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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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WACHSTUMSPOTENZIAL<br />

ZUWENDUNGEN DES BUNDES<br />

FÖRDERUNG DES<br />

KOMBINIERTEN VERKEHRS<br />

LANGFRISTIGE<br />

FLÄCHENVORSORGE<br />

142 3.1.1 KOMBINIERTER VERKEHR<br />

Grundsätzlich besteht im Kombinierten Verkehr noch ungenutztes Potenzial in erheblicher<br />

Höhe. Insbesondere die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels im Zuge der Neuen Alpentransversale<br />

(NEAT) durch die Schweiz wird <strong>für</strong> weitere Steigerungen sorgen. Bis zum<br />

Jahr 2025 könnte das Transportvolumen im Kombinierten Verkehr durch <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

von heute 8,2 Millionen Tonnen auf fast 20 Millionen Tonnen ansteigen. Bedingung<br />

<strong>für</strong> die Erschließung der Transportreserven von Bahn und Binnenschiff im Kombinierten<br />

Verkehr ist allerdings eine ausreichend leistungsfähige Terminal- und Verkehrsinfrastruktur.<br />

Umsetzungsplanung<br />

Der Bund gewährt Zuwendungen <strong>für</strong> den Bau, die flächenmäßige Erweiterung und den Ausbau<br />

von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Förderungen nach dieser Richtlinie<br />

sind auch <strong>für</strong> die Häfen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> von Bedeutung. Seitens des Bundes ist geplant,<br />

die Förderrichtlinie neu aufzulegen.<br />

Zur Bewältigung des prognostizierten Transportaufkommens soll der Kombinierte Verkehr<br />

auch zukünftig gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, insbesondere an den trimodalen<br />

Knotenpunkten im Netz über leistungsfähige Umschlagstellen zu verfügen, die gute Anbindungen<br />

an das Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz haben. Das Land unterstützt dabei<br />

alle Überlegungen, Straße, Schiene und Binnenschiff durch den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme<br />

effizienter miteinander zu verknüpfen. Das Land würde es begrüßen, wenn<br />

der Bund Fördermittel <strong>für</strong> Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs dauerhaft in ausreichender<br />

Höhe zur Verfügung stellen würde. Das Land wird sich <strong>für</strong> eine bedarfsgerechte<br />

Erweiterung der Fördertatbestände einsetzen. Unter dem Gesichtspunkt fairer Wettbewerbsbedingungen<br />

sollten auch Häfen mit öffentlich-rechtlicher Organisationsform gefördert werden.<br />

Die Regionalverbände als Träger der Regionalplanung können unter Berücksichtigung<br />

landesweiter und regionaler Entwicklungsachsen besonders <strong>für</strong> Güterverkehrs- und Logistik -<br />

nutzungen geeignete Flächen sichern, indem sie Logistikstandorte in den Regionalplänen

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