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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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NATIONALE LUFTRÄUME<br />

ERSCHWEREN DEN LUFT -<br />

VERKEHR<br />

EINHEITLICHER EURO -<br />

PÄISCHER LUFTRAUM<br />

WAHRUNG DER<br />

KONTROLLRECHTE DES BAF<br />

Situation<br />

Der europäische Luftraum besteht derzeit aus 27 einzelnen Lufträumen unter nationaler<br />

Kontrolle, <strong>für</strong> die insgesamt über 50 Flugsicherungszentralen zuständig sind. Die Abstimmung<br />

der Flugsicherungszentralen untereinander gestaltet sich aufwändig und ineffizient.<br />

Die Fluggesellschaften können im grenzüberschreitenden EU-Luftverkehr selten optimale<br />

Routen fliegen. Ein reibungsloser Luftverkehr wird zusätzlich durch große und oft un -<br />

passierbare militärische Sperrgebiete behindert. Dieser Flickenteppich zwingt die Flugzeugbesatzungen,<br />

Umwege in Kauf zu nehmen. Das kostet nicht nur Flugzeit, sondern führt auch<br />

zu mehr Schadstoffemissionen.<br />

Die Europäische Kommission brachte im Jahr 1999 erstmals eine Initiative <strong>für</strong> die Errichtung<br />

eines einheitlichen europäischen Luftraums ein, um auch im Bereich der Flugsicherung eine<br />

schrittweise Harmonisierung zu erzielen. Zur Vorbereitung auf die Errichtung waren in<br />

Deutschland Änderungen des Grundgesetzes sowie eine Reihe luftrechtlicher Gesetze<br />

erforderlich. Das Recht wurde dahingehend geändert, dass die deutsche Flugsicherung<br />

Aufgaben an ausländische Flugsicherungsorganisationen übertragen kann. Die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben wird durch das neu gegründete Bundesaufsichtsamt <strong>für</strong> Flugsicherung<br />

(BAF) überwacht.<br />

Umsetzungsplanung<br />

198 4.4 SICHERHEIT IM LUFTVERKEHR // 4.4.1 FLUGSICHERUNG<br />

Das Land legt Wert darauf, dass die Aufgabenübertragung unter Wahrung der verfassungsrechtlichen<br />

Erfordernisse erfolgt. Dies setzt ausreichende Kontroll- und Aufsichtsrechte des<br />

BAF auch gegenüber ausländischen Flugsicherungsunternehmen voraus.

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