Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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GELDSANKTIONSGESETZ<br />
OPTIMIERUNG DER<br />
VERKEHRSÜBERWACHUNG<br />
NEUE SYSTEME ZUR<br />
VERKEHRSÜBERWACHUNG<br />
76 1.3.5 VERKEHRSÜBERWACHUNG<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hat aufgrund seiner zentralen Lage in Europa einen hohen Anteil an<br />
europäischem Transitverkehr, insbesondere auf den Autobahnen. Bußgeldbescheide aufgrund<br />
von Verkehrsverstößen, die von Verkehrsteilnehmern aus dem Ausland auf den Straßen des<br />
Landes begangen wurden, konnten bisher mangels der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen<br />
nicht vollstreckt werden. Mit dem Geldsanktionsgesetz ist jetzt die rechtliche Grundlage<br />
<strong>für</strong> eine europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen geschaffen worden.<br />
Umsetzungsplanung<br />
Das Land wird darauf hinwirken, dass die Verkehrsunfallbekämpfung zwischen den da<strong>für</strong> zuständigen<br />
Behörden und der Polizei noch enger abgestimmt wird, um eine breitere Wirkung<br />
zu erzielen. Die Verkehrsüberwachung soll sich dabei verstärkt an Hauptunfallursachen<br />
orientieren und vorrangig dort erfolgen, wo regionale bzw. lokale Unfallbrennpunkte vorliegen.<br />
Neben der nicht angepassten Geschwindigkeit als wesentlicher Hauptunfallursache<br />
wird sich das Land bei der Verkehrsüberwachung auch auf die Schwerpunkte Alkohol und<br />
Drogen, Rotlicht- und Abstandsverstöße sowie das Gurtanlegeverhalten konzentrieren.<br />
Die Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs sowie der Zielgruppen<br />
mit spezi fischem Unfallrisiko, wie junge Fahrer oder Motorradfahrer, werden weitere<br />
Schwerpunkte bilden.<br />
Bei der Verkehrsüberwachung sollen verstärkt auch neue technische Entwicklungen zum<br />
Einsatz kommen. Hierzu sollen unter anderem streckenabschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachungen<br />
(„Section Control“) und automatische Vorselektionen, zum Beispiel<br />
durch automatisierte Wiegungen des Schwerlastverkehrs, geprüft werden.