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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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AUSBAU VOR NEUBAU<br />

RESTRIKTIVER NEUBAU<br />

FLÄCHENSCHONUNG<br />

FLÄCHENREKULTIVIERUNG<br />

durchschnittlich beteiligt. Die Bemühungen des Landes, mit einem flächensensiblen Ausund<br />

Neubau von Straßen einen Beitrag zur Flächenschonung zu leisten, sind also bereits<br />

heute erfolgreich.<br />

Zur Erreichung eines schonenden Umgangs mit diesen Flächen folgt der Straßenbau in<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> dem Grundsatz „Ausbau vor Neubau“. Beim Aus- und Neubau von<br />

Straßen, insbesondere bei Autobahnen, Ortsumgehungen und außerörtlichen Bundes- und<br />

Landesstraßen, ist aber dennoch oftmals die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen unausweichlich.<br />

Umsetzungsplanung<br />

90 1.4.4 REDUZIERUNG DER FLÄCHENINANSPRUCHNAHME IM STRASSENBAU<br />

Straßen im Land sollen nur noch dann neu gebaut werden, wenn damit Lücken im Netz<br />

geschlossen, überlastete Streckenabschnitte leistungsfähiger oder Ortsdurchfahrten im<br />

Interesse der dort wohnenden Bürger entlastet werden.<br />

Beim Aus- und Neubau von Straßen wird die Flächeninanspruchnahme auch weiterhin strikt<br />

am naturschutzrechtlich verankerten Vermeidungs- bzw. Minimierungsgebot und am forstrechtlichen<br />

Grundsatz der Walderhaltung ausgerichtet werden. Flächenschonende Straßenquerschnitte<br />

und Trassierungselemente sowie die Bündelung von Verkehrswegen sollen dazu<br />

beitragen.<br />

Straßenflächen, die durch einen Neubau ihre Verkehrsbedeutung verloren haben und <strong>für</strong><br />

die keine Nachnutzung (zum Beispiel als Radweg) vorgesehen ist, sollen nach Maßgabe der<br />

verfügbaren Haushaltsmittel konsequent zurückgebaut und rekultiviert bzw. renaturiert<br />

werden.

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