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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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GLEIS ANSCHLUSSVERKEHR<br />

BUNDESPROGRAMM<br />

LANDESPROGRAMM<br />

HAFENBAHNEN<br />

ZIEL<br />

Heilbronn, Stuttgart, Plochingen, Karlsruhe, Kehl, Weil am Rhein und Wertheim sind zudem<br />

Hafenbahnen mit einer Gleislänge von insgesamt über 150 Kilometer Länge in Betrieb.<br />

Sie werden ebenfalls regelmäßig von Güterzügen angefahren und bieten Unternehmen, die<br />

nicht über einen eigenen Gleisanschluss verfügen, die Möglichkeit zur Nutzung der Bahn.<br />

Umsetzungsplanung<br />

Das Land sieht im Gleisanschlussverkehr mit Einzelwagen, Wagengruppen und Ganzzügen<br />

auch zukünftig ein wichtiges Standbein des Schienengüterverkehrs. Es fordert daher die Netzbetreiber<br />

auf, den Infrastrukturbestand zu erhalten und auch zukünftig den Güterbahnen<br />

die infrastrukturellen Voraussetzungen <strong>für</strong> attraktive Angebote im Einzelwagenverkehr und<br />

im Verkehr mit Wagengruppen zu bieten. Dabei sind auch Kooperationen denkbar, um eine<br />

weit reichende bundes- und europaweite Bedienung im Wagengruppen- oder Einzelwagenverkehr<br />

sicherzustellen.<br />

Das Bundesprogramm zur Gleisanschlussförderung ist zu verlängern bzw. neu aufzulegen.<br />

Dabei sind die Förderrichtlinien so zu überarbeiten, dass die bestehenden Zugangsbeschränkungen<br />

zum Förderprogramm abgeschafft werden.<br />

Das Landesprogramm zur Gleisanschlussförderung dient als ergänzendes Förderprogramm<br />

<strong>für</strong> die Fälle, in denen eine Bundesförderung nicht möglich ist. Es soll im Rahmen der<br />

verfügbaren Mittel fortgeführt werden.<br />

Das Land setzt sich da<strong>für</strong> ein, dass in den baden-württembergischen Häfen mit Schienenanschluss<br />

auch zukünftig leistungsfähige Hafenbahnnetze betrieben werden und dass hier<strong>für</strong><br />

in ausreichendem Umfang Fördermittel zur Verfügung stehen. Daher wird der Bund auf -<br />

gefordert, den Betreibern der Häfen bedarfsgerecht Fördermittel zur Sanierung und zum<br />

Ausbau der Gleisanlagen bereitzustellen.<br />

3.3.3 INTEROPERABILITÄT<br />

Die Regeln über den Zugang und den Betrieb auf den Strecken innerhalb Europas sollen<br />

weiter vereinheitlicht werden, um den langlaufenden Güterverkehr in möglichst großem Umfang<br />

auf der Schiene abwickeln zu können.<br />

158 3.3.2 GLEISANSCHLUSSVERKEHR, ANBINDUNG VON HÄFEN UND TERMINALS // 3.3.3 INTEROPERABILITÄT

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