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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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LAND IST FINANZIERUNGS-<br />

PARTNER<br />

AUSLAUFEN DES GVFG<br />

ÜBERGANGSREGELUNGEN<br />

NACH DEM ENTFLECHTUNGS-<br />

GESETZ<br />

LANDESGEMEINDE -<br />

VERKEHRSFINANZIERUNGS -<br />

GESETZ<br />

VERORDNUNG (EG) 1370/2007<br />

122 2.4 ZUKUNFTSOFFENSIVE ÖPNV // 2.4.1 FINANZIERUNG DES ÖPNV<br />

Das Land ist – direkt und indirekt – maßgeblich an der Finanzierung des ÖPNV beteiligt.<br />

Hier<strong>für</strong> steht eine ganze Reihe an Regelungen und Instrumenten zur Verfügung:<br />

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundesprogramm),<br />

Entflechtungsgesetz (GVFG-Landesprogramm),<br />

Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> den Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG an die Verkehrsunternehmen,<br />

pauschalierte Erstattung der Schülerbeförderungskosten nach § 18 FAG an die Stadt- und<br />

Landkreise,<br />

Ausgleich <strong>für</strong> unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach § 145 SGB<br />

IX an die Verkehrsunternehmen,<br />

Finanzhilfen <strong>für</strong> Verkehrsverbünde und Tarifkooperationen.<br />

Bis zum 31. Dezember 2006 leistete der Bund nach dem GVFG <strong>für</strong> Investitionen zur Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Finanzhilfen an die Länder. Das GVFG<br />

stellte einen festen Betrag aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer im Rahmen von<br />

Bundes- und Landesprogrammen zur Verfügung. Während das GVFG-Bundesprogramm<br />

<strong>für</strong> Schienenvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Millionen Euro bis<br />

2019 fortgeführt wird, wurden die Finanzhilfen der Landesprogramme im Rahmen der<br />

Föderalismusreform zum 1. Januar 2007 beendet.<br />

Die Zahlungen des Bundes nach dem GVFG wurden durch Kompensationszahlungen an<br />

die Länder auf der Grundlage des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Entflechtungsgesetzes<br />

ersetzt. Die Bundesprogramme werden auf der Grundlage des GVFG fortgeführt. Den<br />

Ländern stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 Leistungen des Bundes<br />

zu. Bis zum 31. Dezember 2013 werden diese Leistungen aus dem Durchschnitt der Finanzierungsanteile<br />

des Bundes im Referenzzeitraum 2000 bis 2008 ermittelt. Für die Folgejahre<br />

müssen die Zahlungen mit dem Bund noch vereinbart werden.<br />

Mit dem geplanten Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird eine neue<br />

Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die Förderung von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs geschaffen. Das LGVFG soll Planungssicherheit <strong>für</strong><br />

Kommunen, Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabensträger schaffen, weil auch nach<br />

2019 erhebliche Summen an Fördermitteln <strong>für</strong> die Verkehrsinfrastruktur benötigt werden.<br />

Das LGVFG soll noch <strong>2010</strong> in den Landtag eingebracht werden.<br />

Die EU hat mit der europäischen Verordnung 1370/2007 einen neuen, seit dem 3. Dezember<br />

2009 geltenden Wettbewerbsrahmen <strong>für</strong> die Finanzierung des ÖPNV geschaffen. Die Verordnung<br />

enthält vorrangig Beihilferegelungen und Vergabevorschriften, wobei Letztere<br />

spätestens ab dem 3. Dezember 2019 verbindlich beachtet werden müssen. Die europäische

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