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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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4.4.2 TECHNISCHE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN<br />

Ziel ist die Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Flugbetriebs an badenwürttembergischen<br />

Flugplätzen. An Verkehrslandeplätzen sollen ohne Vorhaltung einer<br />

Flugsicherungskontrollstelle instrumentengestützte An- und Abflugverfahren <strong>für</strong> den<br />

Geschäftsreise- und Werksflugverkehr ermöglicht werden.<br />

Situation<br />

Zahlreiche rechtliche Vorgaben und deren staatliche Überwachung sorgen <strong>für</strong> Sicherheit<br />

im Luftverkehr in Deutschland und Europa auf sehr hohem Niveau. Diese Sicherheits -<br />

standards betreffen den technischen Zustand der Flugzeuge, ihren Betrieb in der Luft und<br />

auf den Flugplätzen. Moderne Flugzeuge gehören deshalb zu den sichersten Verkehrsmitteln<br />

überhaupt. Gleichwohl werden auf internationaler Ebene die Sicherheitsanforderungen<br />

kontinuierlich weiterentwickelt. So sollen zum Beispiel die Start- und Landebahnen vieler<br />

Verkehrslandeplätze <strong>für</strong> den gewerblichen Flugbetrieb deutlich verlängert werden. Dies erfordert<br />

von den Betreibern hohe Investitionen, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten.<br />

Umsetzungsplanung<br />

Das Land wird im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Investitionen zur Verbesserung<br />

der Sicherheit im Luftverkehr insbesondere an Verkehrslandeplätzen fördern. Dazu<br />

gehören vor allem die Ausstattung der Flugplätze mit Präzisions-Navigationseinrichtungen<br />

und Verbesserungen an den Flugverkehrsflächen, den Rollwegen und den Vorfeldflächen.<br />

ZIEL<br />

BETRIEBSTECHNISCHE<br />

SICHERHEIT<br />

FÖRDERUNG AUS<br />

LANDESMITTELN<br />

4.4.2 TECHNISCHE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN<br />

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