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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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VIER FACHKONZEPTE<br />

MODELLPROJEKTE<br />

VERKEHRSPOLITISCHE<br />

LEITLINIEN<br />

FINANZIERUNG<br />

DER UMSETZUNG<br />

Der GVP greift die Vernetzung der Verkehrsträger in den vier Fachkonzepten Straßenverkehr,<br />

Öffentlicher Personenverkehr, Wirtschaftsverkehr und Luftverkehr auf:<br />

Der Straßenverkehr umfasst Personen- und Güterverkehr.<br />

Der Öffentliche Personenverkehr findet auf der Schiene und auf der Straße statt.<br />

Der Wirtschaftsverkehr findet auf der Straße, der Schiene, der Wasserstraße und in der<br />

Luft statt.<br />

Der Luftverkehr verfügt zwar systembedingt über eigene Strukturen, braucht aber eine<br />

gute landseitige Erreichbarkeit der Flughäfen.<br />

In allen vier Fachkonzepten steckt Innovationspotenzial. Gemeinsam mit Partnern sollen<br />

Modellprojekte durchgeführt werden. Die im Text jeweils farblig hinterlegen Ansätze<br />

sollen Ideen zur Gestaltung der Mobilität von morgen liefern und Impulse zur Lösung<br />

von Verkehrsproblemen aufgreifen.<br />

1.4 MASSNAHMENPLAN<br />

Die verkehrlichen Leitlinien im GVP drücken die grundsätzlichen verkehrspolitischen Vorstellungen<br />

des Landes aus. Das Land bekennt sich zu deren Umsetzung. Diese sind jedoch<br />

vielen externen Einflüssen ausgesetzt und abhängig von Entwicklungen, die aus heutiger<br />

Sicht trotz eingehender Prüfung und gutachterlicher Erkenntnisse nicht verlässlich genug<br />

prognostiziert werden können. Auch kann ein als Rahmen angelegter GVP naturgemäß<br />

keine Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Verkehrsverhält nisse vor Ort oder zu den<br />

Auswirkungen verkehrspolitischer Ziele in einem abgeschlossenen Verkehrsraum machen.<br />

Die konkrete Umsetzung muss sich vielmehr von den jeweils aktuellen Rahmenbedingungen<br />

leiten lassen, die sich fortlaufend ändern können. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> die Finanzierung von<br />

Vorhaben.<br />

Die im GVP verankerte Umsetzungsplanung orientiert sich an der aktuellen verkehrs- und<br />

umweltpolitischen Dringlichkeit sowie am festgestellten oder prognostizierten Bedarf. Die<br />

Realisierung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltspläne und nach den Vorgaben<br />

der Mittelfristigen Finanzplanung bzw. nach Mittelzuweisung durch den Bund. Die<br />

12 1.3 AUFBAU UND STRUKTUR DES GENERALVERKEHRSPLANS // 1.4 MASSNAHMENPLAN

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