Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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VIER FACHKONZEPTE<br />
MODELLPROJEKTE<br />
VERKEHRSPOLITISCHE<br />
LEITLINIEN<br />
FINANZIERUNG<br />
DER UMSETZUNG<br />
Der GVP greift die Vernetzung der Verkehrsträger in den vier Fachkonzepten Straßenverkehr,<br />
Öffentlicher Personenverkehr, Wirtschaftsverkehr und Luftverkehr auf:<br />
Der Straßenverkehr umfasst Personen- und Güterverkehr.<br />
Der Öffentliche Personenverkehr findet auf der Schiene und auf der Straße statt.<br />
Der Wirtschaftsverkehr findet auf der Straße, der Schiene, der Wasserstraße und in der<br />
Luft statt.<br />
Der Luftverkehr verfügt zwar systembedingt über eigene Strukturen, braucht aber eine<br />
gute landseitige Erreichbarkeit der Flughäfen.<br />
In allen vier Fachkonzepten steckt Innovationspotenzial. Gemeinsam mit Partnern sollen<br />
Modellprojekte durchgeführt werden. Die im Text jeweils farblig hinterlegen Ansätze<br />
sollen Ideen zur Gestaltung der Mobilität von morgen liefern und Impulse zur Lösung<br />
von Verkehrsproblemen aufgreifen.<br />
1.4 MASSNAHMENPLAN<br />
Die verkehrlichen Leitlinien im GVP drücken die grundsätzlichen verkehrspolitischen Vorstellungen<br />
des Landes aus. Das Land bekennt sich zu deren Umsetzung. Diese sind jedoch<br />
vielen externen Einflüssen ausgesetzt und abhängig von Entwicklungen, die aus heutiger<br />
Sicht trotz eingehender Prüfung und gutachterlicher Erkenntnisse nicht verlässlich genug<br />
prognostiziert werden können. Auch kann ein als Rahmen angelegter GVP naturgemäß<br />
keine Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Verkehrsverhält nisse vor Ort oder zu den<br />
Auswirkungen verkehrspolitischer Ziele in einem abgeschlossenen Verkehrsraum machen.<br />
Die konkrete Umsetzung muss sich vielmehr von den jeweils aktuellen Rahmenbedingungen<br />
leiten lassen, die sich fortlaufend ändern können. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> die Finanzierung von<br />
Vorhaben.<br />
Die im GVP verankerte Umsetzungsplanung orientiert sich an der aktuellen verkehrs- und<br />
umweltpolitischen Dringlichkeit sowie am festgestellten oder prognostizierten Bedarf. Die<br />
Realisierung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltspläne und nach den Vorgaben<br />
der Mittelfristigen Finanzplanung bzw. nach Mittelzuweisung durch den Bund. Die<br />
12 1.3 AUFBAU UND STRUKTUR DES GENERALVERKEHRSPLANS // 1.4 MASSNAHMENPLAN