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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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AUSWEITUNG<br />

DER LÄRMKARTIERUNG<br />

LÄRMMINDERUNG DURCH<br />

TECHNISCHE INNOVATIONEN<br />

BEGRENZUNG<br />

DES MOTORRADLÄRMS<br />

Anpassungen übernehmen. Künftig sollen bei der Lärmsanierung auch Bündelungslagen von<br />

Bundesfernstraßen und Schienenwegen berücksichtigt werden können. Der Bund hat <strong>für</strong><br />

die Bundesverkehrswege die zur Umsetzung erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.<br />

Bis Mitte 2012 sind <strong>für</strong> die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen<br />

im Jahr Lärmkarten und bis Mitte 2013 durch die Kommunen die zugehörigen Lärmaktionspläne<br />

zu erstellen. Die Umsetzung dieser Lärmaktionspläne erfordert langfristige Finanzhilfen.<br />

Bund und Land werden hier<strong>für</strong> die entsprechenden Finanzierungskonzepte entwickeln. Das<br />

Land wird bei der Priorisierung von Straßenbauprojekten dem Lärmschutz eine hervorgehobene<br />

Bedeutung beimessen.<br />

Das Land setzt weiterhin konsequent auf Lärmminderung durch technische Innovationen<br />

bei der Straßeninfrastruktur und der Verkehrssteuerung, wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge<br />

und lärmarme Fahrbahnübergänge an Brücken sowie moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen<br />

zur Verstetigung des Verkehrsflusses.<br />

Das Land wird sich weiterhin mit Nachdruck da<strong>für</strong> einsetzen, dass auf EU-Ebene mit Hilfe<br />

geänderter Lärmbegrenzungsvorschriften und verbesserter Geräuschmessverfahren <strong>für</strong><br />

Krafträder eine wirksamere Begrenzung der Lärmemissionen von Motorrädern erreicht<br />

wird und die dazu erforderlichen Vorschriften zügig erlassen werden. Die Polizei wird in<br />

<strong>Baden</strong>-Württem berg durch verstärkte Schwerpunktkontrollen Krafträder gezielt auf unzulässige<br />

lärmerhöhende Veränderungen überprüfen.<br />

80 1.4 SCHUTZ DER UMWELT IM STRASSENVERKEHR // 1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM

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