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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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Zur langfristigen Sicherung der Straßensubstanz und im Interesse der Sicherheit und Leichtig -<br />

keit des Straßenverkehrs soll künftig ein besonderer Schwerpunkt auf der Substanzerhaltung<br />

von Landesstraßen liegen. Dadurch sollen zustandsbedingte Verkehrsbehinderungen durch<br />

Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen und später deutlich höhere Wiederherstellungskosten<br />

vermieden werden. Das Land rechnet damit, dass zur Beibehaltung des im Jahr<br />

2008 festgestellten Straßenzustands jährliche Erhaltungsmittel von mindestens 80 Millionen<br />

Euro erforderlich sind.<br />

Die sich zunehmend ungünstig entwickelnde Altersstruktur der Fahrbahnen und Brücken -<br />

bauwerke sowie die stetig steigende Belastung durch den Schwerverkehr führen immer<br />

häufiger zu substanziellen Schäden an der Straßeninfrastruktur. Ziel des Modellprojektes<br />

ist es, standardisierte technische und kaufmännische Entscheidungshilfen zu entwickeln<br />

und diese miteinander zu verknüpfen. Durch diesen innovativen Ansatz soll erreicht<br />

werden, dass neben den technischen Wirkungen auch die Werthaltigkeit einzelner<br />

Erhaltungsmaßnahmen sowie deren finanzielle Folgewirkungen auf das Anlagegut<br />

„Straße“ als Entscheidungskriterium stärkere Berücksichtigung finden und in der Folge<br />

die verfügbaren Erhaltungsmittel noch effizienter eingesetzt werden können.<br />

1.1.4 KREISSTRASSEN<br />

Die Landkreise sollen weiterhin finanziell beim Straßenbau unterstützt werden.<br />

Situation<br />

Die 12.000 Kilometer Kreisstraßen sind wichtiger Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>. Sie dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises<br />

oder zwischen benachbarten Kreisen sowie dem Anschluss an die Landes- und Bundesfernstraßen.<br />

Die Baulast liegt bei den Landkreisen.<br />

Für die technische Verwaltung der Kreisstraßen waren bis Ende 2004 die Straßenbauämter<br />

zuständig. Mit der Verwaltungsreform 2005 wurde die Zuständigkeit <strong>für</strong> die Kreisstraßen<br />

und der Betrieb und die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen auf die 44 Land- und<br />

Stadtkreise übertragen.<br />

SCHWERPUNKT ERHALTUNG<br />

MODELLPROJEKT<br />

SUBSTANZORIENTIERTE<br />

ERHALTUNGSSTRATEGIE<br />

FÜR STRASSEN UND<br />

BRÜCKEN<br />

ZIEL<br />

NETZLÄNGE<br />

ZUSTÄNDIGKEIT<br />

1.1.3 LANDESSTRASSEN // 1.1.4 KREISSTRASSEN<br />

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