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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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AUSBAU DES<br />

LANDESSTRASSENNETZES<br />

LANDESSTRASSEN<br />

FINANZIERUNG VON LANDES-<br />

STRASSEN IN KOMMUNALER<br />

SONDERBAULAST<br />

58 1.1.3 LANDESSTRASSEN<br />

Umsetzungsplanung<br />

Das Land wird die Landesstraßen leistungsfähig ausbauen und erhalten, damit in allen Landes -<br />

teilen ein gutes und umweltverträgliches Landesstraßennetz zur Verfügung steht. Zwischen<br />

den Verdichtungsräumen und dem Ländlichen Raum wird eine ausgewogene Berücksichtigung<br />

der verkehrlich hochbelasteten Strecken erfolgen. Das Land wird im Rahmen des Maßnahmen -<br />

plans zum GVP den Bedarfsplan <strong>für</strong> Landesstraßen unter Berücksichtigung straßenspezi -<br />

fischer Kennwerte wie Ausbau- und Zustandsqualität der Straße, Sicherheitskriterien,<br />

Streckenbelastung und Umweltauswirkungen fortschreiben.<br />

PROGNOSE DER VERKEHRSENTWICKLUNG AUF DEN LANDESSTRASSEN<br />

DTV KFZ<br />

- DARUNTER LEICHTVERKEHR KFZ<br />

- DARUNTER SCHWERVERKEHR KFZ<br />

FAHRZEUGKILOMETER<br />

PRO TAG 1.000 KM<br />

- DARUNTER LEICHTVERKEHR 1.000 KM<br />

- DARUNTER SCHWERVERKEHR 1.000 KM<br />

2005 2025<br />

WACHSTUM<br />

2025 : 2005<br />

4.810<br />

4.550<br />

260<br />

47.828<br />

45.240<br />

2.588<br />

5.380<br />

5.050<br />

330<br />

53.902<br />

50.639<br />

3.263<br />

12%<br />

11%<br />

27%<br />

13%<br />

12%<br />

26%<br />

Auch in der Zukunft werden nicht alle geforderten Umfahrungs- und Entlastungsstraßen <strong>für</strong><br />

hochbelastete Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen gebaut werden können. Die<br />

erforderlichen Straßenbaumittel stehen da<strong>für</strong> nicht zur Verfügung. Es ist daher zu überlegen,<br />

ob <strong>für</strong> Vorhaben, bei denen das Interesse der Gemeinden und Städte an einer Realisierung<br />

besonders hoch zu bewerten ist, ein zusätzliches Förderprogramm eingeführt werden kann.<br />

Denkbar wäre, dass <strong>für</strong> den Bau von Gemeindestraßen, die als Umfahrungs- oder Entlastungsstraßen<br />

dienen, Zuschüsse mit einem Volumen von 15 Millionen Euro pro Jahr mit Haushaltsmitteln<br />

aus dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) durch eine<br />

Vorwegentnahme aus der Kraftfahrzeugsteuer-Verbundmasse zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Höhe der Förderung soll maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten betragen.<br />

Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden soll geprüft werden, ob sich mit einem<br />

solchen Programm die dringendsten Bedürfnisse befriedigen lassen und welche rechtlichen<br />

Voraussetzungen gegebenenfalls geschaffen werden müssen.

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