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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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ENTWICKLUNG DER EU-ABGASGRENZWERTE ENTWICKLUNG FÜR PKW DER EU-ABGASGRENZWERTE FÜR PKW<br />

Euro 6<br />

Euro 5<br />

Euro 4<br />

Euro 3<br />

Euro 2<br />

Euro 1<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

UMWELTZONEN<br />

NEUE GRENZWERTE<br />

FÜR DIE CO2-EMISSIONEN VON NEUWAGEN<br />

Kohlenmonoxid Stickoxide<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

82 1.4.2 REDUKTION VON LUFTSCHADSTOFFEN UND TREIBHAUSGASEN<br />

Kohlenmonoxid<br />

Stickoxide<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

BENZIN DIESEL<br />

Partikel<br />

Zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten und Gemeinden bestehen in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> bislang 19 Luftreinhalte- und Aktionspläne, die Maßnahmen <strong>für</strong> eine Verbesserung<br />

der Luftqualität enthalten. Zur Ausweisung von Umweltzonen gibt es keine<br />

bessere Alternative. Umweltzonen haben sich jedoch als ein lokal wirkungsvoller Teil der<br />

umfassenden Maßnahmenbündel in den Luftreinhalte- und Aktionsplänen erwiesen. Mit<br />

Stand vom 1. Januar <strong>2010</strong> bestehen insgesamt 19 Umweltzonen mit Verkehrsbeschränkungen<br />

<strong>für</strong> Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. In diesen Gebieten gelten nach<br />

dem Schadstoffausstoß gestaffelte Fahrverbote.<br />

In der EU wurde 2008 eine Einigung über die Absenkung der durchschnittlichen CO 2 -<br />

Emissionen neuer Pkw erzielt. Mit der Regelung werden die Minderungspotenziale aller<br />

Fahrzeugklassen angemessen berücksichtigt. Der festgelegte Grenzwert von 130 Gramm CO 2<br />

pro Kilometer, gemessen im aktuellen Messzyklus und bezogen auf die Neuwagenflotte<br />

eines Herstellers, ist ab 2012 zu 65 Prozent, ab 2013 zu 75 Prozent, ab 2014 zu 80 Prozent<br />

und ab 2015 zu 100 Prozent einzuhalten. Ausnahmen sollen nur <strong>für</strong> kleine Fahrzeughersteller<br />

(Nischenanbieter) gelten. Für Überschreitungen der Grenzwerte sind Strafzahlungen<br />

vorgesehen. Als Langfristziel soll der Emissionsgrenzwert ab 2020 auf 95 Gramm CO 2 pro<br />

Kilometer abgesenkt werden. Dieses Ziel soll 2013 überprüft werden. Für leichte Nutzfahrzeuge<br />

bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht liegt seit Ende 2009 ein Vorschlag der EU-Kommission<br />

zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes vor. Dieser sieht vor, den Ausstoß von 2014 bis 2016 schrittweise<br />

auf 175 und dann weiter ab 2020 auf 135 Gramm pro Kilometer zu senken.

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