteils<br />
von Luftsportvereinen betrieben. Zur Förderung des Luftsports betreibt der BWLV<br />
die Segelflugschule auf dem Hornberg (bei Schwäbisch Gmünd), die Motorflugschule<br />
Hahnweide (bei Kirchheim/Teck) und die Jugend- und Weiterbildungsstätte Klippeneck<br />
(bei Spaichingen).<br />
Umsetzungsplanung<br />
Soweit der Geschäfts- und Werkflugverkehr (Business Aviation) an den Flughäfen (insbesondere<br />
am Flughafen Stuttgart) im Wettbewerb mit dem Linien- und Charterverkehr um<br />
Start- und Landerechte (Slots) steht, wird das Land auf Lösungen hinwirken, die auch die<br />
Interessen der Business Aviation angemessen berücksichtigen.<br />
Insbesondere zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
der überwiegend international tätigen Unternehmen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> unterstützt<br />
das Land den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrslandeplätze, insbesondere bei der<br />
Anpassung an EU-Sicherheitsstandards.<br />
Das Land fördert auch weiterhin im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den BWLV<br />
bei der Aus- und Fortbildung von Fluglehrern und luftfahrttechnischem Personal, der<br />
Durchführung von Wettbewerben und der Jugendarbeit. Es bezuschusst die Kosten der<br />
Prüforganisation und Investitionen aus Gründen der Flugsicherheit, des Umwelt- und<br />
Naturschutzes <strong>für</strong> die BWLV-eigenen Einrichtungen sowie den Bau und die Instandsetzung<br />
von Flugplätzen und Werkstätten.<br />
INFRASTRUKTUR<br />
FÜR DEN LUFTSPORT<br />
VERGABE VON LANDE -<br />
RECHTEN IM GESCHÄFTS -<br />
FLUGVERKEHR<br />
BEDARFSGERECHTER AUSBAU<br />
DER VERKEHRSLANDEPLÄTZE<br />
FÖRDERUNG DES LUFTSPORTS<br />
4.1.2 ALLGEMEINE LUFTFAHRT<br />
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