Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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AUSBAU DES<br />
LANDESSTRASSENNETZES<br />
LANDESSTRASSEN<br />
FINANZIERUNG VON LANDES-<br />
STRASSEN IN KOMMUNALER<br />
SONDERBAULAST<br />
58 1.1.3 LANDESSTRASSEN<br />
Umsetzungsplanung<br />
Das Land wird die Landesstraßen leistungsfähig ausbauen und erhalten, damit in allen Landes -<br />
teilen ein gutes und umweltverträgliches Landesstraßennetz zur Verfügung steht. Zwischen<br />
den Verdichtungsräumen und dem Ländlichen Raum wird eine ausgewogene Berücksichtigung<br />
der verkehrlich hochbelasteten Strecken erfolgen. Das Land wird im Rahmen des Maßnahmen -<br />
plans zum GVP den Bedarfsplan <strong>für</strong> Landesstraßen unter Berücksichtigung straßenspezi -<br />
fischer Kennwerte wie Ausbau- und Zustandsqualität der Straße, Sicherheitskriterien,<br />
Streckenbelastung und Umweltauswirkungen fortschreiben.<br />
PROGNOSE DER VERKEHRSENTWICKLUNG AUF DEN LANDESSTRASSEN<br />
DTV KFZ<br />
- DARUNTER LEICHTVERKEHR KFZ<br />
- DARUNTER SCHWERVERKEHR KFZ<br />
FAHRZEUGKILOMETER<br />
PRO TAG 1.000 KM<br />
- DARUNTER LEICHTVERKEHR 1.000 KM<br />
- DARUNTER SCHWERVERKEHR 1.000 KM<br />
2005 2025<br />
WACHSTUM<br />
2025 : 2005<br />
4.810<br />
4.550<br />
260<br />
47.828<br />
45.240<br />
2.588<br />
5.380<br />
5.050<br />
330<br />
53.902<br />
50.639<br />
3.263<br />
12%<br />
11%<br />
27%<br />
13%<br />
12%<br />
26%<br />
Auch in der Zukunft werden nicht alle geforderten Umfahrungs- und Entlastungsstraßen <strong>für</strong><br />
hochbelastete Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen gebaut werden können. Die<br />
erforderlichen Straßenbaumittel stehen da<strong>für</strong> nicht zur Verfügung. Es ist daher zu überlegen,<br />
ob <strong>für</strong> Vorhaben, bei denen das Interesse der Gemeinden und Städte an einer Realisierung<br />
besonders hoch zu bewerten ist, ein zusätzliches Förderprogramm eingeführt werden kann.<br />
Denkbar wäre, dass <strong>für</strong> den Bau von Gemeindestraßen, die als Umfahrungs- oder Entlastungsstraßen<br />
dienen, Zuschüsse mit einem Volumen von 15 Millionen Euro pro Jahr mit Haushaltsmitteln<br />
aus dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) durch eine<br />
Vorwegentnahme aus der Kraftfahrzeugsteuer-Verbundmasse zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Höhe der Förderung soll maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten betragen.<br />
Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden soll geprüft werden, ob sich mit einem<br />
solchen Programm die dringendsten Bedürfnisse befriedigen lassen und welche rechtlichen<br />
Voraussetzungen gegebenenfalls geschaffen werden müssen.