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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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MOTORRADSICHERHEIT<br />

KONTURMARKIERUNGEN<br />

BEI LKW<br />

AUTOMATISCHE<br />

NOTRUFSYSTEME<br />

TECHNISCHER<br />

FUSSGÄNGERSCHUTZ<br />

ZIEL<br />

LÄRMKARTIERUNG UND<br />

LÄRMAKTIONSPLÄNE<br />

Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bestehen auch bei Motorrädern. Mit auto -<br />

matischen Blockierverhinderern, Traktionskontrolle und weiteren Schutzsystemen nach Art von<br />

Airbags können Unfälle verhindert bzw. die Unfallfolgen <strong>für</strong> Motorradfahrer gemindert werden.<br />

Das Land begrüßt bei Lkw die Markierung der Fahrzeugkontur mit retroreflektierenden<br />

Folien. Die Erkennbarkeit der Fahrzeuge bei Dunkelheit zur Beurteilung von Abstand<br />

und Geschwindigkeit kann dadurch deutlich verbessert werden. Die vergleichsweise<br />

kostengünstige Maßnahme ist geeignet, zur Vermeidung von Auffahrunfällen auf langsam<br />

fahrende Lkw bei Nacht beizutragen.<br />

In Kraftfahrzeuge eingebaute funkgestützte Notruf-Meldesysteme („e-call“) sollen zukünftig<br />

dazu beitragen, dass nach einem Unfall Rettungsdienste schnell und zuverlässig alarmiert<br />

werden. Alle noch offenen technisch-organisatorischen Fragen müssen zügig geklärt werden,<br />

damit eine zeitnahe Einführung realisiert werden kann.<br />

Künftig soll bei den Sicherheitsfestlegungen im Fahrzeugbau noch stärker den Sicherheitsbelangen<br />

der Fußgänger Rechnung getragen werden. Das Verletzungsrisiko <strong>für</strong> Fußgänger im<br />

Falle eines Unfalls soll durch eine geeignete Gestaltung der Fahrzeugfront in Kombination<br />

mit ergänzenden aktiven Systemen deutlich gesenkt werden.<br />

1.4 SCHUTZ DER UMWELT IM STRASSENVERKEHR<br />

1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM<br />

Lärmvorsorge, Lärmreduktion durch technische Innovationen im Straßen- und Fahrzeugbau<br />

sowie die Lärmsanierung sollen die Bevölkerung nachhaltig vor Straßenverkehrslärm schützen.<br />

Situation<br />

In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> weisen 2.310 Kilometer Straßen, davon 980 Kilometer Autobahnen,<br />

1.035 Kilometer Bundesstraßen und 295 Kilometer Landesstraßen, eine Verkehrsbelastung<br />

von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr auf. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

waren <strong>für</strong> diese Straßen bis Mitte 2007 Lärmkartierungen zu erstellen. Die betroffenen<br />

Kommunen waren ferner gehalten, auf der Grundlage der Lärmkartierung bis Mitte 2008<br />

Lärmaktionspläne mit Lärmminderungsmaßnahmen vorzulegen. Die Umsetzung der Pläne<br />

obliegt den jeweiligen Baulastträgern, d. h. Bund, Ländern und Kommunen.<br />

78 1.3.6 FAHRZEUGTECHNISCHE ANSÄTZE ZUR ERHÖHUNG DER SICHERHEIT // 1.4 SCHUTZ DER UMWELT IM STRASSENVERKEHR //<br />

1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM

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