Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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AUSBAU VOR NEUBAU<br />
RESTRIKTIVER NEUBAU<br />
FLÄCHENSCHONUNG<br />
FLÄCHENREKULTIVIERUNG<br />
durchschnittlich beteiligt. Die Bemühungen des Landes, mit einem flächensensiblen Ausund<br />
Neubau von Straßen einen Beitrag zur Flächenschonung zu leisten, sind also bereits<br />
heute erfolgreich.<br />
Zur Erreichung eines schonenden Umgangs mit diesen Flächen folgt der Straßenbau in<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> dem Grundsatz „Ausbau vor Neubau“. Beim Aus- und Neubau von<br />
Straßen, insbesondere bei Autobahnen, Ortsumgehungen und außerörtlichen Bundes- und<br />
Landesstraßen, ist aber dennoch oftmals die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen unausweichlich.<br />
Umsetzungsplanung<br />
90 1.4.4 REDUZIERUNG DER FLÄCHENINANSPRUCHNAHME IM STRASSENBAU<br />
Straßen im Land sollen nur noch dann neu gebaut werden, wenn damit Lücken im Netz<br />
geschlossen, überlastete Streckenabschnitte leistungsfähiger oder Ortsdurchfahrten im<br />
Interesse der dort wohnenden Bürger entlastet werden.<br />
Beim Aus- und Neubau von Straßen wird die Flächeninanspruchnahme auch weiterhin strikt<br />
am naturschutzrechtlich verankerten Vermeidungs- bzw. Minimierungsgebot und am forstrechtlichen<br />
Grundsatz der Walderhaltung ausgerichtet werden. Flächenschonende Straßenquerschnitte<br />
und Trassierungselemente sowie die Bündelung von Verkehrswegen sollen dazu<br />
beitragen.<br />
Straßenflächen, die durch einen Neubau ihre Verkehrsbedeutung verloren haben und <strong>für</strong><br />
die keine Nachnutzung (zum Beispiel als Radweg) vorgesehen ist, sollen nach Maßgabe der<br />
verfügbaren Haushaltsmittel konsequent zurückgebaut und rekultiviert bzw. renaturiert<br />
werden.