Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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MOTORRADSICHERHEIT<br />
KONTURMARKIERUNGEN<br />
BEI LKW<br />
AUTOMATISCHE<br />
NOTRUFSYSTEME<br />
TECHNISCHER<br />
FUSSGÄNGERSCHUTZ<br />
ZIEL<br />
LÄRMKARTIERUNG UND<br />
LÄRMAKTIONSPLÄNE<br />
Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bestehen auch bei Motorrädern. Mit auto -<br />
matischen Blockierverhinderern, Traktionskontrolle und weiteren Schutzsystemen nach Art von<br />
Airbags können Unfälle verhindert bzw. die Unfallfolgen <strong>für</strong> Motorradfahrer gemindert werden.<br />
Das Land begrüßt bei Lkw die Markierung der Fahrzeugkontur mit retroreflektierenden<br />
Folien. Die Erkennbarkeit der Fahrzeuge bei Dunkelheit zur Beurteilung von Abstand<br />
und Geschwindigkeit kann dadurch deutlich verbessert werden. Die vergleichsweise<br />
kostengünstige Maßnahme ist geeignet, zur Vermeidung von Auffahrunfällen auf langsam<br />
fahrende Lkw bei Nacht beizutragen.<br />
In Kraftfahrzeuge eingebaute funkgestützte Notruf-Meldesysteme („e-call“) sollen zukünftig<br />
dazu beitragen, dass nach einem Unfall Rettungsdienste schnell und zuverlässig alarmiert<br />
werden. Alle noch offenen technisch-organisatorischen Fragen müssen zügig geklärt werden,<br />
damit eine zeitnahe Einführung realisiert werden kann.<br />
Künftig soll bei den Sicherheitsfestlegungen im Fahrzeugbau noch stärker den Sicherheitsbelangen<br />
der Fußgänger Rechnung getragen werden. Das Verletzungsrisiko <strong>für</strong> Fußgänger im<br />
Falle eines Unfalls soll durch eine geeignete Gestaltung der Fahrzeugfront in Kombination<br />
mit ergänzenden aktiven Systemen deutlich gesenkt werden.<br />
1.4 SCHUTZ DER UMWELT IM STRASSENVERKEHR<br />
1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM<br />
Lärmvorsorge, Lärmreduktion durch technische Innovationen im Straßen- und Fahrzeugbau<br />
sowie die Lärmsanierung sollen die Bevölkerung nachhaltig vor Straßenverkehrslärm schützen.<br />
Situation<br />
In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> weisen 2.310 Kilometer Straßen, davon 980 Kilometer Autobahnen,<br />
1.035 Kilometer Bundesstraßen und 295 Kilometer Landesstraßen, eine Verkehrsbelastung<br />
von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr auf. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
waren <strong>für</strong> diese Straßen bis Mitte 2007 Lärmkartierungen zu erstellen. Die betroffenen<br />
Kommunen waren ferner gehalten, auf der Grundlage der Lärmkartierung bis Mitte 2008<br />
Lärmaktionspläne mit Lärmminderungsmaßnahmen vorzulegen. Die Umsetzung der Pläne<br />
obliegt den jeweiligen Baulastträgern, d. h. Bund, Ländern und Kommunen.<br />
78 1.3.6 FAHRZEUGTECHNISCHE ANSÄTZE ZUR ERHÖHUNG DER SICHERHEIT // 1.4 SCHUTZ DER UMWELT IM STRASSENVERKEHR //<br />
1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM