Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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AUSWEITUNG<br />
DER LÄRMKARTIERUNG<br />
LÄRMMINDERUNG DURCH<br />
TECHNISCHE INNOVATIONEN<br />
BEGRENZUNG<br />
DES MOTORRADLÄRMS<br />
Anpassungen übernehmen. Künftig sollen bei der Lärmsanierung auch Bündelungslagen von<br />
Bundesfernstraßen und Schienenwegen berücksichtigt werden können. Der Bund hat <strong>für</strong><br />
die Bundesverkehrswege die zur Umsetzung erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.<br />
Bis Mitte 2012 sind <strong>für</strong> die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen<br />
im Jahr Lärmkarten und bis Mitte 2013 durch die Kommunen die zugehörigen Lärmaktionspläne<br />
zu erstellen. Die Umsetzung dieser Lärmaktionspläne erfordert langfristige Finanzhilfen.<br />
Bund und Land werden hier<strong>für</strong> die entsprechenden Finanzierungskonzepte entwickeln. Das<br />
Land wird bei der Priorisierung von Straßenbauprojekten dem Lärmschutz eine hervorgehobene<br />
Bedeutung beimessen.<br />
Das Land setzt weiterhin konsequent auf Lärmminderung durch technische Innovationen<br />
bei der Straßeninfrastruktur und der Verkehrssteuerung, wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge<br />
und lärmarme Fahrbahnübergänge an Brücken sowie moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen<br />
zur Verstetigung des Verkehrsflusses.<br />
Das Land wird sich weiterhin mit Nachdruck da<strong>für</strong> einsetzen, dass auf EU-Ebene mit Hilfe<br />
geänderter Lärmbegrenzungsvorschriften und verbesserter Geräuschmessverfahren <strong>für</strong><br />
Krafträder eine wirksamere Begrenzung der Lärmemissionen von Motorrädern erreicht<br />
wird und die dazu erforderlichen Vorschriften zügig erlassen werden. Die Polizei wird in<br />
<strong>Baden</strong>-Württem berg durch verstärkte Schwerpunktkontrollen Krafträder gezielt auf unzulässige<br />
lärmerhöhende Veränderungen überprüfen.<br />
80 1.4 SCHUTZ DER UMWELT IM STRASSENVERKEHR // 1.4.1 SCHUTZ VOR STRASSENVERKEHRSLÄRM