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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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Situation<br />

In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gibt es derzeit etwa 46.500 Kilometer Gemeindestraßen. Das dichte<br />

Netz an Gemeindestraßen ist von zentraler Bedeutung <strong>für</strong> die innerörtliche Erschließung<br />

der Städte und Gemeinden im Land und <strong>für</strong> die Verknüpfung von Teilorten. Die Baulast <strong>für</strong><br />

Gemeindestraßen liegt bei den Gemeinden oder Städten.<br />

Die Bereitstellung eines leistungsfähigen und sicheren Straßennetzes ist <strong>für</strong> die Städte und<br />

Gemeinden im Land eine unverzichtbare und zentrale Aufgabe. Aus eigener finanzieller Kraft<br />

sind die Kommunen häufig nicht in der Lage, diese Infrastruktur zu schaffen und zu erhalten.<br />

Finanzielle Zuwendungen zum Straßenbau sind <strong>für</strong> die meisten Städte und Gemeinden daher<br />

unverzichtbar. Eine langfristige Planungssicherheit ist hierbei von großer Bedeutung.<br />

Bis zum 31. Dezember 2006 leistete der Bund nach dem GVFG <strong>für</strong> Investitionen zur Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Finanzhilfen an die Länder. Das GVFG<br />

stellte einen festen Betrag aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer im Rahmen von<br />

Bundes und Landesprogrammen zur Verfügung. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden<br />

die Finanzhilfen der Landesprogramme zum 1. Januar 2007 beendet. Sie wurden durch Kompensationszahlungen<br />

an die Länder auf der Grundlage des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen<br />

Entflechtungsgesetzes ersetzt. Die Bundesprogramme werden auf der Grundlage des<br />

GVFG fortgeführt. Den Ländern stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019<br />

Leistungen des Bundes zu. Bis zum 31. Dezember 2013 werden diese Leistungen aus dem<br />

Durchschnitt der Finanzierungsanteile des Bundes im Referenzzeitraum 2000 bis 2008<br />

ermittelt. Für die Folgejahre müssen die Zahlungen mit dem Bund noch vereinbart werden.<br />

Umsetzungsplanung<br />

Das Land wird mit den jährlichen Kompensationszahlungen des Bundes auf der Grundlage<br />

des Entflechtungsgesetzes bis Ende 2019 neben den Landkreisen auch den Städten und Gemeinden<br />

Zuwendungen zu Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gewähren.<br />

Die Förderung nach dem früheren GVFG soll sich auch zukünftig – soweit und solange<br />

der Bund die hier<strong>für</strong> vorgesehenen Mittel nach dem Entflechtungsgesetz zur Verfügung<br />

stellt – in der Höhe der Zahlungen der Vorjahre bewegen. Das Land schafft mit dem Landes -<br />

gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) die gesetzliche Grundlage, damit auch<br />

künftig Zuwendungen zum Bau oder Ausbau von Straßen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />

in den Städten und Gemeinden gewährt werden können.<br />

NETZLÄNGE<br />

FINANZIERUNG<br />

STRASSENBAUFÖRDERUNG<br />

FÜR GEMEINDEN<br />

ZWECKBINDUNG DER<br />

KOMPENSATIONSZAHLUNGEN<br />

BEIBEHALTUNG<br />

DER FÖRDERUNG<br />

1.1.5 GEMEINDESTRASSEN<br />

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