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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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Wintereinbrüchen und mit einem fallweisen Lkw-Überholverbot in Abhängigkeit von der<br />

Verkehrsmenge und den gefahrenen Geschwindigkeiten erfolgreich gehandelt. Die Maß -<br />

nahmen sollen fortlaufend evaluiert und ergänzt werden.<br />

Der Sondersituation des in der Schweiz geltenden Lkw-Nachtfahrverbots begegnet das Land<br />

durch die Einrichtung von Lkw-Leitsystemen vor den Grenzübergängen zur Schweiz. Diese<br />

weisen je nach Bedarf den Lkw Seiten- und Fahrstreifen der Autobahn als Warteräume zu,<br />

sichern diese und halten dazwischen liegende Anschlussstellen bzw. Autobahndreiecke <strong>für</strong><br />

den übrigen Verkehr frei.<br />

Das Land wird die Verlagerung von Fahrten von der Straße auf die Schiene oder das Binnen -<br />

schiff weiter stärken, um auch so zusätzliche Kapazitäten auf der Straße gerade <strong>für</strong> diejenigen<br />

Transporte zu schaffen, <strong>für</strong> die keine alternativen Transportmöglichkeiten bestehen.<br />

3.2.4 TANK- UND RASTANLAGEN<br />

Für den ruhenden Lkw-Verkehr sind ausreichend Abstellkapazitäten erforderlich. Das Land<br />

wird daher im Auftrag des Bundes die Rastanlagen an Autobahnen ausbauen und zusätzliche<br />

Lkw-Stellplätze schaffen.<br />

Situation<br />

Bedingt durch die starke Zunahme des Schwerverkehrs auf den Autobahnen im Land und<br />

die zunehmende Nutzung der Straße als „rollende Lager“ sind viele Rastanlagen an Autobahnen<br />

im Bereich der Lkw-Stellplätze stark überlastet. Die Anforderungen der Industrie<br />

nach exakten Lieferzeitpunkten („Just in Sequence“) sowie die in der Lenk- und Ruhezeiten -<br />

verordnung <strong>für</strong> den gewerblichen Güterfernverkehr vorgeschriebenen Pausen schränken die<br />

LEITSYSTEME AN<br />

GRENZÜBERGÄNGEN<br />

VERKEHRSVERLAGERUNGEN<br />

ZIEL<br />

FEHLEN VON<br />

LKW-STELLPLÄTZEN<br />

3.2.3 VERBESSERUNG DER VERKEHRSABWICKLUNG // 3.2.4 TANK- UND RASTANLAGEN<br />

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