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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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GELDSANKTIONSGESETZ<br />

OPTIMIERUNG DER<br />

VERKEHRSÜBERWACHUNG<br />

NEUE SYSTEME ZUR<br />

VERKEHRSÜBERWACHUNG<br />

76 1.3.5 VERKEHRSÜBERWACHUNG<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hat aufgrund seiner zentralen Lage in Europa einen hohen Anteil an<br />

europäischem Transitverkehr, insbesondere auf den Autobahnen. Bußgeldbescheide aufgrund<br />

von Verkehrsverstößen, die von Verkehrsteilnehmern aus dem Ausland auf den Straßen des<br />

Landes begangen wurden, konnten bisher mangels der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen<br />

nicht vollstreckt werden. Mit dem Geldsanktionsgesetz ist jetzt die rechtliche Grundlage<br />

<strong>für</strong> eine europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen geschaffen worden.<br />

Umsetzungsplanung<br />

Das Land wird darauf hinwirken, dass die Verkehrsunfallbekämpfung zwischen den da<strong>für</strong> zuständigen<br />

Behörden und der Polizei noch enger abgestimmt wird, um eine breitere Wirkung<br />

zu erzielen. Die Verkehrsüberwachung soll sich dabei verstärkt an Hauptunfallursachen<br />

orientieren und vorrangig dort erfolgen, wo regionale bzw. lokale Unfallbrennpunkte vorliegen.<br />

Neben der nicht angepassten Geschwindigkeit als wesentlicher Hauptunfallursache<br />

wird sich das Land bei der Verkehrsüberwachung auch auf die Schwerpunkte Alkohol und<br />

Drogen, Rotlicht- und Abstandsverstöße sowie das Gurtanlegeverhalten konzentrieren.<br />

Die Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs sowie der Zielgruppen<br />

mit spezi fischem Unfallrisiko, wie junge Fahrer oder Motorradfahrer, werden weitere<br />

Schwerpunkte bilden.<br />

Bei der Verkehrsüberwachung sollen verstärkt auch neue technische Entwicklungen zum<br />

Einsatz kommen. Hierzu sollen unter anderem streckenabschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachungen<br />

(„Section Control“) und automatische Vorselektionen, zum Beispiel<br />

durch automatisierte Wiegungen des Schwerlastverkehrs, geprüft werden.

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